© 2016 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 - 043/16 Diskussion über die Begrenzung von Bargeldzahlungen Ausarbeitung Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 4 - 3000 - 043/16 Seite 2 Diskussion über die Begrenzung von Bargeldzahlungen Aktenzeichen: WD 4 - 3000 - 043/16 Abschluss der Arbeit: 21. April 2016 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 4 - 3000 - 043/16 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Überblick über die Debatte zur Begrenzung von Barzahlungen 4 2.1. Beweggründe der Debatte 4 2.2. Aktuelle Initiativen für eine Obergrenze bei Bargeldzahlungen 6 2.3. Vereinbarkeit mit deutschem und europäischen Recht 7 3. Höchstgrenzen für Bargeldzahlungen in der Europäischen Union 8 4. Weitere Initiativen zur Begrenzung der Bargeldnutzung 9 4.1. Abschaffung der 500-Euro-Banknote 9 4.2. Abschaffung der 1- und 2-Cent-Münzen 11 5. Darstellung monetärer volkswirtschaftlicher Indikatoren 13 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 4 - 3000 - 043/16 Seite 4 1. Einleitung Es wird um eine Ausarbeitung zur „Bargeld-Debatte“ gebeten. Abgedeckt werden soll die Debatte zu einer EU-weiten Obergrenze für Bargeldzahlungen, einschließlich des politischen Prozesses und unter Berücksichtigung der Vereinbarkeit einer solchen Obergrenze mit europäischem und deutschem Recht. Darüber hinaus wird ein Überblick über bestehende Begrenzungen für Barzahlungen in der EU gebeten, sowie über weitere bekannte Initiativen, die auf die Begrenzung der Bargeldnutzung abzielen. Außerdem wird um die Darstellung folgender volkswirtschaftlicher Indikatoren gebeten: Bargeldumlauf, Entwicklung der Geldmenge M1 (absolut sowie in Relation zur Geldmenge M3) und Entwicklung des Leitzinses der EZB sowie anderer wichtiger Zentralbanken in den letzten Jahren. 2. Überblick über die Debatte zur Begrenzung von Barzahlungen 2.1. Beweggründe der Debatte Hintergrund der aktuellen Debatte über die Einführung einer Höchstgrenze für Bargeldzahlungen ist die Bestrebung illegale Geschäfte einzudämmen. Dazu gehören sowohl die Bekämpfung der Schattenwirtschaft, als auch die Vermeidung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche sowie der Kampf gegen die Terrorismusfinanzierung. Die Befürworter argumentieren, dass eine unbegrenzte Nutzung von Bargeld anonyme Transaktionen ermögliche und die Verfolgung krimineller Handlungen somit erschwere. Die empirische Evidenz zur Wirksamkeit einer Obergrenze für die Bekämpfung krimineller Handlungen ist jedoch widersprüchlich. Eine durch das Bundesministerium der Finanzen in Auftrag gegebene sogenannte Dunkelfeldstudie schätzt die in Deutschland jährlich gewaschenen Gelder auf bis zu 100 Milliarden Euro, von denen ein Großteil aus dem Ausland kommt. Die hohe Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland, in Verbindung mit bestehenden Obergrenzen für Bargeldzahlungen in vielen Staaten der Europäischen Union (EU), hat eine Verlagerung der illegalen Bargeldströme in Länder ohne solche Begrenzungen zur Folge, so die Studie. Zentrales Handlungsergebnis der Studie ist die Einführung eines Höchstbetrags für Bargeldzahlungen (zwischen 2.000 – 5.000 Euro), um die Geldwäscheaktivitäten zu erschweren.1 Der Ökonom Friedrich Schneider gibt hingegen zu bedenken, dass die Geldwäsche mittlerweile überwiegend bargeldlos über Scheinfirmen abgewickelt werde und eine Obergrenze daher ins Leere laufen würde. Peter Schneiderhan, Mitglied im Präsidium des Deutschen Richterbundes, 1 Bussmann, Kai: Dunkelfeldstudie über den Umfang der Geldwäsche in Deutschland und über die Geldwäscherisiken in einzelnen Wirtschaftssektoren – Zusammenfassung, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, August 2015, unter: http://wcms.itz.uni-halle.de/download.php?down=41244&elem=293717, abgerufen am 12. April 2016. