AUSARBEITUNG Thema: Ökologische Steuerreform in Deutschland: Umsetzung, Pro und Contra, Konzepte. Ökosteuern in Europa Fachbereich IV Haushalt und Finanzen Verfasser/in: Abschluss der Arbeit: 7. Februar 2006 Reg.-Nr.: WF IV -024/06 Ausarbeitungen von Angehörigen der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung des einzelnen Verfassers und der Fachbereichsleitung. Die Ausarbeitungen sind dazu bestimmt, das Mitglied des Deutschen Bundestages, das sie in Auftrag gegeben hat, bei der Wahrnehmung des Mandats zu unterstützen. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Diese bedürfen der Zustimmung des Direktors beim Deutschen Bundestag. - 2 - Inhaltsverzeichnis Seite 1. Ökologische Steuerreform - Ökologische Finanzreform 3 2. Umsetzung der Ökologischen Steuerreform in Deutschland 4 3. Pro und Contra Ökosteuer 5 3.1. Pro Ökosteuer 6 3.2. Contra Ökosteuer 8 4. Weiterführende Konzepte 8 5. Steuern mit ökologischen Zielsetzungen in Europa 10 5.1. Die EU-Energiesteuerrichtlinie 10 5.2. Ökosteuern in einzelnen europäischen Ländern 13 5.3. Beitrag der Ökosteuern zur Entlastung des Faktors Arbeit 18 - 3 - 1. Ökologische Steuerreform - Ökologische Finanzreform In ihrem Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 haben CDU, CSU und SPD vereinbart , im Interesse einer preisgünstigen Energieversorgung die Ökosteuer nicht weiter zu erhöhen. Die geltenden Entlastungsregelungen für die Industrie sollen beibehalten und die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie soll verbessert werden. Dazu sind bei der Umsetzung der EU-Energiesteuerrichtlinie die Möglichkeiten zur Entlastung auszuschöpfen. Als ökologische Steuerreform werden Maßnahmen bezeichnet, das Steuerrecht dazu zu nutzen, Anliegen der Umweltpolitik mit steuerlichen Maßnahmen zu verwirklichen. In diesem Zusammenhang wird auch von einer "Ökologisierung" des Steuerrechts gesprochen , d. h., dass neue Steuern beschlossen oder einzelne Vorschriften bestehender Steuergesetze so umgestaltet werden, dass sie Lenkungswirkung im Sinne des Umweltschutzes entfalten1. Die Ökologische Steuerreform ist nur ein Element einer Ökologischen Finanzreform2. Die Ökologische Finanzreform war eine wesentliche Zielstellung der Vorgängerregierung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. In ihrer Koalitionsvereinbarung vom Oktober 2002 hatten beide Parteien festgestellt, dass sich die 1999 begonnene Besteuerung unter ökologischen Gesichtspunkten (Ökosteuer) bewährt habe. Diese war ein wesentliches Element der angestrebten umfassenderen ökologischen Finanzreform. Weiterführend im Sinne dieser Ökologischen Finanzreform waren folgende Maßnahmen vorgesehen : • Reduktion des Mehrwertsteuersatzes für den Schienenpersonenfernverkehr von 16 auf 7 Prozent ab 2005 • Aufhebung der Mehrwertsteuerbefreiung für den Flugverkehr in andere EU-Staaten • Einsetzen für eine Kerosinbesteuerung auf europäischer Ebene • Ökologische, aufkommensneutrale Weiterentwicklung der Kfz-Steuer auf der Bemessungsgrundlage CO2 • Förderprogramm zur Errichtung von Passivhäusern mit 30.000 Wohneinheiten • Weitere Reduktion der Subventionen für den deutschen Steinkohlebergbau. 1 Vgl.: WIKIPEDIA, http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96kologische_Steuerreform. 2 Vgl.: Ökologische Finanzreform – Rückblick und Perspektiven, Rede von Jürgen Trittin bei der Internationalen OECD-/BMU-Konferenz zur Ökologischen Finanzreform am 27.06.2002. - 4 - 2. Umsetzung der Ökologischen Steuerreform in Deutschland Im Rahmen der ökologischen Steuerreform wurden in Deutschland zwischen dem 1. April 1999 und dem 1. Januar 2003 die Steuersätze auf Mineralölprodukte schrittweise erhöht und es wurde eine Steuer auf Strom eingeführt und ebenfalls schrittweise angehoben. Das Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform vom 24. März 1999 (BGBl. I S. 378) umfasste einerseits das neu geschaffene Stromsteuergesetz, andererseits Änderungen im Mineralölsteuergesetz mit entsprechenden Mineralölsteuererhöhungen . Die Ökosteuer wird auf Benzin und Strom erhoben. Von 1999 bis 2003 wurden jeweils zu Jahresbeginn auf Treibstoffe 3,07 Cent aufgeschlagen. Die letzte jährliche Anhebung trat zum 1.Januar 2003 in Kraft. Die Mineralölsteuer wurde nach ökologischen Kriterien gestaffelt; dabei wurden bestimmte Verwendungszwecke begünstigt. Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sind von der Erhöhung der Mineralölsteuer befreit. Durch die Ökosteuer sollten Ressourcen- und Naturverbrauch sowie Schadstoffemissionen belastet werden, um sie zu reduzieren. Andererseits sollten durch Subventionen, steuerliche Entlastung und Förderprogramme ökologisch gewollte Entwicklungen unterstützt werden (z.B. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)). Das zusätzliche Steueraufkommen , das durch die Ökosteuer generiert wurde, wurde überwiegend eingesetzt, um die Rentenversicherungsbeiträge zu reduzieren oder deren Anstieg zu begrenzen. Im Jahr 2003 betrug das Aufkommen der Ökosteuern ca. 18,7 Mrd. Euro. Davon flossen etwa 16,1 Mrd. Euro in die Rentenversicherung. Dadurch konnten die Rentenversicherungsbeiträge um 1,7 Prozentpunkte niedriger gehalten werden, als es ohne Umschichtung möglich gewesen wäre. Das Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2432) brachte eine befristete Mineralölsteuerbefreiung für Gas- und Dampfturbinenkraftwerke mit hohem Wirkungsgrad und einige Korrekturen des ersten Gesetzes , mit denen unerwünschte Auswirkungen vermieden werden sollten. Im Dezember 2002 wurde als dritte Stufe der ökologischen Steuerreform das Gesetz zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform vom 23. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4602) beschlossen, das Anfang 2003 in Kraft trat und eine Änderung verschiedener Elemente der ökologischen Steuerreform brachte. Zum einen wurden die Steuersätze für Erdgas und schweres Heizöl erhöht, zum anderen die bisher gewährten Steuerermäßigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Landwirtschaft abgeschmolzen . Die ermäßigten Steuersätze für Strom, Gas und Heizöl wurden von 20% auf 60% der Normalsteuersätze angehoben. Beim Spitzenausgleich wurden nun nur noch 95% des Betrages erstattet, um den die zusätzliche Energiesteuerbelastung die Entlastung bei den Rentenversicherungsbeiträgen überstieg während bis zu diesem Zeitpunkt - 5 - der gesamte Betrag erstattet wurde, der die Entlastung bei den Rentenversicherungsbeiträgen um das 1,2-fache überstieg. Die Stromsteuer betrug 1999 1,02 Cent, 2000 1,28 Cent, 2001 1,53 Cent, 2002 1,79 Cent und 2003 2,05 Cent pro Kilowattstunde. Der volle Steuersatz ist durch private Haushalte, den Handel, das Dienstleistungs- und Kreditgewerbe und das Grundstückswesen sowie von den Gaststätten zu tragen. Für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPVN) gilt ein ermäßigter Steuersatz von 50%. Für das produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft sowie für Nachtspeicherheizungen gilt ein ermäßigter Steuersatz von 60% (1,23 Cent/kWh. Der Steuersatz steigt zum 1. Januar 2007 auf 100%). Eigenerzeuger von Strom aus erneuerbaren Energiequellen und Stromverbraucher , deren Strom einer Anlage mit einer Leistung von bis zu 2 MWh/ Jahr entstammt oder einem Netz entnommen wird, welches nur mit erneuerbaren Energien gespeist wird, zahlen keine Stromsteuer. Die genannten steuerlichen Maßnahmen wurden ergänzt durch weitere gezielte ökologische Fördermaßnahmen wie - die Steuerbefreiung effizienter Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK), kleiner Blockheizkraftwerke und moderne Gaskraftwerke - das (aus Ökosteuermitteln finanzierte) Förderprogramm für erneuerbare Energien und die Fortschreibung des ermäßigten Steuersatzes für Erdgasfahrzeuge bis 2020. Vorgenannt Maßnahmen sollen zusammen mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem 100.000-Dächer-Fotovoltaik-Programm, dem Altbausanierungsprogramm und der Energiesparverordnung zur Energiewende beitragen. 3. Pro und Contra Ökosteuer Von Beginn an hat die Ökosteuer konträre Reaktionen ausgelöst. Den Befürwortern, insbesondere den Umweltverbänden, gilt sie als wirksamer Beitrag beim Abbau von Umweltbelastungen auf dem Weg zu nachhaltigerem Wirtschaften. Von Kreisen der Wirtschaft und politischen Parteien, insbesondere der CDU/CSU, wurde dagegen wiederholt Kritik an der Ökosteuer vorgetragen. So wurde von Wirtschaftsverbänden die Befürchtung geäußert, die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft werde durch die Ökosteuer beeinträchtigt. Auch lasse sich die erwünschte Lenkungswirkung in Richtung auf Investitionen in neue umweltverträgliche Technologien nur in Teilbereichen beobachten. Als weiteres Problem wird die Verknüpfung der ökologischen Lenkungswirkung mit der angestrebten Senkung der Sozialversicherungsbeiträge gesehen: Während das Steu- - 6 - eraufkommen aus der Ökosteuer - sofern die gewünschte Wirkung tatsächlich erzielt wird - sinken muss, steigt dagegen der Finanzbedarf der Sozialversicherungen an. Einen weiteren Kritikpunkt bildet die (angebliche) ungenügende soziale Gerechtigkeit der Ökosteuer, da indirekte Steuern in der Regel Personen mit geringerem Einkommen relativ stärker belasten als solche mit höherem Einkommen. Dagegen wird von den Befürwortern der Ökosteuer argumentiert, dass selbst bei Abschaffung der Ökosteuer die Abgabenlast nicht verringert, sondern nur anders verteilt würde: Entweder in der Form höherer Rentenversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer oder als niedrigere Renten oder als zusätzliche Belastung künftiger Generationen durch höhere Staatsschulden3. 