© 2018 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 - 045/18 Leistungen des Bundes an die ostdeutschen Länder Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 045/18 Seite 2 Leistungen des Bundes an die ostdeutschen Länder Aktenzeichen: WD 4 - 3000 - 045/18 Abschluss der Arbeit: 26. Februar 2018 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 045/18 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung 4 2. Investitionszulage 4 3. Fonds Deutsche Einheit 6 4. Solidarpakt II 7 4.1. Korb 1 7 4.2. Korb 2 8 5. Fazit 8 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 045/18 Seite 4 1. Einführung Die Auftraggeberin bittet um Darstellung der finanziellen Leistungen des Bundes an die ostdeutschen Länder. Fokussiert werden hier die Investitionszulage, der Fonds Deutsche Einheit sowie die Leistungen des Solidarpaktes II. 2. Investitionszulage Die Investitionszulage stellt eine staatliche Subvention dar. Sie wird für im Fördergebiet getätigte betriebliche Erstinvestitionen des verarbeitenden Gewerbes, bestimmter produktionsnaher Dienstleistungen und im Beherbergungsgewerbe gewährt. Fördergebiet sind die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Nachfolgend werden die Steuermindereinnahmen seit 2005 aufgelistet. Die Steuermindereinnahmen nach § 2 InvZulG 2005 gliedern sich wie folgt:1 Investitionszulage für Ausrüstungsinvestitionen Gesamt / Bund Investitionszulage für betriebliche Gebäudeneubauten in den neuen Ländern und in Berlin Gesamt / Bund 2006 438 Mio. € / 207 Mio. € 77 Mio. € / 37 Mio. € 2007 1.061 Mio. € / 505 Mio. € 187 Mio. € / 89 Mio. € 2008 425 Mio. € / 202 Mio. € 75 Mio. € / 36 Mio. € 1 BMF: 21. Subventionsbericht, BT-Drs. 16/6275, S. 77; BMF: 22. Subventionsbericht, S. 65. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 045/18 Seite 5 Die Steuermindereinnahmen nach § 2 InvZulG 2007 gliedern sich wie folgt:2 Investitionszulage für Ausrüstungsinvestitionen Gesamt / Bund Investitionszulage für betriebliche Gebäudeneubauten in den neuen Ländern und in Berlin Gesamt / Bund 2008 727 Mio. € / 346 Mio. € 128 Mio. € / 61 Mio. € 2009 1.265 Mio. € / 607 Mio. € 223 Mio. € / 108 Mio. € 2010 940 Mio. € / 450 Mio. € 166 Mio. € / 80 Mio. € 2011 391 Mio. € / 185 Mio. € 69 Mio. € / 34 Mio. € 2012 85 Mio. € / 40 Mio. € 15 Mio. € / 7 Mio. € Die Steuermindereinnahmen nach § 2 InvZulG 2010 gliedern sich wie folgt:3 Investitionszulage für Ausrüstungen Gesamt / Bund Investitionszulage für betriebliche Gebäudeneubauten in den neuen Ländern und in Berlin Gesamt / Bund 2011 410 Mio. € /193 Mio. € 72 Mio. € / 34 Mio. € 2012 739 Mio. € / 345 Mio. € 130 Mio. € / 61 Mio. € 2013 588 Mio. € / 277 Mio. € 104 Mio. € / 49 Mio. € 2014 433 Mio. € / 207 Mio. € 76 Mio. € / 36 Mio. € 2 BMF: 24. Subventionsbericht, S. 60; Für die Jahre 2009 und 2010: BMF: 23. Subventionsbericht, S.60; Für das Jahr 2008: BMF: 22. Subventionsbericht, S. 65. 3 Bundesministerium der Finanzen: 26. Subventionsbericht, im Internet unter: http://www.bundesfinanzministerium .de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2017-09-21-subventionsbericht-langfassung .pdf?__blob=publicationFile&v=4 [22.02.18], Anlage 2, lfd. Nr. 22f..; Für die Jahre 2013 und 2015: BMF: 25. Subventionsbericht, BT-Drs. 18/5940, S. 72.; Für die Jahre 2011 und 2012: BMF: 24. Subventionsbericht, S. 60. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 045/18 Seite 6 2015 229 Mio. € / 110 Mio. € 40 Mio. € / 19 Mio. € 2016 112 Mio. € / 54 Mio. € 20 Mio. € / 9 Mio. € 2017 60 Mio. € / 29 Mio. € 11 Mio. € / 5 Mio. € 2018 17 Mio. € / 8 Mio. € 3 Mio. € / 1 Mio. € 3. Fonds Deutsche Einheit Der Fonds Deutsche Einheit ist ein ehemaliges Sondervermögen des Bundes, der mit dem Ziel eingerichtet wurde, den neuen Bundesländern bis zu deren Einbeziehung in einen gesamtdeutschen Finanzausgleich (ab Januar 1995) Zuweisungen zur Deckung ihres allgemeinen Finanzbedarfs zu gewähren. Das Gesamtvolumen des Fonds wurde zunächst auf 115 Mrd. DM begrenzt. Hiervon sollten jeweils 85 Prozent direkt in die neuen Bundesländer transferiert werden und 15 Prozent dem Bund zur Erfüllung zentraler Aufgaben in Ostdeutschland verbleiben. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 1991 verzichtete der Bund auf seinen Anteil an den Fondsmitteln. Entgegen der ursprünglichen Planung wurde der Fonds von 1992 bis 1994 um insgesamt 45,7 Mrd. DM aufgestockt. Zur Finanzierung ist eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 95 Mrd. DM vorgesehen . Die Finanzierung erfolgte durch eine Nettokreditaufnahme von 95 Mrd. DM, der fehlende Betrag zum Gesamtvolumen von 115 Mrd. DM wurde durch Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt gedeckt. Die Aufstockung des Fonds wurde durch die Mehreinnahmen der Umsatzsteuererhöhung , aus dem Aufkommen des Zinsabschlags und durch haushaltsfinanzierte Beiträge des Bundes und der alten Länder finanziert. Seit 1995 ist der Fonds Deutsche Einheit ein reiner Tilgungsfonds , dessen Schuldendienstverpflichtungen sich Bund, alte Bundesländer und deren Gemeinden teilen. Die Deutsche Bundesbank gibt einen Schuldenstand von 38,6 Mrd. Euro Ende 2004 an. Der Bund hatte zu Beginn 2005 die Verbindlichkeiten des Fonds als Mitschuldner übernommen , die in den Bundeshaushalt integriert worden sind, die Schulden des Fonds werden seit 2006 nicht mehr separat aufgeführt. Der Fonds wird mit Ende des Jahres 2019 aufgelöst, wobei alle Vermögen und Verbindlichkeiten dem Bund übertragen werden.4 Sowohl bei der Errichtung des Fonds Deutsche Einheit als auch bei der Schaffung des gesamtdeutschen bundesstaatlichen Finanzausgleichs einschließlich der Solidarpaktregelungen haben die alten Länder finanzielle Belastungen auf sich genommen. Der Gesetzgeber hat auf Anregung der Länder die Gemeinden in den alten Ländern an den so entstandenen Lasten zu durchschnittlich 40 Prozent beteiligt und deren Mitfinanzierung (hälftig) über gesonderte Erhöhungen der Gewerbesteuerumlage nur zugunsten der alten Länder vorgenommen. Für eine angemessene Lastenverteilung zwischen den einzelnen Kommunen eines Landes ist das Land selbst verantwortlich.5 4 http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/fonds-deutsche-einheit.html [22.02.18]. 5 BT-Drs. 16/7764, S. 2f. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 045/18 Seite 7 4. Solidarpakt II Der Solidarpakt II knüpft unmittelbar an den Solidarpakt I an. Mit der Vereinbarung zum Solidarpakt II aus dem Jahr 2001 wird die Finanzausstattung der neuen Länder und Berlin langfristig auf eine sichere Grundlage gestellt. Der Solidarpakt II ist Ausdruck der gemeinsamen Überzeugung von Bund und Ländern, dass die ostdeutschen Länder eine langfristige und gesicherte Perspektive benötigen und beweist die gesamtstaatliche Solidarität. Der Solidarpakt trägt dazu bei, dass sich in Ostdeutschland eine selbsttragende Wirtschaft entwickeln kann. Von 2005 bis 2019 erhalten die neuen Länder und Berlin insgesamt 156 Mrd. Euro, wobei sich die Mittel jährlich vermindern. Der Solidarpakt II besteht aus zwei Teilen, dem sogenannten Korb I und dem Korb II. 4.1. Korb 1 Der Bund weist den ostdeutschen Ländern in diesem Zeitraum Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) nach dem Finanzausgleichsgesetz in Höhe von rd. 105 Mrd. Euro zu. Diese dienen dazu, teilungsbedingte Rückstände bei der Infrastruktur zu beseitigen. Zudem sollen sie die im Vergleich zur kommunalen Finanzkraft in den alten Ländern schwächere kommunale Finanzkraft ausgleichen. Im Finanzausgleichsgesetz sind die jährlichen Zuweisungen festgeschrieben , deren Beträge sich jährlich vermindern. Quelle: Die Beauftrage für die neuen Länder: Solidarpakt II von 2005-2019, im Internet unter: http://www.beauftragte-neue-laender.de/BNL/Navigation/DE/Themen/Bundesstaatliche_Solidaritaet /Bund_Laender_Finanzausgleich_und_Aufbau_Ost/Solidarpakt_II/solidarpakt_II.html [22.02.18]. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 045/18 Seite 8 4.2. Korb 2 Die neuen Länder und Berlin erhalten vom Bund rund 51 Milliarden Euro sogenannte überproportionale Mittel, d.h. im Vergleich zu den alten Ländern verhältnismäßig mehr Mittel. Die Mittel des Korbs II sind ebenfalls rückläufig ausgestaltet. Der Bund und die ostdeutschen Länder haben sich 2006 einvernehmlich auf konkrete Politikfelder für die Verwendung der Mittel von Korb II verständigt. Neben den Bundesleistungen erhalten die Länder auch EU-Strukturfondsmittel z. B. zur Förderung der Wirtschaft und der Infrastruktur. Mittel des Korb II fließen in die folgenden Politikfelder: - Wirtschaft - Innovation, Forschung und Entwicklung - Verkehr - Wohnungs- und Städtebau - EU-Strukturfonds - Altlasten- und Standortsanierung - Sport Die Vereinbarung zu Korb II verschafft den ostdeutschen Ländern bis 2019 Planungssicherheit, um noch bestehende strukturelle Schwächen und Altlasten gezielt abbauen zu können.6 5. Fazit Mit der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen entfallen Leistungen, die nur an die neuen Bundesländer gezahlt werden. Lediglich das Land Brandenburg erhält eine zusätzliche SoBEZ für die Kosten der politischen Führung von 11 Mio. Euro jährlich. *** 6 Die Beauftrage für die neuen Länder: Solidarpakt II von 2005-2019, im Internet unter: http://www.beauftragteneue -laender.de/BNL/Navigation/DE/Themen/Bundesstaatliche_Solidaritaet/Bund_Laender_Finanzausgleich _und_Aufbau_Ost/Solidarpakt_II/solidarpakt_II.html [22.02.18].