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 4 - 3000 - 043/16 Seite 5 zweifelt ebenfalls an der Wirksamkeit einer Einschränkung von Bargeldzahlungen, da diese Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung nicht verhindere, sondern lediglich auf elektronische Zahlungswege verlagere.2 In der Schattenwirtschaft wäre im Falle der Abschaffung des Bargelds maximal ein Rückgang um 15% zu verzeichnen, glaubt Schneider. In den überwiegenden Fällen würde eine Obergrenze jedoch einen Ausweichprozess auf andere Zahlungsmittel auslösen.3 Als Substitut könnten sich Auslandswährungen, Gutschein-Systeme oder eine Art Warengeld etablieren.4 Darüber hinaus eignen sich künstlich geschaffene Cyber-Währungen, wie beispielsweise das Bitcoin-System, als anonymes Zahlungssystem für illegale Transaktionen und Geldwäsche.5 Auch Doris Schneeberger, Leiterin der Abteilung Cash-Management der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie Carl-Ludwig Thiele, Mitglied im Vorstand der Bundesbank, hegen Zweifel an der Wirksamkeit einer Höchstgrenze für Bargeldzahlungen zur Verbrechensbekämpfung. Sie bezweifeln einen Zusammenhang zwischen Kriminalität und Bargeldnutzung, auch unter Verweis auf jene Länder, in denen solche Obergrenzen bereits bestehen.6 Darüber hinaus wird das Merkmal der Anonymität von Bargeldtransaktionen unterschiedlich bewertet : Während Finanz- und Strafverfolgungsbehörden ein starkes Interesse an der Nachverfolgung von Zahlungsströmen haben und daher eine Obergrenze für Bargeldzahlungen befürworten, sehen Kritiker in der Obergrenze einen Eingriff in bürgerliche Freiheiten und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.7 2 Vgl. dazu: Wirtschaftsblatt: Abschaffung von Bargeld würde Terrorismusfinanzierung oder Geldwäsche nicht verhindern, 6. Februar 2016, unter: http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrichten/newsletter/4920285/Abschaffung -von-Bargeld-wurde-Terrorismusfinanzierung-oder, abgerufen am 20. April 2016. 3 Buhse, Malte: Warum die Welt ohne Bargeld nicht funktioniert, Handelsblatt online, 31. Dezember 2010, unter: http://www.handelsblatt.com/politik/oekonomie/nachrichten/oekonomen-analysieren-warum-die-welt-ohnebargeld -nicht-funktioniert/3752086.html, abgerufen am 19. April 2016. 4 Denkbar sind zum Beispiel Zigaretten, Briefmarken, Sammlermünzen oder Gutscheine des Versandhändlers Amazon. Vgl. dazu auch Beck, Hanno und Prinz, Aloys: Abschaffung des Bargelds als Wunderwaffe?, S. 515- 519, in: Mit Bargeld zahlen – ein Auslaufmodell? Wirtschaftsdienst, 95. Jahrgang, 2015, Heft 8, S. 515-528. 5 Siehe dazu beispielsweise Vigna, Paul and Casey, Michael J.: The Age of Cryptocurrency. How Bitcoin and Digital Money are Challenging the Global Economic Order, New York 2015; sowie Gruber, Sarah: Trust, Identity, and Disclosure: Are Bitcoin Exchanges the Next Virtual Money Havens for Money Laundering and Tax Evasion ?, in: Quinnipac Law Review, 32. Jg. (2013), H. 1, S. 101-173; sowie Miers, Ian et al.: Zerocoin: Anonymous Distributed E-Cash from Bitcoin, in: 2013 IEEE Symposium on Security and Privacy, S. 397-411. 6 Plickert, Philip: Experten zweifeln an Draghis Bargeld-Behauptung, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13. April 2016, S.17. 7 Sorge, Christoph: Bargeld und andere Bezahlverfahren, S. 519-522, in: Mit Bargeld zahlen – ein Auslaufmodell? Wirtschaftsdienst, 95. Jahrgang, 2015, Heft 8, S. 515-528. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 4 - 3000 - 043/16 Seite 6 2.2. Aktuelle Initiativen für eine Obergrenze bei Bargeldzahlungen Eine Initiative für eine Obergrenze geht von der SPD-Bundestagsfraktion aus, die sich in einem Positionspapier für eine Höchstgrenze bei Bargeldzahlungen in Höhe von 5.000 Euro ausspricht. Die Fraktion sieht darin ein geeignetes Mittel zur Eindämmung der organisierten Kriminalität und zur Bekämpfung des Terrorismus.8 Weitere Initiativen zur Begrenzung von Barzahlungen sind z. B. von einzelnen Landesministern ausgegangen. Der saarländische Finanzminister Stephan Toscani (CDU) plädiert für eine Obergrenze bei Barzahlung in Höhe von 5.000 Euro. Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) schlägt vor, Bargeldtransaktionen bereits ab 3.000 Euro zu verbieten.9 Im Zusammenhang mit den jüngsten Terroranschlägen in Europa wird auch im Bundesministerium der Finanzen über die Einführung einer Obergrenze für Bargeldtransaktionen gesprochen.10 Laut Aussage des parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Michael Meister arbeitet die Bundesregierung derzeit jedoch nicht an einer nationalen Gesetzesinitiative zur Einschränkung der Bargeldnutzung .11 Primäres Ziel von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble sowie seinem französischen Amtskollegen Michel Sapin ist es, die bestehenden, stark divergierenden Höchstgrenzen für Bargeldzahlungen in der EU zu vereinheitlichen, wie sie im Rahmen des 48. deutsch-französischen Finanz - und Wirtschaftsrats betonten.12 Der EU-Finanzministerrat (ECOFIN) hat am 12. Februar 2016, im Rahmen des Kampfes gegen die Terrorismusfinanzierung, die EU-Kommission aufgefordert, eine einheitliche Höchstgrenze für Bargeldzahlungen in der EU zu prüfen und gemeinsam mit der EZB geeignete Maßnahmen bezüglich großer Banknoten in Betracht zu ziehen. Die Ergebnisse der Prüfung werden bis zum 01. Mai 2016 erwartet.13 8 Pressemitteilung der SPD Bundestagsfraktion: Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, presse Nr. 40/2016, 26. Januar 2016, unter: http://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/bekaempfunggeldwaesche -terrorismusfinanzierung, abgerufen am 12. April 2016. 9 Schäfers, Manfred et al.: Bar zahlen künftig nur noch bis 5000 Euro, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 02. Februar 2016, unter: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/plan-der-bundesregierung-bar-zahlenkuenftig -nur-noch-bis-5000-euro-14048560.html, abgerufen am 12. April 2016. 10 Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten: Begrenzung von Bargeldzahlungen, unter: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2016-02-22-Bargeld.html;jsessionid =E2B0EA5D22B4A816F71A4B5862BD4532, abgerufen am 12. April 2016. 11 Deutscher Bundestag: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. Februar 2016 eingegangenen Antworten der Bundesregierung, Drucksache Nr.: 18/7794 vom 04.03.2016, Seite 23. 12 Schubert, Christian: Berlin und Paris wollen Bargeldgeschäfte zurückdrängen, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 09. Februar 2016, unter: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/deutsch-franzoesisches-treffen -berlin-und-paris-wollen-bargeldgeschaefte-zurueckdraengen-14060971.html, abgerufen am 12. April 2016. 13 Bundesministerium der Finanzen: Treffen von Eurogruppe und ECOFIN im Februar 2016, unter: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/ECOFIN_und_Eurogruppe /2016-02-15-ecofin-nachbericht.html, abgerufen am 18. April 2016. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 4 - 3000 - 043/16 Seite 7 2.3. Vereinbarkeit mit deutschem und europäischen Recht Erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit einer Beschränkung von Bargeldzahlungen mit der deutschen Verfassung äußert beispielsweise Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts . In der Beschränkung sieht Papier nicht gerechtfertigte Eingriffe in Freiheitsrechte , wie die der Vertragsfreiheit und der Privatautonomie. Zudem bestehen für Papier Zweifel, dass eine Beschränkung der Bargeldzahlung zum Schutz des Gemeinwohls geeignet und erforderlich sei.14 Auf europäischer Ebene sind die Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, die EZB zu Entwürfen für Rechtsvorschriften im Zuständigkeitsbereich der EZB anzuhören. Die Verpflichtung zur Anhörung der EZB beruht auf Artikel 127 (4) und Artikel 282 (5) des Vertrags zur Arbeitsweise der Europäischen Union sowie Artikel 2 (1) der Entscheidung 98/415/EG des Rats vom 29. Juni 1998 über die Anhörung der EZB durch die nationalen Behörden zu Entwürfen für Rechtsvorschriften. Eine Initiative der Mitgliedstaaten zur Beschränkung von Barzahlungen fiele in den Bereich Währung und Zahlungsmittel i.S.v. Artikel 2 (1) der Entscheidung 98/415/EG und würde eine Stellungnahme der EZB erfordern. Bisher sieht die EZB in ihren Stellungnahmen eine Beschränkung von Barzahlungen als vereinbar mit dem Erwägungspunkt 19 der Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euros. In dieser heißt es, dass Begrenzungen für Zahlungen in Banknoten und Münzen mit der den Euro-Banknoten und Euro-Münzen zukommenden Eigenschaften eines gesetzlichen Zahlungsmittels nicht unvereinbar seien, sofern andere rechtliche Mittel für die Begleichung von Geldschulden bestünden und der Zweck der Rechtvorschriften dies rechtfertige. Die EZB konstatiert, dass das Unionsrecht nur Barzahlungen in Euro regle, jedoch halte