3.1. Pro Ökosteuer Im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) untersuchten das Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und das Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik (ECOLOGIC) in einer Studie die gesamtwirtschaftlichen Effekte der ökologischen Steuerreform4. Entsprechend den Ergebnissen dieser Studie erreichte die ökologische Steuerreform das angestrebte doppelte Lenkungsziel - eine Reduktion der CO2- Emission und eine Verbesserung der Beschäftigungssituation, insbesondere durch Entlastung der Sozialversicherungsbeiträge. Die Reduktion der CO2-Emission wurde für das Jahr 2010 mit ca. 3% berechnet, was ca. 24 Mio. Tonnen CO2 entsprechen würde; die Beschäftigung wächst - nach den Berechnungen des DIW - um bis zu einer Viertel Million Personen. Der private Verbrauch profitiert durch die Senkung des Arbeitnehmeranteils zur Sozialversicherung, die zu einer Zunahme des verfügbaren Einkommens führt, sowie durch den Impuls der gesunkenen Sozialversicherungsbeiträge auf die Beschäftigung und steigt daher etwas stärker als das Bruttoinlandsprodukt (BIP). Der Staatsverbrauch folgt nominal mit Verzögerung in etwa der Entwicklung des BIP. Dennoch steigt er real deutlich stärker als das BIP, da im Staatsverbrauch ein hoher Anteil an Lohnkosten sowie arbeitsintensiven Dienstleistungen enthalten sind und die Lohnkosten sowie die Preise arbeitsintensiver Güter aufgrund der Reduktion der Sozialversicherungsbeiträge sinken. Die größten Schwankungen weisen die Investitionen auf. Diese werden von der Ökosteuer zunächst positiv beeinflusst, da steigende Energiepreise Energiesparinvestitionen auslösen. Nach zwischenzeitlichen zyklischen Schwankungen wird der Einfluss auf die Investitionen nach dem Einfrieren der Ökologischen Steuerreform aber zunehmend negativ, da durch die gestiegenen Energiepreise die Kapitalrentabilität negativ 3 Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Ökosteuer. 4 Michael Kohlhaas: Gesamtvolkswirtschaftliche Effekte der ökologischen Steuerreform, Band II - Quantifizierung der Effekte der Ökologischen Steuerreform auf Umwelt, Beschäftigung und Innovation , Forschungsprojekt im Auftrag des Umweltbundesamtes, Berlin August 2005. www.umweltbundesamt.org/fpdf-I/2961.pdf. - 7 - beeinflusst wird. Außerdem wird durch die Ökologische Steuerreform Kapital in Relation zur Arbeit verteuert. Insgesamt wird also eine Substitution nicht nur von Energie, sondern auch von Kapital durch Arbeit ausgelöst. Die Autoren der Studie kommen zusammenfassend zu dem Schluss, dass die Analyse die generell positive Bewertung der ökologischen Steuerreform bestätigt. Die Frage nach einer wirtschaftsvertäglichen und ökologisch unschädlichen Regelung für energieintensive Unternehmen bleibt aber durch die Ökologische Steuerreform noch unbeantwortet . In einem Beitrag des Umweltbundesamtes vom Oktober 2005 werden die Auswirkungen der Ökosteuer auf den Kraftstoffverbrauch betrachtet. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass die Ökosteuer mit zur Senkung des Kraftstoffverbrauchs in Deutschland beigetragen hat. Um dem anhaltenden Tanktourismus in europäische Nachbarstaaten begegnen zu können, fordern sie eine Harmonisierung der Kraftstoffbesteuerung in der Europäischen Union innerhalb enger Bandbreiten5. Auf ihrer Tagung „Ökologische Finanzreform und Naturschutz“ im Februar 2005 bezeichneten Experten aus Klima und Naturschutz eine Stärkung der Ökologischen Finanzreform auch für den Naturschutz als notwendig. Es wurde eine weitere Reduzierung der Pendlerpauschale gefordert, um Anreize zur Zersiedlung der Landschaft abzubauen und das Verkehrsaufkommen und den CO2-Ausstoß zu verringern. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels wurde die Verwendung eines Teils der aus der Pendlerpauschale und Eigenheimförderung frei werdenden Mittel zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualitität in den Innenstädten empfohlen. Davon würden nach Ansicht der Experten auch Impulse auf die mittelständische Bauwirtschaft und das Handwerk ausgehen6. In einem Interview mit der Frankfurter Rundschau sprach sich der Chefvolkswirt der Deutschen Bank, Norbert Walter, dafür aus, Subventionen wie die Pendlerpauschale und die Eigenheimzulage völlig zu streichen: Er stellt fest: „…die Ökosteuer hat uns in die Lage gebracht, dass wir auf dem Weltmarkt attraktive Neuerungen bieten können. Energieeffiziente Produkte und Dienstleistungen sowie erneuerbare Energien werden immer wichtiger; Deutschland ist hier vorne dran.