© 2017 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 - 056/17 Umsetzungsstand der ATAD-Richtlinie Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 056/17 Seite 2 Umsetzungsstand der ATAD-Richtlinie Aktenzeichen: WD 4 - 3000 - 056/17 Abschluss der Arbeit: 15.06.2017 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 056/17 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Fragestellung 4 2. Aktueller Stand der Umsetzung der ATAD-Richtlinie 4 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 056/17 Seite 4 1. Fragestellung Es wurde angefragt, ob Deutschland bereits entschieden hat welche Gesetzesänderungen für die Umsetzung der sogenannten ATAD-Richtlinie der EU (Richtlinie (EU) 2016/1164) erforderlich sein werden. Ferner wurde gefragt, ob in diesem Zusammenhang eine Reduzierung bei den Unternehmenssteuersätzen geplant sei. 2. Aktueller Stand der Umsetzung der ATAD-Richtlinie Nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums prüft dieses derzeit den Anpassungsbedarf im nationalen Steuerrecht im Lichte der ATAD-Richtlinie. Hierbei werden insbesondere die Zinsschranke , die Hinzurechnungsbesteuerung und die Regelungen zu sogenannten hybriden Gestaltungen bezüglich eines Anpassungsbedarfs analysiert. Der Prüfungsprozess ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Deutschland verfügt bereits gegenwärtig über starke Regelungen zur Abwehr von aggressiven Steuervermeidungsmodellen. So existiert seit 2008 die Zinsschranke, die den Verlustabzug für Darlehenszinsen als Betriebsausgabe begrenzt. Sie ist in den §§ 8a des Körperschaftssteuergesetzes und 4h des Einkommensteuergesetzes geregelt. Eine Reduzierung der Unternehmenssteuersätze ist derzeit in Deutschland nicht geplant. ***