sie es für angemessen, etwaige Höchstgrenzen für Bargeldzahlungen in Nicht-Euroländern ebenfalls anhand der einschlägigen Praktiken des Eurosystems zu prüfen. Darüber hinaus weist die EZB in ihren Stellungnahmen darauf hin, dass die Begrenzung von Bargeldzahlungen angemessen für die Erreichung der Ziele der Rechtsvorschriften sein solle und nicht über das zur Erfüllung des Zwecks erforderliche Maß hinausgehen dürfe.15 14 Jahn, Joachim et al.: Sind Bargeldbegrenzungen verfassungswidrig? Frankfurter Allgemeine Zeitung, 09. Februar 2016, unter: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/rechtsexperten-stellen-obergrenze-vonbargeld -in-frage-14059264.html, abgerufen am 12. April 2016. 15 Vgl. dazu beispielsweise Stellungnahme CON/2014/4. Alle Stellungnahmen der EZB sind auf der Website der EZB unter https://www.ecb.europa.eu/ecb/legal/1004/1351/html/index.de.html veröffentlicht. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 4 - 3000 - 043/16 Seite 8 3. Höchstgrenzen für Bargeldzahlungen in der Europäischen Union Bei der Begrenzung von Bargeldzahlungen geben die EU-Staaten ein uneinheitliches Bild ab:16 Während in einigen Ländern eine gesetzlich festgeschriebene Höchstgrenze für Bargeldzahlungen gilt, bestehen in anderen Ländern lediglich Meldepflichten für hohe Barzahlungen. Darüber hinaus wird Händlern in diesen Ländern nicht selten das Recht eingeräumt, die Annahme hoher Bargeldbeträge zu verweigern. Überdies gibt es EU-Staaten in denen keine gesetzlichen Regelungen für Bargeldzahlungen bestehen. Neben Deutschland gehören dazu Lettland, Litauen, Luxemburg , Malta, Österreich, Slowenien und Zypern. In den übrigen zwanzig Mitgliedsländern der EU variieren die Höhe der Obergrenze für Bargeldzahlungen und der Umfang der gesetzlichen Bestimmungen mitunter stark, wie im Folgenden zu erkennen ist: Belgien: Die Höchstgrenze für Bargeldzahlungen bei Waren und Dienstleistungen liegt bei 3.000 Euro. Beim Immobilienerwerb ist eine Bargeldzahlung seit Januar 2014 gänzlich verboten. Bulgarien: Beträge über 15.000 Lew (ca. 7.663 Euro)17 dürfen nicht per Barzahlung beglichen werden. Diese Regelung gilt auch im Falle einer Ratenzahlung. Für Barzahlungen in Fremdwährungen gilt eine Obergrenze von umgerechnet 14.999 Lew. Der Wechselkurs wird von der bulgarischen Nationalbank am Tag der Zahlung festgelegt. Dänemark: Bei dem Einkauf von Waren gibt es keine Höchstgrenze für Bargeldzahlungen. Für den Erwerb von Dienstleistungen gilt jedoch eine Einschränkung: Ab einem Betrag von 10.000 dänischen Konen (ca. 1.344 Euro) kann der Verbraucher mit zur Verantwortung gezogen werden, wenn der Händler die Steuern des Kaufpreise nicht abführt. Estland: Unabhängig vom Wert können Händler die Annahme von Bargeld ab 50 Geldstücken oder Geldscheinen verweigern. Finnland: Händler können die Annahme von mehr als 50 Geldstücken oder eines großen Geldscheins verweigern. Frankreich: Gemäß des französischen „Währungs- und Finanzgesetz“ (Code monétaire et financier, Artikel L 112-6 und D112-3) gilt seit September 2015 für Bargeldzahlungen zwischen inländischen Privatleuten und Unternehmen eine Höchstgrenze von 1.000 Euro. Die zuvor gültige Obergrenze von 3.000 Euro wurde in Folge der Terroranschläge in Paris, im Januar 2015, auf den nun verhältnismäßig niedrigen Betrag gesenkt. Für ausländische Verbraucher beträgt die Höchstgrenze weiterhin 15.000 Euro. Unter Privatpersonen sind Bargeldzahlungen unbegrenzt möglich. Darüber hinaus sind Händler berechtigt, die Annahme von mehr als 50 Geldstücken oder Banknoten, die den zu zahlenden Betrag deutlich überschreiten, zu verweigern. Griechenland: Die Höchstgrenze für Bargeldzahlungen liegt bei 1.500 Euro. Großbritannien: Händler, die Barzahlungen über 15.000 Euro akzeptieren, müssen sich bei den Steuerbehörden als „High Value Dealers“ registrieren. 16 Vgl. zu der folgenden Darstellung: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland, Höchstgrenzen Bargeldzahlung , unter: http://www.evz.de/de/verbraucherthemen/geld-und-kredite/im-ausland-bezahlen/hoechstgrenzenbargeldzahlung /, abgerufen am 11. April 2016. 17 Alle Umrechnungskurse vom 11. April 2016. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 4 - 3000 - 043/16 Seite 9 Irland: Es gibt keine gesetzliche Höchstgrenze für Bargeldzahlungen. Jedoch sind Händler befugt, die Bargeldannahme auf eine bestimmte Summe zu begrenzen. Italien: Die Höchstgrenze für Bargeldzahlungen liegt bei 2.999,99 Euro. Kroatien: Die Höchstgrenze für Bargeldzahlungen liegt bei 15.000 Euro. Niederlande: Für Privatpersonen gibt es keine Höchstgrenze für Bargeldzahlungen. Es besteht aber eine Meldepflicht, für auffällige Zahlungen über einem Betrag von 2.000 Euro. Polen: Die Höchstgrenze für Bargeldzahlungen liegt bei 15.000 Euro. Portugal: Die Obergrenze für Geschäfte zwischen Verbrauchern und Händlern liegt bei 1.000 Euro. Schließen Verbraucher untereinander ein Geschäft ab, ist die Höhe der Barzahlung nicht begrenzt. Rumänien: Die Höchstgrenze für Bargeldzahlungen liegt bei 10.000 rumänischen Leu (ca. 2.238 Euro) pro Person und Tag. Schweden: Händler können die Annahme von Bargeld ab einem bestimmten Betrag verweigern, wenn dieser Betrag im Geschäft eindeutig ausgewiesen ist. Slowakei: Barzahlungen über 5.000 Euro sind bei Geschäften zwischen Händlern sowie zwischen Händlern und Verbrauchern verboten. Für Geschäfte zwischen Privatpersonen liegt die Obergrenze bei 15.000 Euro. Spanien: Ortsansässige können Beträge bis 2.500 Euro in bar zahlen. Für Ausländer beträgt die Höchstgrenze 15.000 Euro. Tschechische Republik: Die Höchstgrenze für Barzahlungen liegt bei 350.000 tschechischen Kronen (ca. 12.951 Euro) pro Tag. Darüber hinaus ist die Barzahlung mit mehr als 50 Geldstücken verboten. Ungarn: Die Barzahlung ist für juristische Personen, Unternehmerverbände und mehrwertsteuerpflichtige Einzelpersonen auf 1,5 Millionen ungarische Forint (ca. 4.806 Euro) begrenzt. Verbraucher können hingegen uneingeschränkt in bar zahlen. Abgesehen von den Ländern, in denen aktuell keine Obergrenzen für Bargeldtransaktionen bestehen , variieren die bestehenden Begrenzungen für Barzahlungen in den Mitgliedsländern der EU demnach zwischen 1.000 Euro und 15.000 Euro. 4. Weitere Initiativen zur Begrenzung der Bargeldnutzung 4.1. Abschaffung der 500-Euro-Banknote Wie bereits in 2.2 erwähnt, hat der EU-Finanzministerrat die EU-Kommission aufgefordert, gemeinsam mit der EZB, geeignete Maßnahmen in Bezug auf große Banknoten zu erwägen. Im Rahmen dessen steht insbesondere eine Abschaffung der 500-Euro-Banknoten zur Diskussion. Der ECOFIN weist für die Prüfung ausdrücklich auf die Berücksichtigung einer von Europol durchgeführten Analyse hin, nach der zur Finanzierung terroristischer Machenschaften weitgehend auf Barzahlungen, vorwiegend in hoher Stückelung, zurückgegriffen wird. Der Europol-Bericht weist darauf hin, dass die 500-Euro-Banknoten etwa ein Drittel des Werts aller im Umlauf Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 4 - 3000 - 043/16 Seite 10 befindlichen Banknoten ausmachen, als Zahlungsmittel jedoch nicht weit verbreitet sind. Vielmehr sind die 500-Euro-Banknoten wegen ihres hohen Werts und des geringen Volumens in kriminellen Kreisen, die Barmittel physisch transportieren, sehr beliebt.18 Die SPD-Bundestagsfraktion spricht sich daher für eine Abschaffung der 500-Euro-Banknoten aus und fordert die Bundesregierung auf, die EZB zu einer Abschaffung dieser Banknoten zu bewegen .19 Die EZB, die das ausschließliche Recht zur Ausgabe von Euro-Banknoten innerhalb der EU hat, hat im Februar einen Grundsatzbeschluss gefasst, eine Abschaffung der höchsten Euronote prüfen zu lassen. Derzeit beraten Fachleute der nationalen Notenbanken und der EZB im zuständigen Banco-Ausschuss verschiedene Optionen zur Abschaffung, die dem EZB-Rat Anfang Mai zur Entscheidung vorgelegt werden sollen. Für Benoît Coeuré, Mitglied im Direktorium der EZB, sind die Argumente für den Erhalt des 500- Euro-Scheins angesichts der verstärkten Nutzung dieser Banknoten zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht mehr überzeugend. Überdies hat der elektronische Zahlungsverkehr mittlerweile eine höhere Bedeutung als bei der Einführung der Banknoten.20 Das für die Banknoten zuständige EZB-Direktoriumsmitglied Yves Mersch ist von einer Abschaffung der höchsten Euronote hingegen nicht überzeugt und bezweifelt, dass der Schein vor allem für das organisierte Verbrechen genutzt wird. Die Banknoten