“ Walter schlägt vor, man sollte mittelfristig , wenn der Ölpreis sich beruhigt hat, zum bekannten Ökosteuer-Prinzip zurückkehren : kleine, mit zeitlichem Vorlauf angekündigte, regelmäßige Aufschläge und 5 Was bringt die Ökosteuer - weniger Kraftstoffverbrauch oder mehr Tanktourismus?, Umweltbundesamt , Dessau Oktober 2005. www.umweltbundesamt.de/verkehr/downloads/oekosteuer.pdf. 6 Vgl. Experten aus Natur- und Klimaschutz fordern Ausweitung der Ökologischen Finanzreform, Förderverein Ökologische Steuerreform e.V., Pressemitteilung vom 3.2.2005, www.foesev .de/12EU-Besteuerung/index.html. - 8 - daraus Mitfinanzierung der Lohnnebenkosten, aber gleichzeitig eine Reform der Sozialversicherungssysteme . In der Industrie und wo es sonst sinnvoll ist, sollte allerdings das Instrument des Emissionshandels Vorrang haben. 7 In einem Beitrag vom Dezember 2004 setzt sich die Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN mit Argumenten der Gegner der Ökosteuer auseinander, wie etwa einem zu hohen Anteil der Steuer am Benzinpreis, einer Belastung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und regenerativer Energieträger durch die Ökosteuer und ihrer zu geringen ökologischen Wirksamkeit insgesamt. Die Fraktion weist auf die Entlastung der Lohnnebenkosten durch die Ökosteuer, den geringeren Stromsteuersatz für den ÖPNV und die massive Förderung erneuerbarer Energien hin8. 3.2. Contra Ökosteuer In ihrem Beitrag auf einer Tagung zur Zwischenbilanz der Ökosteuer im April 2005 führt Ulrike Beland, DIHK, folgende Argumente gegen die Ökosteuer an: Die Steuer sei kompliziert und unverständlich, da sie zwei Steuern mit völlig unterschiedlichen Verfahren einschließe und eine Unzahl von Steuersätzen für Strom, Erdgas, Heizöl, Biogas etc. angewendet würden. Auch sei die Berechnung des Spitzenausgleiches zu kompliziert und die Gegenrechnung der Entlastung bei der Sozialversicherung kaum nachvollziehbar . Die tatsächliche Erreichung der ökologischen Ziele durch die Steuer wird in Frage gestellt9. 4. Weiterführende Konzepte Bereits in seiner Studie „Nachhaltige Entwicklung in Deutschland“10 aus dem Jahre 2002 forderte das Umweltbundesamt, „die Finanzpolitik konsequent am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung zu orientieren“, d. h. die „Umweltverträglichkeit zu einem zentralen Kriterium aller einnahmen- und ausgabenpolitischen Entscheidungen des Staates“ zu machen. Dafür hält es drei Handlungsschwerpunkte für erforderlich: Eine ökologische Steuerreform, eine Reform der Subventionspolitik unter Nachhaltigkeitsaspekten sowie die Orientierung der staatlichen Verwaltung und aller wirtschaftlichen Aktivitäten am Leitbild der Nachhaltigkeit. 7 Vgl. Joachim Wille: Interview mit Norbert Walter “Einige Subventionen gehören in den Reißwolf“, Frankfurter Rundschau v. 21.10.2005. 8 Pro und Contra Ökosteuer, Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 8.12.2004. www.gruene-bundestag.de/cms/energiewende/dok/0/100.htm. 9 Beland, Dr. Ulrike, Ökosteuer - eine Zwischenbilanz, DIHK; April 2005. Siehe Anlage 7. 10 Nachhaltige Entwicklung in Deutschland - Die Zukunft dauerhaft umweltgerecht gestalten, Umweltbundesamt , Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung, Erich Schmidt Verlag GmbH und Co., Berlin 2002. - 9 - In dem Material „Die Ökologische Steuerreform: Einstieg, Fortführung und Fortentwicklung zur Ökologischen Finanzreform“ des Umweltbundesamtes vom Februar 2004 wird erneut eine „Einbettung der Ökologischen Steuerreform in eine breiter angelegten Ökologische Finanzreform, bei der auch weitere umweltschädliche und volkswirtschaftlich fragwürdige Subventionen und Steuerermäßigungen abgebaut werden, gefordert. So stelle sich bei umweltschädlichen Subventionen, wie der für die Steinkohle, die Frage, warum Bürgerinnen und Bürger zu deren Finanzierung höhere Steuern zahlen sollen. Der Abbau umweltschädlicher Subventionen mit dem Ziel einer Steuersenkung bzw. der Förderung von Energieeinsparung, der Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils von erneuerbaren Energien wäre daher angemessen11. In einem Beitrag für Deutschlandradio12 plädierte der stellvertretenden Fraktionsvorsitzende und Koordinator des Arbeitskreises Umwelt und Energie von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Reinhard Loske, für die Erhöhung der Lkw-Maut, um nennenswerte Verlagerungseffekte von der Straße auf die Schiene zu erreichen und für eine