WD 4 - 3000 - 061/18 (20.03.2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Der Auftraggeber bittet um eine Darstellung zu dem vom französischen Präsidenten Macron vorgeschlagenen Euro-Zonen-Budget. Insbesondere solle das Volumen sowie der Finanzierungsanteil der Bundesrepublik Deutschland beziffert werden. Unter dem Titel „Initiative für Europa – Ein souveränes, geeintes und demokratisches Europa“ stellte der französische Staatspräsident Emmanuel Macron am 26. September 2017 in der Pariser Sorbonne seine Vorstellungen zur Zukunft der EU vor und sprach sich in der Rede unter anderem für die Aufstellung eines Euro-Zonen-Budgets aus. Nach Ansicht des französischen Präsidenten soll die Schaffung des eigenen Euro-Zonen-Budgets durch europäische Steuern sowie durch einen Anteil an den Erträgen der harmonisierten nationalen Körperschaftsteuern finanziert werden. Die Haushaltsfinanzierung über europäische Steuern – so der Vorschlag – könnten über höhere Steuerzahlungen großer Internetunternehmen und Steuern für den Klimaschutz vollzogen werden. In welchem Umfang diese Digital- und Umweltsteuern zu erheben seien und welches Volumen das Budget erreichen solle, sind den Darlegungen Marcons nicht zu entnehmen. Der über die Einführung europäischer Steuern vorgeschlagene Finanzierungsweg erfordert zudem eine Vertragsänderung. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kommission am 6. Dezember 2017 eine Haushaltslinie im EU-Haushalt vorgeschlagen und den Vorschlag eines Euro-Zonen-Budgets nicht aufgegriffen . Die Vorschläge der Kommission verfolgen ua. die Zielsetzung, die Währungsunion zu vertiefen , ohne jedoch die für erforderlich erachteten zusätzliche Mittel für diesen Zweck zu beziffern. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zum Vorschlag eines Euro-Zonen-Budgets