in hoher Stückelung werden in einem besonderen Ausmaß auch als Wertaufbewahrungsmittel verwendet. Das zeigte sich insbesondere im sprunghaften Anstieg der Nachfrage nach diesen Banknoten in der Finanzkrise 2008. Viele der 500-Euro-Scheine befinden sich darüber hinaus im Euroausland. Vor allem in den osteuropäischen Ländern, die nicht der EU angehören, besteht aufgrund der Abwertung der eigenen Währung gegenüber dem Euro eine starke Nachfrage.21 Bedenken äußert auch Bundesbankpräsident Jens Weidmann, ob mit einer Abschaffung der 500- Euro-Scheine Geldwäsche und Terrorismus tatsächlich eingedämmt werden könne. Hinsichtlich der Wirksamkeit zur Verbrechensbekämpfung gebe es unterschiedliche Evidenz. Erste Schätzungen zu den Kosten einer Abschaffung der 500-Euro-Banknote belaufen sich auf mehr als 500 Millionen Euro. Diese entstehen allein durch den Druck neuer Banknoten. Hinzu 18 Europol-European Police Office: Why is cash still king? A strategic report on the use of cash by criminal groups as a facilitator for money laundering, 2015, unter: file://parlament/daten/DP_wd4-pc-02-ma01/Buero/europolcik .pdf, abgerufen am 14. April 2016. 19 Vgl. Fußnote 8. 20 Vgl. dazu das Interview von Benoît Coeuré in der Rheinischen Post vom 13. Februar 2016, abrufbar unter: https://www.ecb.europa.eu/press/inter/date/2016/html/sp160213.de.html, zuletzt abgerufen am 14. April 2016. 21 Vgl. dazu die Information zum Euro-Banknotenumlauf auf der Website der EZB: https://www.ecb.europa .eu/euro/banknotes/circulation/html/index.de.html, zuletzt abgerufen am 14. April 2016. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 4 - 3000 - 043/16 Seite 11 kommen weitere Kosten für die Logistik des Umtauschs in möglicherweise dreistelliger Millionenhöhe .22 4.2. Abschaffung der 1- und 2-Cent-Münzen Die Abschaffung der 1- und 2-Cent-Münzen wird bereits seit der Einführung des Euro-Bargelds diskutiert. So gab es beispielsweise 2010 eine Petition an den Deutschen Bundestag, in welcher die Abschaffung der 1- und 2-Cent-Münzen gefordert wurde. Das Anliegen fand damals aber lediglich 564 Unterstützer.23 Neuen Schwung bekam die Debatte 2013 durch eine Initiative der EU- Kommission, die ebenfalls eine Abschaffung der kleinsten Cent-Münzen vorsah. Das Vorhaben scheiterte damals an dem Widerstand vieler EU-Staaten. Auch die deutsche Regierung sowie die Bundesbank sprachen sich in dem Zusammenhang gegen eine Abschaffung der Kupfermünzen aus,24 und sahen sich durch eine Umfrage der Bundesbank von der deutschen Bevölkerung bestätigt .25 Verbraucherschützer stehen einer Abschaffung der 1- und 2-Cent-Münzen ebenfalls skeptisch gegenüber, weil sie verdeckte Preiserhöhungen zur Folge haben könnten.26 Ein wichtiges Argument der Gegner der 1- und 2-Cent-Münzen sind die hohen Kosten für die Prägung, die den Nennwert der Münzen häufig übersteigen.27 Durch die zuletzt stark gesunkenen Kupferpreise sind jedoch auch die Herstellungskosten für die Münzen wieder gesunken. Die Euroländer Belgien, Finnland, Irland und Niederlande verzichten bereits auf die Nutzung der 1- und 2-Cent-Münzen. In den EU-Staaten Dänemark, Schweden und Ungarn werden Kleinmünzen ebenfalls nicht mehr verwendet.28 In Deutschland hat die Stadt Kleve am Niederrhein die 1- und 2-Cent-Münzen zum 1. Februar 2016 „abgeschafft“. Offiziell bleiben die Münzen gültiges Zahlungsmittel, jedoch haben sich die Händler und Dienstleister der Stadt darauf verständigt, den Rechnungsbetrag zukünftig auf 5 22 Plickert, Philip: Abschaffung des 500-Euro-Scheins kostet 500 Millionen, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 07. April 2016, unter: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/druckkosten-und-logistik-abschaffungdes -500-euro-scheins-kostet-500-millionen-14165872.html, abgerufen am 14. April 2016. 23 Vgl. dazu: https://www.openpetition.de/petition/online/waehrungsrecht-abschaffung-der-1-und-2-cent-muenzen . 24 Vgl.: n-tv: Deutschland will kleine Cent-Münzen behalten, 2. Juni 2013, unter: http://www.n-tv.de/wirtschaft /Deutschland-will-kleine-Cent-Muenzen-behalten-article10747561.html, abgerufen am 19. April 2016. 25 Deutsche Bundesbank: Zahlungsverhalten in Deutschland 2011 – Eine empirische Studie über die Verwendung von Bargeld und unbaren Zahlungsinstrumenten, Oktober 2012. 