Veränderung der Europäischen Wegekostenrichtlinie in der Hinsicht, dass auch die so genannten externen Kosten wie Umweltschäden, Klimaschäden, Waldschäden mit einbezogen werden können. Mit Bezug auf die Kfz-Steuer fordert Loske, sie künftig nicht mehr auf den Hubraum auszurichten, sondern am Verbrauch und am CO2-Ausstoß. Bei der Bahn soll der Mehrwertsteuersatz auf Tickets im Fernverkehr halbiert und andererseits Steuerprivilegien im Luftverkehr abgebaut werden (Kerosinsteuer, Mehrwertsteuer auf Tickets im innereuropäischen Verkehr). Bei den Unternehmen sollen nur die, die am Emissionshandel teilnehmen, von der Ökosteuer ausgenommen werden. In seinem Memorandum „Umsteuern“13 fordert der Förderverein Ökologische Steuerreform e.V. eine Weiterführung der ökologisch-sozialen Steuer- und Finanzreform. Dazu werden u.a. folgende Forderungen erhoben: - Angleichung des Dieselsteuersatzes an den Steuersatz für Normalbenzin; - Jährliche Erhöhung der Ökosteuer auf konventionelle Kraftstoffe; - Abschaffung aller Steuervergünstigungen im Flugverkehr; - Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes für den Schienenpersonenverkehr; - Abschaffung der Steuern auf den Einsatz von Öl und Gas in der Stromerzeugung ; - weitere Anhebung der Stromsteuer - Aufhebung der Zweckbindung der Ökosteuer an die Rentenbeitragssenkung und 11 Die Ökologische Steuerreform: Einstieg, Fortführung und Fortentwicklung zur Ökologischen Finanzreform, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Februar 2004. www.bmu.de /pdfs/ allgemein/application/pdf/oekosteuerreformsw.pdf. 12 Loske: Reform der Ökosteuer noch vor der Bundestagswahl möglich, DeutschlandRadio Berlin, 31.1.2005.www.dradio.de/dlr/sendungen/interview_dlr/339161. 13 Förderverein Ökologische Steuerreform e.V., Umsteuern, FÖS-Memorandum 2004, Forderungen des FÖS zur Weiterführung der Ökologisch-Sozialen Steuer- und Finanzreform ab 2005, Zweiter aktualisierte Auflage, Oktober 2004. www.foes.de/downloads/Kurzkonzept.pdf. - 10 - - den Abbau ökologisch schädlicher Subventionen. In seinen Vorschlägen zum Abbau umweltschädlicher Subventionen listet die Umwelt- Organisation „BUND-Freunde der Erde“ die folgenden Subventionen auf: Ökosteuerermäßigungen , Atom-Vergünstigungen, Steinkohlesubventionen, Entfernungspauschale, Erhöhung der Dieselsteuer und Einführung einer Kohlesteuer und einer Kerosinsteuer auf Inlandsflüge14. 5. Steuern mit ökologischen Zielsetzungen in Europa Da das herkömmliche Ordnungsrecht beim wirksamen Klimaschutz an seine Grenzen stieß, setzen sich seit Anfang der 90er Jahre in einer Reihe europäischer Ländern erfolgreich ökologische Steuern auf Energieverbrauch und Umweltbelastungen durch. Ökosteuern befinden sich europaweit auf dem Vormarsch. Dabei wird der Begriff der Ökosteuer entweder gar nicht oder nicht einheitlich verwendet. Welche Steuern als „Öko“-Steuern zu werten sind, ist nicht definiert. Letztlich wirken alle Steuern, die den Verbrauch natürlicher Ressourcen verringern und/oder auf eine Senkung von Umweltbelastungen hinwirken sollen, als Öko-Steuern. In vielen Ländern gibt es bereits CO2- und Energieabgaben. Seit mehr als 10 Jahren erheben Finnland, Dänemark, Schweden, Norwegen, Großbritannien und die Niederlande Ökosteuern im Energie- und Klimabereich. Ein weiterer starker Impuls ging von der EU-Energiesteuerrichtlinie aus. Die Richtlinie führte zu einer weiteren Anhebung und damit auch tendenziellen Annäherung der Energiesteuersätze der Mitgliedstaaten. So traten zum 1.1.2005 u.a. in Luxemburg, Dänemark, Schweden, Polen und den Niederlanden weitere Erhöhungen der Steuern auf Energie und/oder Treibstoffe in Kraft. 5.1. Die EU-Energiesteuerrichtlinie Mit der Verabschiedung der Richtlinie zur stärkeren Harmonisierung der Energiebesteuerung innerhalb der EU durch den EU-Ministerrat am 27. Oktober 2003 wurde ein wichtiger Schritt in Richtung einer EU-weiten Ökologischen Steuerreform getan. Nach über 10jährigen Verhandlungen war es gelungen, eine Festlegung von Mindeststeuersätzen für alle Energieprodukte im gesamten EU-Raum zu erreichen. Die Energiesteuerrichtlinie trat am 1. Januar 2004 in Kraft und wird mit teils langjährigen Übergangsfristen für alle Beitrittsstaaten gültig. Die erstmalige oder höhere Besteuerung von Energieprodukten , zu der viele EU-Staaten mit der Richtlinie verpflichtet wurden, bedeutet 14 Die Vorschläge der Umwelt-Organisation BUND zum Abbau umweltschädlicher Subventionen und die dHintergrundinformation des Umweltbundesamtes zur Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten bei Subventionen siehe Anlage. - 11 - einen wesentlichen Schritt hin zu einer EU-weiten