© 2017 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 - 045/17 Einzelfragen zur Umsatzbesteuerung von Kindertagesstätten- und Schulessen Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 - 045/17 Seite 2 Einzelfragen zur Umsatzbesteuerung von Kindertagesstätten- und Schulessen Aktenzeichen: WD 4 - 3000 - 045/17 Abschluss der Arbeit: 09. Mai 2017 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 - 045/17 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Fragestellung 4 2. Materialien 4 2.1. Statistische Datenlage 4 2.2. Umsatzsteuerliche Behandlung von Kindertagesstätten- und Schulessen 4 2.3. Petitionen 4 2.4. Gutachten des Fachbereichs Europa PE 6 4 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 - 045/17 Seite 4 1. Fragestellung 1. Welche Steuereinbußen würden entstehen, wenn man Kindertagesstätten- und Schulessen nur noch mit dem verringerten Mehrwertsteuersatz besteuern würde (grobe Schätzung)? 2. Welche Steuereinbußen pro Jahr würden entstehen, wenn man Kindertagesstätten- und Schulessen von der Mehrwertsteuer befreit (grobe Schätzung)? 2. Materialien 2.1. Statistische Datenlage Eine Schätzung der Auswirkungen der Verringerung des Umsatzsteuersatzes bzw. einer Umsatzsteuerbefreiung ist nicht möglich, weil die Datenbasis fehlt. Die veranlagte Umsatzsteuer auf die Abgabe von Speisen und Getränken in Kindertagesstätten und Schulen erfasst das Statistische Bundesamt nicht separat in seiner Fachserie 14 Reihe 8.2 Umsatzsteuerstatistik (Veranlagungen). Vergleiche dazu auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Nachhaltige und langfristige Verbesserung der Verpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen “, Bundestags-Drucksache 17/12617, Fragen 49 und 50. 2.2. Umsatzsteuerliche Behandlung von Kindertagesstätten- und Schulessen Die Bundesregierung führte auf eine Frage eines Mitgliedes des Bundestages aus, dass je nach Ausgestaltung bereits im geltenden Umsatzsteuerrecht Konstellationen möglich seien, die entweder eine umsatzsteuerfreie oder umsatzsteuerermäßigte Abgabe von Speisen an Schulen ermöglichen , vergleiche Frage 34 in den Schriftlichen Fragen mit den in der Woche vom 7. Juni 2010 eingegangenen Antworten der Bundesregierung, Bundestags-Drucksache 17/2060. Das Bundesministerium der Finanzen hat am 20. März 2013 ein Schreiben zur umsatzsteuerlichen Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken , auch in Kindertagesstätten und Schulen, erlassen, vergleiche Bundessteuerblatt (BStBl.) I, 2013, Seite 444, hier II (6). 2.3. Petitionen Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Kindertagesstätten- und Schulessen war auch Gegenstand einer Petition an den Deutschen Bundestag. Unter dem Link https://epetitionen.bundestag .de/content/petitionen/_2013/_03/_14/Petition_40697.html, abgerufen am 09. Mai 2017, ist das Votum des Petitionsausschusses einsehbar. Eine weitere Petition mit der Forderung der Senkung der Umsatzsteuer auf Schulessen befindet sich derzeit in der Prüfung des Petitionsausschusses, vergleiche https://epetitionen.bundestag .de/petitionen/_2016/_06/_09/Petition_66172.nc.html, abgerufen am 09. Mai 2017. 2.4. Gutachten des Fachbereichs Europa PE 6 Der Fachbereich Europa hat im August 2014 ein Gutachten unter anderem zu folgenden Fragen abgeschlossen: Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 - 045/17 Seite 5 1. Ist eine Senkung des Mehrwertsteuersteuersatzes von 19 auf 7 Prozent für die Mittagsverpflegung und damit unmittelbar verbundenen Dienstleistungen in Schulen und Kindertagesstäten durch kommerzielle Anbieter mit dem Europarecht, bei Beachtung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes in der Sache Lohmeyer (EuGH, Urteil vom 10. März 2011, C-502/09), vereinbar? 2. Ist die komplette Befreiung von der Mehrwertsteuer für nicht gewinnorientierte Verpflegungsangebote in Schulen und Kindertagesstätten durch kommunale Einrichtungen oder Vereine mit dem Europarecht vereinbar? Das Gutachten ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter http://www.bundestag .de/blob/407880/ae9adc72d7190f5228fbd048acc969c0/pe-6-128-14-pdf-data.pdf abrufbar. * * *