© 2019 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 - 070/19 Überblick zu den ATAD - Richtlinien Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 - 070/19 Seite 2 Überblick zu den ATAD - Richtlinien Aktenzeichen: WD 4 - 3000 - 070/19 Abschluss der Arbeit: 21. Mai 2019 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 - 070/19 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Die ATAD-Richtlinien im Rahmen des BEPS-Verfahrens 4 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 - 070/19 Seite 4 1. Einleitung Die Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom 12.7.2016 mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts wird in der Literatur als ATAD I-Richtlinie1 bezeichnet. Die Richtlinie (EU) 2017/952 des Rates vom 29.5.2017 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2016/1164 bezüglich hybrider Gestaltungen mit Drittländern wird als ATAD II-Richtlinie2 bezeichnet. Beide Richtlinien dienen der Umsetzung des BEPS-Maßnahmenpakets und richten sich gegen Steuerumgehung durch grenzüberschreitend tätige Unternehmen. 2. Die ATAD-Richtlinien im Rahmen des BEPS-Verfahrens Prof. Musil von der Universität Potsdam hat in einem überblicksartigen Aufsatz in der Finanzrundschau des Jahres 20183 die wesentlichen Inhalte der beiden ATAD-Richtlinien erörtert. (Anlage ) *** 1 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016L1164 [zuletzt abgerufen am 21.5.2019] 2 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32017L0952 [zuletzt abgerufen am 21.5.2019] 3 Musil, Andreas: „Die ATAD-Richtlinien – Ein Paradigmenwechsel in der Steuerpolitik der EU?“ in Finanzrundschau 2018, Heft 20, Seite 933-941