© 2019 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 - 073/19 Einzelfrage zum EU-Haushalt Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 073/19 Seite 2 Einzelfrage zum EU-Haushalt Aktenzeichen: WD 4 - 3000 - 073/19 Abschluss der Arbeit: 27. Mai 2019 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 073/19 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Fragestellung 4 2. Rechtsgrundlage 4 3. Finanzielle Leistungen 4 3.1. Norwegen 4 3.2. Schweiz 5 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 073/19 Seite 4 1. Fragestellung Der Auftraggeber bittet um Darstellung der jährlichen Zahlungen der Länder Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein in den EU-Haushalt. 2. Rechtsgrundlage Die Rechtsgrundlage für die finanziellen Leistungen Norwegens, Islands und Liechtensteins zugunsten der EU bildet das im Jahr 1994 in Kraft getretene EWR-Abkommen (EEA Agreement) zwischen der EU und den EFTA-Staaten (Norwegen, Island und Lichtenstein). Die Schweizer Eidgenossenschaft ist hingegen nicht Mitglied des EWR, sondern verfolgt ihre Europapolitik auf Grundlage bilateraler sektorieller Abkommen (Bilaterale I und II). 3. Finanzielle Leistungen 3.1. Norwegen Die finanziellen Leistungen Norwegens setzen sich aus Kohäsionsbeiträgen und Beiträgen zum Haushalt der EU-Programme zusammen. Sie stellen sich – nach Angaben der Vertretung Norwegens in der EU1 – wie folgt dar: - Kohäsionsbeiträge; der Beitrag Norwegens zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung von 15 unterdurchschnittlich entwickelten EU-Staaten beträgt im Zeitraum 2014 – 2021 391 Mio. Euro jährlich („EEA and Norway Grants“). Nach Angaben der norwegischen Regierung besteht bei den „EEA Grants“ folgende Beteiligung: Norwegen 96%, Island 3% und Liechtenstein 1%. Das Gesamtvolumen im Zeitraum 2014-2021 beträgt 1,55 Mrd. €. Bei den „Norway Grants“ trägt Norwegen 100%. Hier beträgt das Volumen für den Zeitraum 2014-2021 1,25 Mrd. €.2 - Beteiligung an EU-Programmen; Norwegen beteiligt sich an einer Reihe von EU-Programmen auf der Grundlage des EWR- Abkommens bzw. von bilateralen Abkommen mit der EU. Im Wesentlichen sind es: Horizont 2020 sowie Erasmus +, Galileo und Kopernikus. Norwegen trägt finanziell zum Haushalt der Programme bei. Für den Zeitraum 2014 – 2020 beträgt der durchschnittliche jährliche Beitrag 447 Mio. Euro. - Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres; im Rahmen der Zusammenarbeit Norwegens mit der EU in den Bereichen Justiz und Inneres sowie der Beteiligung an der Schengen-Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit in anderen Bereichen leistet Norwegen finanzielle Beiträge. Die finanzielle Leistung im Rahmen dieser Zusammenarbeit belief sich im Jahr 2015 auf rd. 6 Mio. Euro. 1 Ministry of Foreign Affairs: Fiscal contributions, Stand: 27.03.2017, im Internet unter: https://www.regjeringen .no/en/topics/european-policy/Norways-relations-with-Europe/financil-contribution/id684932/ [24.05.2019]. 2 Vgl. https://eosmidlene.regjeringen.no/english/ [24.05.2019]. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 073/19 Seite 5 - Norwegen hat mit der EU ein Abkommen über das Instrument zur finanziellen Unterstützung von Außengrenzen und Visa-Angelegenheiten im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit 2014 - 2020 ausgehandelt. Für den gesamten Zeitraum ist ein Beitrag Norwegens in Höhe von 820 Mio. NOK (ca. 84 Mio. €) vorgesehen. Im gleichen Zeitraum könnte Norwegen aus dem Fonds eine Kofinanzierung für Schengen-Projekte in Höhe von insgesamt rund 14,3 Millionen Euro erhalten. - INTERREG; Für den Zeitraum 2014 – 2020 steuert Norwegen rd. 25 Mio. Euro jährlich zu den Programmen der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit INTERREG bei. Der finanzielle Beitrag Norwegens für die Teilnahme an den EU-Programmen bemisst sich nach dem Bruttoinlandsprodukt Norwegens im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt des gesamten EWR (Proportionalitätsfaktor)3. 3.2. Schweiz Nach Angaben der Direktion für europäische Angelegenheiten (DEA) beteiligt sich die Schweizer Eidgenossenschaft (Schweiz) wie folgt:4 Seit 2007 beteiligt sich die Schweiz mit einem Beitrag in der Höhe von 1,3 Mrd. CHF an der Verringerung von wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU. Mit ihrem Erweiterungsbeitrag unterstützt die Schweiz insgesamt rund 300 Projekte in denjenigen 13 Mitgliedstaaten , die der EU seit 2004 beigetreten sind. Während der überwiegende Teil der Projekte mittlerweile abgeschlossen ist, befinden sich in Rumänien, Bulgarien (bis 2019) und Kroatien (bis 2024) nach wie vor Projekte in Umsetzung. Die Schweiz beteiligt sich mit dem Erweiterungsbeitrag nicht an der Kohäsionspolitik der EU, sondern leistet diesen autonom und in enger Zusammenarbeit mit den Partnerländern. 2017 hat der Bundesrat entschieden, die Weichen für einen zweiten Beitrag der Schweiz an die Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in ausgewählten Mitgliedsstaaten der EU zu stellen und legte dafür die beiden Schwerpunktthemen Berufsbildung und Migration fest. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 28. September 2018 den zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten beschlossen. Wie der Erweiterungsbeitrag soll sich auch der zweite Schweizer Beitrag auf insgesamt 1,302 Mrd. CHF über zehn Jahre belaufen. 1,102 Mrd. CHF sind zugunsten der EU-13-Länder zur Stärkung der Kohäsion unter anderem mit dem neuen Schwerpunktbereich Berufsbildung vorgesehen. 200 Mio. CHF sollen für Maßnahmen im Bereich 3 Weitere Informationen zum EWR-Abkommen und den finanziellen Beziehungen zwischen Norwegen und der EU abrufbar unter: http://www.eu-norway.org/eeafinancial/#.V3oVwcDyhaQ; http://www.norwegen .no/News_and_events/germany/policy/Norwegen-und-die-EU/#.V3oT_MDyhaQ; http://eeagrants.org 4 Direktion für europäische Angelegenheiten: Schweizer Beitrag, Stand: 06.02.2019, im Internet unter: https://www.eda.admin.ch/dea/de/home/europapolitik/ueberblick/beitrag.html [24.05.2019]. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 073/19 Seite 6 Migration eingesetzt werden und zwar auch in EU-Ländern außerhalb der EU-13, die von Migrationsbewegungen besonders stark betroffen sind. Gesetzliche Grundlage für den Schweizer Beitrag im Bereich Kohäsion ist das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas, welches vom Parlament am 30. September 2016 erneuert wurde und seit dem 1. Juni 2017 in Kraft ist. Rechtsgrundlage für den Schwerpunktbereich Migration des zweiten Schweizer Beitrags ist das Asylgesetz. ***