© 2018 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 - 060/18 Übersicht über die europäische Harmonisierung der Steuern Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 - 060/18 Seite 2 Übersicht über die europäische Harmonisierung der Steuern Aktenzeichen: WD 4 - 3000 - 060/18 Abschluss der Arbeit: 26. März 2018 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 - 060/18 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Fragestellung 4 2. Harmonisierung und Gesetzgebung der EU im steuerrechtlichen Bereich 4 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 - 060/18 Seite 4 1. Fragestellung Die Auftraggeber erkundigen sich nach relevanten und geplanten EU-Rechtssetzungsvorhaben sowie einer Übersicht über den aktuellen Stand der Harmonisierung im steuerrechtlichen Bereich . 2. Harmonisierung und Gesetzgebung der EU im steuerrechtlichen Bereich Eine überblicksartige Darstellung des momentanen Stands der europäischen Harmonisierung der indirekten und direkten Steuern lassen sich dem beigefügten Abschnitt von Prof. Englisch aus dem Grundwerk zum Steuerrecht von Tipke/Lang1 entnehmen. (Anlage) Darüber hinaus hat das Bundesfinanzministerium (BMF) dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 27. Februar 20182 eine Übersicht über die Entwicklungen der europäischen Gesetzgebung im Steuerbereich vorgelegt: Gegenstand Inhalt KOM-Richtlinienvorschlag vom 21. Juni 2017 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Modelle (sog. „DAC 6“) Der Vorschlag sieht eine Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen sowie den automatischen Austausch dieser Informationen zwischen den Mitgliedsstaaten vor. Stand: Verabschiedung im März-ECOFIN geplant . KOM-Mitteilung vom 21. September 2017 – Ein faires und effizientes Steuersystem in der EU für den digitalen Binnenmarkt Mitteilung enthält eine Reihe von Optionen, mit denen das Problem der effektiven Besteuerung von digitalen Unternehmensaktivitäten angegangen werden soll. Stand: KOM-Vorschläge für Ende März erwartet . EU-Liste nicht-kooperativer Staaten und Jurisdiktionen (sog. „schwarze Liste“) Verabschiedung einer EU-Liste nicht kooperativer Drittstaaten und Jurisdiktionen (17 gelistete Staaten). Stand: Aktuell noch 9 gelistete Staaten, Beobachtung der Umsetzungsbemühungen der auf der Sachstandsliste gelisteten 55 Staaten. Das zunächst ausgesetzte Verfahren wird mit 1 Tipke/Lang: Steuerrecht, 22. Auflage; abgerufen unter www.juris.de [zuletzt am 24.3.2018], § 4 Abschnitt C. 2 ____________________________ Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 - 060/18 Seite 5 den sog. Hurricane-Staaten wieder aufgenommen . Beratungen über koordinierte Abwehrmaßnahmen . KOM-Richtlinienvorschlag vom 26. Oktober 2016 für eine Gemeinsame Körperschaftsteuer -Bemessungsgrundlage (GKB) Vorschlag sieht die Schaffung einer einheitlichen Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage in der EU vor. Stand: Erster (allg.) Beratungsdurchgang durch Richtlinien-Vorschlag abgeschlossen; Beratungen werden unter bulgarischer Präsidentschaft fortgesetzt. Deutsch-französische Zusammenarbeit soll EU-Arbeiten unterstützen . KOM-Richtlinienvorschlag vom 11. November 2017 für eine Neufassung der Richtlinie des Rates über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedsstaaten KOM-Änderungsvorschlag beinhaltet insbesondere dass die Quellensteuerbefreiung nur noch gewährt werden soll, sofern im Empfängerstaat eine tatsächliche Besteuerung der Einkünfte erfolgt, die Erweiterung der Anhänge und die Änderung der Beteiligungsschwelle. Stand: Beratungen stocken seit der luxemburgischen Präsidentschaft. Bulgarische Präsidentschaft wird dieses Dossier demnächst nochmals aufnehmen. Legislativpaket zur Modernisierung der Mehrwertsteuer für den grenzübergreifenden elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern Das Legislativpaket dient in erster Linie dem Abbau administrativer Hürden bei der Mehrwertbesteuerung des grenzüberschreitenden elektronischen Handels im B2C-Bereich insbesondere durch Ausweitung des Anwendungsbereichs der einzigen Anlaufstelle („One- Stop-Shop“) Stand: Das Legislativpaket wurde am 5. Dezember 2017 im ECOFIN angenommen. KOM hat die Arbeiten zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen aufgenommen. Rechtsetzungsvorschläge vom 4. Oktober 2017 in Bezug auf die Harmonisierung und Vereinfachung bestimmter Regelungen des Mehrwertsteuersystems und zur Einführung des endgültigen Systems der Besteuerung des Handels zwischen Mitgliedstaaten Das Legislativpaket enthält Vorschläge zur Einführung des sog. zertifizierten Steuerpflichtigen , zur Vereinfachung bzw. Harmonisierung einzelner mehrwertsteuerrechtlicher Regelungen sowie zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs im innergemeinschaftlichen Handel. Daneben sollen Eckpunkte für ein Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 - 060/18 Seite 6 künftiges endgültiges System der Mehrwertbesteuerung des innergemeinschaftlichen Handels im B2B-Bereich festgelegt werden. Stand: Die Vorschläge werden derzeit auf Arbeitsebene beraten. Richtlinienvorschlag vom 18. Januar 2018 in Bezug auf die Mehrwertsteuersätze Mit dem Vorschlag sollen die Vorschriften zur Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze grundlegend novelliert werden. Stand: Die Beratungen auf Arbeitsebene sollen am 2. März 2018 aufgenommen werden. Richtlinienvorschlag vom 18. Januar 2018 in Bezug auf die Sonderregelung für Kleinunternehmen Der Vorschlag dient der Harmonisierung der Vorschriften zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung und enthält daneben Maßnahmen zum Abbau bürokratischer Lasten für kleine und mittlere Unternehmen im Bereich der Mehrwertsteuer . Stand: Die Beratungen auf Arbeitsebene sollen am 2. März 2018 aufgenommen werden. ***