Nr. 046/15 (17.03.2015) © 2015 Deutscher Bundestag Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Dem Mitarbeiter des Abgeordneten Carsten Schneider, Herrn Becher, wurde am 17. März 2015 Folgendes telefonisch mitgeteilt: Seit Montag dem 9. März 2015 und mindestens bis September 2016 will die Europäische Zentralbank (EZB) Monat für Monat für 60 Milliarden Euro Staatsanleihen und andere Wertpapiere kaufen . Die EZB kauft Wertpapiere endgültig („outright“) am Sekundärmarkt - also nicht direkt bei Staaten, sondern bei Geschäftsbanken. Kauft die Zentralbank von einer Geschäftsbank Wertpapiere oder andere Aktiva an, so schreibt sie der Geschäftsbank den entsprechenden Betrag als Sichteinlage auf ihr Zentralbankkonto gut: Es wird Zentralbankgeld geschaffen, über das die Geschäftsbank auch als Bargeld verfügen kann. Durch diese geldpolitische Maßnahme, die darauf abzielt, die langfristigen Zinsen zu senken, wird zusätzliche Liquidität ins Bankensystem geschleust . Die EZB greift nach eigener Auskunft zu dieser geldpolitischen Maßnahme, die auch Quantitative Lockerung genannt wird, weil der Leitzins bereits auf 0,05 Prozent gesenkt wurde und somit nicht mehr als Instrument zur Verfügung steht. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Ankauf von Anleihen durch die Europäische Zentralbank