26 Vgl.: n-tv: Verbraucherschützer fürchten höhere Preise, 18. Mai 2013, unter: http://www.n-tv.de/wirtschaft/Verbraucherschuetzer -fuerchten-hoehere-Preise-article10667806.html, abgerufen am 19. April 2016. 27 Vgl. dazu Fußnote 24. 28 Willmroth, Jan: Kleinvieh ist Mist, Süddeutsche Zeitung, 17. Juni 2015, unter: http://www.sueddeutsche .de/wirtschaft/abschaffung-von-ein-und-zwei-cent-muenzen-kleinvieh-ist-mist-1.2524975, abgerufen am 19. April 2016. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 4 - 3000 - 043/16 Seite 12 Cent auf oder ab zu runden. Als Grund werden die steigenden Gebühren, die Banken und Sparkassen bei der Einlieferung von Bargeld fordern, genannt.29 Eine im vergangenen Jahr von der Bundebank in Auftrag gegebene Studie hat die Annahme einer Kostenersparnis jedoch weitgehend widerlegt.30 Zuständig für die Änderung der Stückelungsstruktur der Euro-Münzen ist der Rat der Europäischen Union auf Vorschlag der Europäischen Kommission. In einer von der Europäischen Kommission im Oktober 2015 veröffentlichten Umfrage halten 69% der deutschen Bevölkerung die aktuelle Münzdenomination für genau richtig. Bei der Frage nach der Einführung einer Rundungsregel ergibt sich aktuell ein uneinheitliches Bild – 50% sind dafür, 47% dagegen.31 29 Siedenbiedel, Christian: Der Abschied vom Kleingeld, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 23. Januar 2016, unter: http://www.faz.net/aktuell/finanzen/abschaffung-der-ein-und-zwei-cent-muenzen-14029112.html, abgerufen am 14. April 2016. 30 Horst, Frank: Münzgeldstudie – Folgenabschätzung einer Rundungsregel im Einzelhandel, EHI Retail Institute in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank, Ami 2015, abrufbar unter: https://www.bundesbank.de/Redaktion /DE/Downloads/Veroeffentlichungen/Studien/muenzgeldstudie.pdf?__blob=publicationFile, zuletzt abgerufen am 14. April 2016. 31 Europäische Kommission: Flash Eurobarometer 429 – The Euro Area, Oktober 2015, unter: http://ec.europa .eu/economy_finance/articles/pdf/fl_429_en.pdf, abgerufen am 14. April 2016. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 4 - 3000 - 043/16 Seite 13 5. Darstellung monetärer volkswirtschaftlicher Indikatoren Die Abbildung32 zeigt den Bargeldumlauf (Banknoten und Münzen) im Währungsgebiet des Euro im Zeitraum von 1999 bis 2015. Abgebildet ist jeweils der Stand am Jahresende. Zum Ende des Jahres 2015 belief sich der Bargeldumlauf im Euro-Währungsgebiet auf eine Summe von mehr als 1.000 Milliarden Euro. 32 Primärquelle zitiert nach de.statista.com: Bargeldumlauf im Euro-Währungsgebiet bis 2015, 2016, http://de.statista .com/statistik/daten/studie/488222/umfrage/bargeldumlauf-im-euro-waehrungsgebiet/, abgerufen am 19. April 2016. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 4 - 3000 - 043/16 Seite 14 Diese Abbildung33 zeigt den deutschen Beitrag zum Bargeldumlauf (Banknoten und Münzen) im Währungsgebiet des Euro im Zeitraum von 1999 bis 2015. Abgebildet ist jeweils der Stand am Jahresende. Zum Ende des Jahres 2015 belief sich der Bargeldumlauf im Euro-Währungsgebiet auf eine Summe von knapp 245 Milliarden Euro. 33 Primärquelle zitiert nach de.statista.com: Deutscher Beitrag zum Bargeldumlauf im Euro-Währungsgebiet bis 2015, 2016, http://de.statista.com/statistik/daten/studie/488236/umfrage/deutscher-beitrag-zum-bargeldumlaufim -euro-waehrungsgebiet/, abgerufen am 19. April 2016. Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 4 - 3000 - 043/16 Seite 15 Die Abbildung34 zeigt die Entwicklung der Geldmenge M1 in der Euro-Zone sowie die Entwicklung des deutschen Beitrags zur Geldmenge M1 in der Euro-Zone für den Zeitraum von 1999 bis 2015.35 Abgebildet ist jeweils der Stand am Jahresende. Zum Ende des Jahres 2015 belief sich die Geldmenge M1 in der Euro-Zone insgesamt auf eine Summe von rund 6,6 Billionen Euro. Der deutsche Beitrag zu dieser Summe lag Ende 2015 bei rund 1,8 Billionen Euro. Die Geldmenge M1 setzt sich aus den Sichteinlagen36 der Nichtbanken bei Monetären Finanzinstituten im Euro-Währungsgebiet sowie dem gesamten Bargeldumlauf im Euro-Währungsgebiet zusammen. Auf Fremdwährungen lautende täglich fällige Einlagen von Ansässigen des Euro- 34 Eigene Darstellung, Datenquellen: Europäische Zentralbank (http://sdw.ecb.europa.eu/browseSelection .do?type=series&q=BSI.M.U2.Y.V.M10.X.1.U2.2300.Z01.E&node=SEARCHRESULTS&ec=&oc=&rc=&cv=) und Deutsche Bundesbank (ww.bundesbank.de/Navigation/DE/Statistiken/Zeitreihen_Datenbanken/Makrooekonomische _Zeitreihen/its_details_value_node.html?nsc=true&tsId=BBK01.TXI301). 