© 2017 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 - 063/17 Steuerliche Behandlung nebenberuflicher ehrenamtlicher Tätigkeit Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 - 063/17 Seite 2 Steuerliche Behandlung nebenberuflicher ehrenamtlicher Tätigkeit Aktenzeichen: WD 4 - 3000 - 063/17 Abschluss der Arbeit: 25. Juli 2017 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 - 063/17 Seite 3 Mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz) vom 21. März 2013 wurden im Einkommensteuerrecht und der Abgabenordnung zahlreiche Änderungen vorgenommen und steuerliche Verbesserungen für nebenberufliche ehrenamtliche Tätigkeit erreicht. Die steuerliche Behandlung nebenberuflicher ehrenamtlicher Tätigkeit wird in § 3 Nr. 26, 26 a und 26 b Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Zur Beantwortung der Fragen wurde die nachfolgende Dokumentation zusammengestellt, die ausführlich und aussagekräftig über die angesprochene Thematik Auskunft gibt und mit Hilfe von Beispielen die Problematik veranschaulicht. 1. BMF-Monatsbericht: Das Ehrenamtsstärkungsgesetz – Verbesserte Förderung für ehrenamtliches Engagement, 22.04.2013 Information über die Anhebung der Freibeträge für die nach § 3 Nr. 26 und 26a EStG genannten nebenberuflichen Tätigkeiten http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Monatsberichte/2013/04/Inhalte/Kapitel- 3-Analysen/3-2-ehrenamtsstaerkungsgesetz.html (abgerufen am 24.07.2017) 2. BMF: Wer kann Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale geltend machen? Ein Überblick, 07.05.2013 Überblick über die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Übungsleiter- und die Ehrenamtspauschale http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere _Steuerthemen/Buergerschaftliches_Engagement/2013-05-07-Uebungsleiterpauschale-Ehrenamtspauschale .html (abgerufen am 24.07.2017) 3. Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat: Merkblatt zu Zahlungen für ehrenamtliche Tätigkeiten – Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale , 07/2014 Überblick über die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Übungsleiter- und die Ehrenamtspauschale ; Ersatz der Aufwendungen (Reisekosten, Büromaterial, Telefonkosten) https://www.stmflh.bayern.de/steuern/ehrenamtspauschale/06003006_2.pdf (abgerufen am 24.07.2017) Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 - 063/17 Seite 4 4. Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg: Steuertipps für gemeinnützige Vereine, 02/2017 Neben den Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach der Abgabenordnung (§§ 51-68 AO) werden in Kapitel V. (Steuerfreibetrag für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten , S. 116-123) und in Kapitel VI. (Steuerfreier Kostenersatz durch den Verein, S. 124-126) der Übungsleiterfreibetrag und der Ehrenamtsfreibetrag (die zu erfüllenden Bedingungen für die Steuerfreiheit) ausführlich erläutert. In Kapitel VI. sind Regelungen mit Beispielen für die Erstattung der entstandenen Aufwendungen (Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen) enthalten. https://fm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-fm/intern/Dateien_Downloads/Steuern /170207_Steuertipps_fuer_Vereine.pdf (abgerufen am 24.07.2017) 5. Klaus Wachter: Die Besteuerung der Sportvereine, 09/2016 In Kapitel II. (Übungsleiterfreibetrag, Ehrenamtsfreibetrag, S. 36-51) werden neben der steuerlichen Behandlung ehrenamtlicher nebenberuflicher Tätigkeiten ausführlich mit Beispielen die Möglichkeiten der steuerfreien Aufwandsentschädigung (Reisekosten, Fortbildungskosten, Werbungskosten etc.) dargestellt. http://www.vereinsbesteuerung.info/pdf/Die_Besteuerung_der_Sportvereine.pdf (abgerufen am 24.07.2017) ***