Finanzielle Auswirkungen der Anhebung des Schwellenwertes für die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf die Haushalte von Bund und Ländern Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 047/16 Seite 2 Finanzielle Auswirkungen der Anhebung des Schwellenwertes für die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf die Haushalte von Bund und Ländern Aktenzeichen: WD 4 - 3000 - 047/16 Abschluss der Arbeit: 28.04.2016 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 047/16 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Fragestellung 4 2. Finanzielle Auswirkungen 4 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 047/16 Seite 4 1. Fragestellung Vorliegende Fragestellung zielt auf die Steuermindereinnahmen, die aus einer alternativen Anhebung der Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter resultieren. 2. Finanzielle Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen einer Anhebung der Grenze für die Möglichkeit der Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter von 410 Euro auf alternativ 600, 800 bzw. 1000 Euro (§ 6 Abs. 2 EStG) und einer damit verbundenen Abschaffung der Möglichkeit der Bildung eines Sammelpostens nach § 6 Abs. 2a EStG ab dem 1. Januar 2016 auf die Kassenjahre 2016 bis 2020 stellen sich wie folgt dar: Quelle: BMF, Referat IV A 6. Der Anteil der einzelnen Länder an den Steuermindereinnahmen entspricht jeweils dem Anteil eines Landes an der veranlagten Einkommensteuer bezogen auf das Drittel der gesamten Steuermindereinnahmen (Anteil der Ländergesamtheit). Diese Anteile können der folgenden Übersicht entnommen werden. Für das Land Brandenburg würden sich beispielsweise1 für das Kassenjahr 2017 Steuermindereinnahmen von rund 2,6 Mio. Euro (600 Euro), 5,9 Mio. Euro (800 Euro) bzw. 8,8 Mio. Euro (1000 Euro) ergeben. 1 Anteil an der veranlagten ESt (1,1 %) x 1/3 der gesamten Steuermindereinnahmen. Anteile der einzelnen Länder an den Unternehmenssteuern 2014 Mio € NW BY BW NI HE SN RP ST SH TH BB MV SL BE HH HB GESAMT Veranlagte Einkommensteuer 4.099 4.150 3.275 1.829 1.467 377 848 220 739 196 215 220 158 721 720 151 19.385 Körperschaftsteuer 1.741 2.473 1.668 700 807 197 398 161 289 115 216 109 59 470 531 89 10.022 Gewerbesteuer 8.058 6.962 5.118 3.114 3.635 1.269 1.477 600 896 557 696 369 324 1.481 1.750 373 36.679 Anteile NW BY BW NI HE SN RP ST SH TH BB MV SL BE HH HB GESAMT Veranlagte Einkommensteuer 21,1% 21,4% 16,9% 9,4% 7,6% 1,9% 4,4% 1,1% 3,8% 1,0% 1,1% 1,1% 0,8% 3,7% 3,7% 0,8% 100% Körperschaftsteuer 17,4% 24,7% 16,6% 7,0% 8,1% 2,0% 4,0% 1,6% 2,9% 1,2% 2,2% 1,1% 0,6% 4,7% 5,3% 0,9% 100% Gewerbesteuer 22,0% 19,0% 14,0% 8,5% 9,9% 3,5% 4,0% 1,6% 2,4% 1,5% 1,9% 1,0% 0,9% 4,0% 4,8% 1,0% 100% Quelle: Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister (ZDL). Ende der Bearbeitung