Harmonisierung der Umwelt- und Finanzpolitik. Die Energiesteuerrichtlinie umfasst u.a. folgende Elemente15: - (erstmaliges) Anheben der Mindeststeuersätze auf Mineralöle (Kraftstoffe und Heizöle) seit 1993, für Diesel ein weiteres Anheben ab 2010; - Einführen von Mindeststeuersätzen auf Strom, Erdgas und Kohle wobei je nach Verwendung (als Kraftstoff oder als Heizstoff) unterschiedliche Mindeststeuersätze festgelegt wurden. Andere Verwendungsarten (als Rohstoff, zur chemischen Reduktion, zur Elektrolyse, zur Stromerzeugung, als Nutz-/Abwärme) unterliegen keiner Mindestbesteuerung; - Für nicht-energieintensive Unternehmen darf der Steuersatz bis zu 50 Prozent unterhalb des Mindeststeuersatzes liegen, für energieintensive Unternehmen darf er auf Null Prozent sinken16; - Der Steuersatz für Dieselkraftstoff darf je nach Verwendung –privat oder gewerblich – differenziert werden, um insbesondere den Abstand zwischen den fast durchweg höheren Benzinsteuersätzen und dem Steuersatz bei nicht gewerblicher Verwendung von Diesel zu reduzieren; - Steuersätze dürfen in Abhängigkeit von der Qualität eines Produktes differenziert werden (z.B. aus Umweltgründen wie dem Schwefelgehalt) und sofern die Mindeststeuersätze eingehalten werden; - Die (Kerosin-) Besteuerung internationaler Flüge und von Seeschifffahrten (wie es insbesondere das Chicago-Abkommen von 1944 für den Flugverkehr grundsätzlich vorsieht) ist nach wie vor verboten, aber für Flüge im Inland sowie für Flüge zwischen zwei Mitgliedstaaten, deren bilaterales Luftverkehrsabkommen eine Besteuerung erlaubt17, wird dieses Verbot aufgehoben18; - Für erneuerbare Energien (Heizstoffe, Kraftstoffe und Strom), Energieprodukte für Pilotprojekte, Schienenverkehr und Binnenschifffahrt darf der Steuersatz nunmehr ohne zeitliche Limitierung bis auf Null abgesenkt werden; - Für Energieprodukte, die in der Land- und Forstwirtschaft, im Gartenbau oder der Fischzucht verwendet werden, dürfen die Steuersätze ebenfalls bis auf Null reduziert werden; 15 Vgl. EU-Energiebesteuerung - Durchbruch nach mehr als einem Jahrzehnt Verhandlungen, Zeitschrift UMWELT 5/2003, S. 273 ff. http://www.bmu.bund.de/ files/pdfs/allgemein /application/pdf/eu_energiesteuer.pdf 16 In beiden Fällen muss jedoch eine energiebezogene Umweltvereinbarung geschlossen worden sein (sei es auf Unternehmens- oder Verbandsebene) oder das Unternehmen muss am EU- Emissionshandel teilnehmen. Energieintensive Unternehmen werden über zwei optionale Indikatoren definiert: Das Verhältnis von Energieumsatz zum Produktionswert muss mindestens drei Prozent oder das Verhältnis der nationalen Energiesteuer zur Wertschöpfung muss mindestens ein halbes Prozent betragen. 17 Das ist derzeit nicht der Fall, wäre aber – sofern beiderseitig der politische Wille vorhanden ist – leicht änderbar. 18 Ähnliches gilt für die Schifffahrt – allerdings gelten hier noch etwas andere Bestimmungen auf Grund der Mannheimer Rhein-Schifffahrtsakte von 1898. - 12 - Neben diesen grundsätzlichen Bestimmungen werden viele Ausnahmen und Übergangsfristen für einzelne Mitgliedstaaten gewährt, so dass viele Steuersätze erst 2007 oder gar 2012 erreicht werden müssen. Spätestens zum 1. Januar 2012 muss der Rat auf der Basis eines Berichts und eines Vorschlags der EU-Kommission über die Mindeststeuersätze ab 2013 entscheiden. Als Problem bleibt, dass eine Veränderung der Mindestenergiesteuern weiterhin Einigkeit erfordert und die Steuerhoheit nicht bei der EU sondern bei den Nationalstaaten liegt. Da in Deutschland sämtliche Steuersätze– mit Ausnahme des Steuersatzes auf Kohle zum Verheizen – über den im Rahmen der Richtlinie beschlossenen Mindeststeuersätzen liegen und auch die Ermäßigungen für das produzierende Gewerbe oder sonstige Ermäßigungen im Rahmen der ökologischen Steuerreform sich in Übereinstimmung mit der Richtlinie befinden, ist - bis auf die Kohlebesteuerung - kein materieller Änderungsbedarf an der derzeitigen Ökosteuer gegeben. Nach Ansicht des Umweltministeriums erleichtert die Europäische Energiesteuerrichtlinie - bzw. ermöglicht erstmals - Ansätze, die im Rahmen der Weiterentwicklung der Ökologischen Steuerreform zu einer Ökologischen Finanzreform grundsätzlich von Interesse wären wie etwa • die Einführung einer Kerosinsteuer auf nationale Flüge und Flüge zwischen Deutschland und EU-Mitgliedstaaten, mit denen Luftverkehrsabkommen bestehen, die dies nicht verbieten. • eine Differenzierung der Dieselsteuer nach privatem und gewerblichem Gebrauch, so dass zum Beispiel eine Beendigung der Subventionierung des privaten Dieselverbrauchs möglich wäre. • die Beschränkung von Steuerermäßigungen auf solche Unternehmen, die am Emissions -Handel teilnehmen oder die, bzw. deren Verband eine Umweltvereinbarung eingegangen sind bzw. ist.19 Mit dem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls am 16. Februar 2005 haben sich für die Unterzeichnerstaaten weitere anspruchsvolle Herausforderungen ergeben. Mit dem Protokoll hat sich die Europäische Union in ihrer Gesamtheit verpflichtet, ihren Ausstoß von Treibhausgasen um 8% bis 2008/2012 gegenüber 1990 zu verringern. 