© 2020 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 - 037/20 Einzelfrage zur Erhebung der Eigenmittel der EU Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 037/20 Seite 2 Einzelfrage zur Erhebung der Eigenmittel der EU Aktenzeichen: WD 4 - 3000 - 037/20 Abschluss der Arbeit: 20. März 2020 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 037/20 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Fragestellung 4 2. Vorbemerkung 4 3. Erhebung der Eigenmittel der EU im Bundeshaushalt 2020 4 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 037/20 Seite 4 1. Fragestellung Der Auftraggeber bittet um Darstellung der Zahlungen aus dem Bundeshaushalt an den Haushalt der Europäischen Union (EU). 2. Vorbemerkung Die EU finanziert ihre Aufgabenwahrnehmung aus den EU-Eigenmitteln und den sonstigen Einnahmen . Der weit überwiegende Teil der Gesamteinnahmen stammt dabei aus den EU-Eigenmitteln (rund 99 Prozent der gesamten EU-Einnahmen). Die sonstigen Einnahmen der EU machen demgegenüber nur einen kleinen Teil des EU-Haushalts aus (etwa 1 Prozent). Unter die sonstigen Einnahmen der EU fallen z.B. folgende Positionen: Steuern, die auf die Gehälter der EU-Bediensteten erhoben werden, Beiträge von Drittländern zu bestimmten EU-Programmen oder Bußgelder von Unternehmen, die gegen das Wettbewerbsrecht oder andere Rechtsvorschriften verstoßen haben .1 3. Erhebung der Eigenmittel der EU im Bundeshaushalt 2020 Im Einzelplan 60 „Allgemeine Finanzverwaltung“ werden die Mehrwertsteuer- und BNE-Eigenmittel (Eigenmittel auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens) der EU als Absetzungen von Einnahmen ausgewiesen.2 Die Anlage 1 / Anlage E zum Einzelplan 60 enthält eine zusammenfassende Darstellung3 und ist als Anlage dem Sachstand beigefügt. *** 1 Burth, Andreas: Entwicklung des deutschen Beitrags zur Finanzierung der EU-Eigenmittel, 14. Mai 2016, im Internet unter: https://www.haushaltssteuerung.de/weblog-entwicklung-des-deutschen-beitrags-zur-finanzierung -der-eu-eigenmittel.html [18.03.2020]. 2 Bundeshaushalt 2020, Einzelplan 60, im Internet unter: https://www.bundeshaushalt.de/fileadmin/de.bundeshaushalt /content_de/dokumente/2020/soll/Epl_Gesamt_mit_HG_und_Vorspann.pdf [19.03.2020], S. 2926. 3 Bundeshaushalt 2020, Einzelplan 60, Anlage 1, a.a.O., S. 2936.