35 Die deutschen Beiträge zu den monetären Aggregaten des Eurosystems sind keinesfalls als eigene nationale Geldmengenaggregate zu interpretieren und damit auch nicht mit den früheren deutschen Geldbeständen M1, M2 oder M3 vergleichbar. Angaben für den deutschen Beitrag zur Geldmenge M1 in der Euro-Zone ab 2002 ohne Bargeldumlauf. (Vgl. dazu: http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Statistiken/Zeitreihen_Datenbanken /Makrooekonomische_Zeitreihen/its_details_properties_node.html?nsc=true&tsId=BBK01.TXI301). 36 Mit dem Begriff Sichteinlagen werden alle Bankguthaben beschrieben, für die keine bestimmte Laufzeit oder Kündigungsfrist vereinbart wurde. Man bezeichnet diese auch als täglich fällige Einlagen. Darunter fallen in erster Linie gewöhnliche Giro- oder Tagesgeldkonten und ähnliche Produkte. 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 558 602 632 726 790 1.016 1.170 1.448 1.766 1922,7 2221,4 2681,3 3421,8 3840 4501,8 4807,1 5444,5 6604,3 Entwicklung der Geldmenge M1 in der Euro- Zone und deutscher Beitrag zur Geldmenge M1 in der Euro-Zone (in Milliarden Euro) Deutscher Beitrag zur Geldmenge M1 Geldmenge M1 in der Euro-Zone Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 4 - 3000 - 043/16 Seite 16 Währungsgebiets bei dort ansässigen Monetären Finanzinstituten zählen ebenfalls zu M1. Nicht zu M1 zählen hingegen Einlagen bei Monetären Finanzinstituten im Euro-Währungsgebiet, wenn sie Gebietsfremden gehören. Die Abbildung37 zeigt die Entwicklung der Geldmenge M1 in der Euro-Zone in Relation zur Entwicklung der Geldmenge M3 in der Euro-Zone im Zeitraum von 1997 bis 2015. Abgebildet ist jeweils der Stand am Jahresende. Insgesamt ist in den letzten Jahren ein stetiges Geldmengenwachstum in der Euro-Zone zu verzeichnen. Zum Ende des Jahres 2015 belief sich die Geldmenge M3 im Währungsgebiet des Euro auf eine Summe von knapp 10,9 Billionen Euro. Der Beitrag der Geldmenge M1 in der Euro-Zone lag Ende 2015 bei rund 6,6 Billionen Euro und entsprach damit knapp 61% der Geldmenge M3. 1997 entsprach die Geldmenge M1 erst einem Anteil von ca. 37% der Geldmenge M3. Die Geldmenge M3 setzt sich aus den Sichteinlagen der Nichtbanken und dem gesamten Bargeldumlauf (Geldmenge M1) plus den kurzfristigen Termin- und Spareinlagen (Geldmenge M2) sowie den Anteilen an Geldmarktfonds, Repoverbindlichkeiten, Geldmarktpapieren und Bankschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis zu zwei Jahren zusammen. 37 Eigene Darstellung, Datenquelle: Europäische Zentralbank (http://sdw.ecb.europa.eu/browseSelection .do?type=series&q=BSI.M.U2.Y.V.M30.X.1.U2.2300.Z01.E&node=SEARCHRESULTS&ec=&oc=&rc=&cv=). 0 2000 4000 6000 8000 10000 12000 Entwicklung der Geldmenge M1 in der Euro-Zone in Relation zur Entwicklung der Geldmenge M3 in der Euro-Zone (in Milliarden Euro) Geldmenge M3 Geldmenge M1 Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 4 - 3000 - 043/16 Seite 17 Die Abbildung38 zeigt den Verlauf der Leitzinsen der drei wichtigsten westlichen Zentralbanken in den vergangenen Jahren. Während die US-Zentralbank Fed (Federal Reserve System) im Dezember 2015 eine Zinswende einleitete und den Leitzins erstmals seit 2008 wieder anhob (von 0,25% auf 0,5%) hält der Trend zu Zinssenkungen bei der EZB weiterhin an. Im März 2016 wurde der Zinssatz für das Hauptrefinanzierungsgeschäft erstmals auf 0% gesenkt.39 - Ende der Bearbeitung - 38 Primärquelle zitiert nach de.statista.com: Entwicklung der Leitzinsen, 2016, https://de.statista.com/infografik /4649/entwicklung-der-leitzinsen/, abgerufen am 19. April 2016. 39 Weiterführende Informationen zu den Leitzinsen der Europäische Zentralbank, der Bank of England, der US- Notenbank und der Bank of Japan gibt es auf der Website des Bankenverbandes unter: https://bankenverband .de/fachthemen/konjunktur-und-wirtschaft/s/leitzinsen/, abgerufen am 19. April 2016.