19 Vgl. Die Ökologische Steuerreform: Einstieg, Fortführung und Fortentwicklung zur Ökologischen Finanzreform, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Februar 2004. www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/oekosteuerreform_sw.pdf. - 13 - 5.2. Ökosteuern in einzelnen europäischen Ländern20 Dänemark In Dänemark werden Abgaben erhoben auf Energie, CO2, NOx und Schwefel. Die Erfahrungen zeigen, dass seit Einführung der Steuern nicht nur der Energieverbrauch gesunken ist, sondern auch die Exporte von Umwelttechnik und die Verbreitung von Windkraftanlagen stark angestiegen sind. Dänemark besteuert den Energieverbrauch bereits seit 1977. 1985 bis 1992 wurden zusätzliche Besteuerungen für verbleites Benzin , Abfall, Verpackungen und natürliche Ressourcen wie Kies eingeführt. Seit 1992 wachsen die Ökosteuern für Haushalte schrittweise, auch Plastiktüten unterliegen einer Ökoabgabe. Die fiskalische Politik strebt eine Absenkung der Unter- und Obergrenzen der Einkommenssteuer an. 1996 erfolgte eine Ausweitung der Steuerreform. Die 1992 unter konservativer Regierung für Haushalte eingeführte CO2-Abgabe wurde 1996 auf die Industrie ausgeweitet; die Einnahmen werden für die Reduzierung der Industrieausgaben für Arbeit und Investitionen in Energiesparmaßnahmen eingesetzt. Die Steuer führt somit zu keiner Mehrbelastung der Industrie, sondern erzeugt im Gegenteil Anreize für Innovationen und Belohnungen für den effizienten und sparsamen Verbrauch von Energie. Als beispielhafter Erfolg ist der 40-prozentige Rückgang des Wasserverbrauchs aufgrund gestiegener Preise (Kosten für Aufbereitung und Verteilung, Abwasserverarbeitung , Wassersteuer und MwSt) zu verzeichnen. Die sehr hohen Konsumentenpreise für Haushalte stellen einen starken Anreiz zum Wassersparen dar. Zum 1.1.2005 hat Dänemark die Mineralölsteuer auf Diesel weiter erhöht. In Dänemark bestehen seit langem sehr hohe Anmeldesteuern auf Kraftfahrzeuge die bis zu 120 Prozent des Neupreises betragen können. Außerdem liegt der Benzinpreis mit 1,13 Euro pro Liter deutlich über dem der Schweiz mit 0,90 Euro pro Liter . Obschon Dänemark ein vergleichbares pro Kopf-Einkommen wie die Schweiz aufweist, ist die Anzahl der Fahrzeuge dort mit 350 Fahrzeugen pro Tausend Einwohner gegenüber 502 in der Schweiz um 30% niedriger! Die Einnahmen aus dieser einmaligen Jahresgebühr betragen in Dänemark 2,8 Prozent des gesamten Steueraufkommens und damit mehr als das Steueraufkommen durch die Mineralölsteuer auf Benzin und Diesel (2,1 Prozent)21. Insgesamt stammen mehr als 6 Prozent des gesamten Steueraufkommens in Dänemark aus der Besteuerung des Autoverkehrs. Während die Zahl der Autos in Dänemark insbesondere aufgrund dieser Besteuerung in den letzten Jahren sogar leicht rückläufig ist, stieg sie in der Schweiz von 2000 bis 2004 um fast 9 Prozent um 417.000 auf 5.287.105 an22. 20 Quelle: Die Schweizer CO2-Abgabe im Europäischen Vergleich - Marktwirtschaftliche Instrumente für den Klimaschutz, Förderverein Ökologische Steuerreform 2005, S. 7-13. www.foes-ev.de/12EU- Besteuerung/index.html. 21 Europäische Kommission: To serve as the basis fort he preparation of an Extended Impact Assessment (EIA), Brüssel, Juli 2004. 22 Bundesamt für Statistik Schweiz 2005. - 14 - Niederlande Zusätzlich zur Mineralölsteuer haben die Niederlande eine kombinierte Energie-/CO2- Abgabe und eine Energiesteuer für Kleinverbraucher. Die letztere wird in vollem Umfang an die Unternehmen und Haushalte zurückerstattet, die ersten beiden dagegen fließen in die Staatskasse. Trotz einiger Ausnahmeregelungen für Großverbraucher und relativ niedrigen Abgabesätzen sind positive Umweltauswirkungen bereits erkennbar. Die Mineralölsteuer wurde schon im Jahr 1988 ökologisiert, seit 1995 wird auch Müll, Verschmutzung und Wasserverbrauch besteuert und zwischen 1996 und 2001 wurden weitere regulierende Energiesteuern eingeführt, die insbesondere die Industrie mit einem intelligenten System einbezogen. Diese „Grünen Steuern“ betreffen vor allem die Haushalte, das Transportgewerbe und kleine bis mittlere Firmen. So kommen 60 Prozent dieser Einnahmen von den privaten Haushalten und 40 Prozent von Firmen. Die Großindustrie ist aber nach wie vor nahezu komplett von Umweltabgaben ausgenommen . Von 1990 bis 2001 sind die „grünen Steuern“ von 5 Prozent auf 8,6 Prozent der Gesamtsteuereinnahmen gestiegen, sie machen nun 3,4 Prozent vom Bruttosozialprodukt der Niederlande aus. Den Hauptanteil dieser Einnahmen verzeichnen die Treibstoff - und Autosteuern mit 6,4 Prozent, wohingegen die Energiesteuern 1,5 Prozent und andere Ökosteuern 0,7 Prozent einbrachten. 