© 2020 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 - 036/20 Unilaterale Maßnahmen der EU-Mitgliedsstaaten zur Einführung einer Digitalsteuer Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 - 036/20 Seite 2 Unilaterale Maßnahmen der EU-Mitgliedsstaaten zur Einführung einer Digitalsteuer Aktenzeichen: WD 4 - 3000 - 036/20 Abschluss der Arbeit: 19. März 2020 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 - 036/20 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Fragestellung 4 2. Zeitschiene für die Beratungen zur Digitalsteuer bei der OECD 4 3. Nationale Initiativen anderer EU-Mitgliedsstaaten zur Einführung einer Digitalsteuer 4 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 - 036/20 Seite 4 1. Fragestellung Der Auftraggeber erkundigt sich nach den nationalen Initiativen anderer EU-Mitgliedsstaaten zur Einführung einer Digitalsteuer. Zudem sollen wichtige bevorstehende Termine für die Beratungen zur Digitalsteuer auf OECD-Ebene skizziert werden. 2. Zeitschiene für die Beratungen zur Digitalsteuer bei der OECD Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat auf Anfrage zu der geplanten Zeitschiene der OECD-Beratungen zur Einführung einer Digitalsteuer folgendes mitgeteilt: „Die OECD wurde von den G20-Staaten aufgefordert, bis Ende 2020 den Abschlussbericht zu den Herausforderungen der digitalisierten Wirtschaft vorzulegen. Dieser soll ein sog. "Zwei-Säulen-Konzept" beinhalten. Säule 1 beschäftigt sich mit der Reallokation von Besteuerungsrechten; Säule 2 basiert auf dem deutsch-französischen Vorschlag einer globalen effektiven Mindestbesteuerung. Am 29. und 30. Januar 2020 fand in Paris das Treffen des OECD Inclusive Framework on BEPS (IF) statt. Dort billigte das IF einen Konzeptentwurf zum Unified Approach unter Säule 1 und einen überarbeiteten Arbeitsplan (siehe Annex A unter http://www.oecd.org/tax/beps/statement-by-the-oecd-g20-inclusive-framework-on-bepsjanuary -2020.pdf) dazu. Bezüglich des Vorschlags einer globalen effektiven Mindestbesteuerung unter Säule 2 nahm das IF einen Bericht zum Arbeitsstand entgegen. Zudem verabschiedete das IF die sog. „Chapeau-Note“, die die gegenwärtigen Positionen der Staaten reflektiert. Sie enthält das Bekenntnis, dass sich alle Staaten weiter gemeinsam für eine globale Lösung einsetzen und bezüglich beider Säulen die nun anstehenden Arbeiten entscheidend sein sollen. Beim G20-FM/NBG-Treffen in Riad am 22./23. Februar 2020 wurden diese Ergebnisse gebilligt. Beim nächsten IF-Treffen am 1./2. Juli 2020 in Berlin (mit parallelem Ministertreffen) soll ein politischer Konsens erzielt werden, der die Grundlage für eine langfristige, einvernehmliche Lösung bilden soll.“ 3. Nationale Initiativen anderer EU-Mitgliedsstaaten zur Einführung einer Digitalsteuer Die Aufsätze von Graßl/Koch1 in der Zeitschrift Internationales Steuerrecht (IStR) Anlage 1, 1 Graßl, Benjamin und Koch, Reinald: „Unilaterale Initiativen zur Einführung einer Digitalsteuer“ in: IStR 2019, S. 873-888 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 - 036/20 Seite 5 und von Kreuper2 im BetriebsBerater Anlage 2 a) und 2 b), geben einen guten Überblick über die derzeitigen nationalen Initiativen anderer EU-Staaten zur Einführung einer Digitalsteuer. *** 2 Keuper, Daniel: „Digitalsteuer – Der Trend im internationalen Steuerrecht Teil I und II in: BB 2020, S. 407-413 und 471-477