© 2015 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 - 056/15 Finanzhilfen an Griechenland Stand 28. Februar 2015 Sachstand Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 056/15 Seite 2 Finanzhilfen an Griechenland Stand 28. Februar 2015 Verfasser: Aktenzeichen: WD 4 - 3000 - 056/15 Abschluss der Arbeit: 2. April 2015 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Telefon: Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 056/15 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Internationale Finanzhilfen 4 2. Anteil Deutschlands 5 3. Änderungen im bestehenden Anpassungsprogramm 6 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 056/15 Seite 4 1. Internationale Finanzhilfen Griechenland hat internationale Finanzhilfen in zwei Paketen erhalten.1 Im Rahmen des ersten Hilfspakets wurden 73 Mrd. Euro ausbezahlt. Davon entfielen 52,9 Mrd. Euro auf die Eurozone, der Internationale Währungsfonds (IWF) stellte 20,1 Mrd. Euro bereit.2 Das entspricht 17,5 Mrd. Sonderziehungsrechten (SZR).3 Zum 31. Januar 2015 wurden 8,7 Mrd. SZR von Griechenland an den IWF zurückgezahlt. Dies entspricht rund 10,9 Mrd. Euro (Umrechnungskurs 25. Februar 2015). Bei dem zweiten Hilfspaket wurden Griechenland Kredite in Höhe von 28,7 Mrd. Euro vom IWF und in Höhe von 144,5 Mrd. Euro von der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) zugesagt , insgesamt also 173,2 Mrd. Euro. Die Auszahlungen sind an die Fortschritte Griechenlands im wirtschaftlichen Anpassungsprogramm gekoppelt. Von den Kreditzusagen des IWF wurden bislang 11,8 Mrd. Euro an Griechenland ausbezahlt. Die Verwendung der zugesagten Hilfen der EFSF in Höhe von 144,5 Mrd. Euro ist für Privatsektorbeteiligung , aufgelaufene Zinsen, Bankenrekapitalisierung und allgemeine Programmmittel vorgesehen und sollen sich wie in nachfolgender Tabelle dargestellt verteilen. Bis zum 28. Februar 2015 hat der EFSF 130,9 Mrd. Euro an Griechenland ausbezahlt. Die Spalte 3 der nachfolgenden Tabelle enthält die Verwendung der bislang ausgezahlten Finanzhilfen:4 1 Im Folgenden, soweit nicht anders angegeben: Bundesministerium der Finanzen: Europäische Finanzhilfen: EFSF und EFSM - Die wichtigsten Zahlen der EFSF/EFSM-Finanzhilfeprogramme im Überblick und monatlich aktualisiert (Stand: 28. Februar 2015), unter: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel /Themen/Europa/Stabilisierung_des_Euro/Zahlen_und_Fakten/europaeische-finanzhilfen-im-ueberblickpdf .pdf?__blob=publicationFile&v=75, abgerufen am 31.März 2015. 2 Die Höhe der IWF-Mittel unterliegt Wechselkursschwankungen. Das Bundesministerium der Finanzen verwendet in seiner Darstellung den Wechselkurs zum Zeitpunkt der Auszahlung; verbleibende Programmmittel werden zum aktuellen Wechselkurs ausgewiesen. 3 Sonderziehungsrechte sind ein vom IWF geschaffenes Hauptreservemedium, das in finanziellen Beziehungen zwischen dem IWF und seinen Mitgliedstaaten als Zahlungsmittel dient. Der Wert von SZR wird mittels eines Währungskorbes bestimmt, in dem die wichtigsten im internationalen Handel eingesetzten Währungen vertreten sind. 4 Vgl. dazu auch Bundesministerium der Finanzen: Zum Stand des Reformprozesses in Griechenland, Monatsbericht Oktober 2014, Seiten 30 und 36. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 056/15 Seite 5 in Mrd. Euro Gesamtzusage bislang ausgezahlt Privatsektorbeteiligung* zuzüglich aufgelaufener Zinsen*5 30,0 5,5 29,7 4,9 Bankenrekapitalisierung 48,2 48,2 allgemeine Programmmittel 60,8 48,1 Insgesamt 144,5 130,9 *Restbeträge wurden durch Griechenland nicht in Anspruch genommen 2. Anteil Deutschlands Der deutsche Anteil an den europäischen bilateralen Krediten im Rahmen des ersten Hilfspakets beträgt 15,17 Mrd. Euro. Die EFSF darf Kredite in Höhe von insgesamt 440 Mrd. Euro vergeben. Griechenland hat, wie oben dargestellt, von der EFSF Kreditzusagen in Höhe von 144,5 Mrd. Euro erhalten. Außerdem nahmen Portugal Hilfe in Höhe von 26,0 Mrd. Euro und Irland in Höhe von 17,7 Mrd. Euro in Anspruch. Damit die EFSF Finanzmittel zu besten Konditionen aufnehmen und an Programmländer vergeben kann, ist die Kreditvergabekapazität in Höhe von 440 Mrd. Euro durch Gewährleistungen der Euro-Staaten von insgesamt 780 Mrd. Euro abgesichert. Der Deutsche Bundestag hat die Regierung ermächtigt, eine Gewährleistung bis maximal 211,0459 Mrd. Euro zu übernehmen.6 Von dieser Gewährleistungsermächtigung sind aktuell 89,9 Mrd. Euro für die Programmländer Griechenland , Portugal und Irland in Anspruch genommen. Auf Griechenland entfallen davon rein rechnerisch ca. drei Viertel. Der Anteil Deutschlands an den Hilfen des IWF richtet sich nach seinem prozentualen Anteil an dessen Kapital, der sogenannten Quote. Diese beträgt derzeit 6,12 Prozent.7 5 Diesen Kredit verwendete Griechenland, um einen Teil der Anleihen, die am Schuldenschnitt teilgenommen haben, auszuzahlen und die bis dahin unter den alten Anleihen aufgelaufenen Zinsansprüche der teilnehmenden Gläubiger zu tilgen. Dies sollte einen Anreiz zur Teilnahme schaffen und den freiwilligen Schuldenschnitt ermöglichen. Vgl. Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Finanzhilfen zugunsten der Hellenischen Republik , Bundestags-Drucksache 17/8730, Seite 2f. 6 § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus (Stabilisierungsmechanismusgesetz – StabMechG) vom 22. Mai 2010, BGBl. I Seite 627. 7 International Monetary Fund: IMF Members' Quotas and Voting Power, and IMF Board of Governors, Stand: 31. März 2015, unter: http://www.imf.org/external/np/sec/memdir/members.aspx#G, abgerufen am 31. März 2015. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 056/15 Seite 6 3. Änderungen im bestehenden Anpassungsprogramm Der Deutsche Bundestag hat am 18. Dezember 2014 auf der Grundlage von Bundestagsdrucksache 18/35328 zugestimmt, den Bereitstellungszeitraum für das EFSF-Programm bis 28. Februar 2015 zu verlängern. Zum anderen soll eine vorsorgliche Kreditlinie mit erweiterten Bedingungen des Europäischen Stabilitätsmechanismus - ESM in Höhe von 10,9 Mrd. Euro für Griechenland bereitgestellt werden. In der Begründung zur Bereitstellung der vorsorglichen Kreditlinie heißt es: „c. Griechenland erhält gegenüber dem zweiten Anpassungsprogramm keine zusätzlichen Mittel Die EU-Kommission geht davon aus, dass Mittel des Programms, die zur Rekapitalisierung von Banken vorgesehen waren, nach Auslaufen des zweiten Anpassungsprogramms nicht benötigt werden. Die nicht benötigten Mittel entsprechen dem maximalen Umfang der vorsorglichen Kreditlinie des ESM. Das Gesamtvolumen der für Griechenland bereitgestellten Darlehen würde sich gegenüber dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 27. Februar 2012 daher auch dann nicht erhöhen, falls Griechenland die Kreditlinie tatsächlich und in vollem Umfang in Anspruch nehmen würde.“9 Am 27. Februar 2015 hat der Deutsche Bundestag in seiner 89. Sitzung auf der Grundlage von Bundestagsdrucksache 18/407910 zugestimmt, den Bereitstellungszeitraum für das EFSF-Programm um weitere vier Monate bis 30. Juni 2015 zu verlängern. 8 Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Finanzhilfen zugunsten Griechenlands; technische Verlängerung und Fortführung der Stabilitätshilfe. 9 Bundestags-Drucksache 18/3532, Seite 5. 10 Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Finanzhilfen zugunsten Griechenlands; Verlängerung der Stabilitätshilfe .