2005 sind wiederum neue Umweltabgaben in verschiedenen Bereichen erhoben worden, hinzu kommt wie jedes Jahr die in vielen Ländern übliche automatische Indexierung der nominalen Steuersätze auf Benzin und Diesel mit der Inflationsrate. Norwegen In Norwegen gibt es eine Energie-, CO2- und Schwefelabgabe. Die Einnahmen fließen größtenteils in den Staatshaushalt, werden zum Teil aber auch für die Senkung von Lohnnebenkosten und Einkommensteuern verwendet. Das Parlament beurteilt die Höhe der Abgaben von Jahr zu Jahr und passt sie den aktuellen Gegebenheiten an. Erdölprodukte werden stark, die Elektrizität nur schwach belastet. Schweden Schweden hat bereits 1991 im Zuge einer Ökologischen Steuerreform Abgaben auf CO2 und Energie eingeführt, die jeweils unter strengen Auflagen aufkommensneutral bleiben mussten. Die Ökologische Steuerreform war Teil einer generellen Steuerreform, so gab es signifikante Einschnitte bei der Einkommensteuer und der Faktor Arbeit konnte entlastet werden. 2001 wurden die Diesel-, Heizöl- und Elektrizitätsbesteuerungen angehoben und dafür erneut die Einkommensteuer und die Sozialversicherungsbeiträge gesenkt. Außerdem wurde 2002 im Staatshaushalt eine weitere Steuerlastverschiebung vom Faktor Arbeit zum Energiesektor festgelegt, deren Volumen rund 220 Mio. Euro betrug. Ziel ist, bis zum Jahr 2012 rund 3,3 Mrd. Euro Steuerlast vom Faktor Arbeit auf den Energieverbrauch umzuschichten. Aktuell beläuft sich das Volumen der Steuerverschiebung auf 6 Prozent des gesamten schwedischen Steueraufkommens. Ebenfalls - 15 - wurde 2002 ein neuer Klimaschutzplan vorgestellt, dessen Umsetzung weitere Initiativen zur Ökologischen Finanzreform beinhaltet. Von 2001 bis 2003 wurden knapp 880 Millionen Euro an Steuereinnahmen umgewandelt, hauptsächlich durch die Erhöhung der CO2- und Energieabgabe für Strom. Die Regierung verabschiedete eine nationale Klimastrategie im Frühjahr 2002. Das kurzfristige Ziel dabei war, die Treibhausgasemissionen um 4 Prozent relativ zu 1990 zu verringern. Auch 2005 wurden im Rahmen des langfristigen Konzepts der Umschichtung der Steuern die Energieabgaben weiter angehoben. Großbritannien 1993 führte Großbritannien eine sog. Straßen-Kraftstoffabgabe (fuel duty escalator) ein, um den Klimawandel zu bekämpfen. Diese stieg um jährlich fünf Prozent zuzüglich Inflationsrate. 1994-1996 hat die Regierung die Mehrwertsteuer von Benzin und Diesel auf 17,5 Prozent angehoben. Spätestens seit 2003 ist sie europaweit an der Spitze. Zudem sind die Steuern auf Diesel und Benzin gleich hoch, so dass keine Steuersubvention für Diesel gewährt wird. Gleichzeitig wurde von der Regierung ein Positionspapier zu ihren Absichten bei der Ökobesteuerung veröffentlicht, das sich an den Grundzügen einer Ökologischen Finanzreform orientiert. In den Jahren 1998 bis 2001 wurde die landfill waste levyauf ein Pfund pro Tonne angehoben, um mit den Einnahmen die Belastung durch Sozialabgaben zu reduzieren. Außerdem wurde die Verbrauchsbesteuerung für schadstoffarme Neuwagen reduziert. Im Jahr 2000 wird die Straßen- Kraftstoffabgabensteigerung aufgrund von Akzeptanzproblemen vorerst ausgesetzt. Im Jahr 2001 wurde eine CO2- Abgabe (Climate Change Levy) allein in der Industrie eingeführt , deren Einnahmen via Sozialversicherungsbeiträge rückerstattet werden. Betriebe , die ihre Energieeffizienz steigern, erhalten Rabatte. Wie eine Konferenz des Fördervereins Ökologische Steuerreform im Juni 2004 in Berlin gezeigt hat, bewerten viele britische Firmen die CO2-Abgabe positiv23. Die britische Regierung hat für 2005 angekündigt ihre G8 und EU-Präsidentschaft verstärkt für Fortschritte beim weltweiten Klimaschutz zu nutzen. Wie Lord May, Präsident der Royal Society, am 7. März 2005 an der Britischen Botschaft in Berlin betonte, hat Großbritannien den Klimawandel zum Schwerpunktthema des G8 Gipfels erklärt und sich zum Ziel gemacht, die USA von der Notwendigkeit der Emissionsreduzierung zu überzeugen24. Finnland Finnland war das erste Land, das mit seiner Finanzpolitik direkt auf die CO2- Emissionen abzielte. So machen die Einnahmen aus Ökosteuern und Umweltabgaben mittlerweile mit 4,112 Mrd. € zwischen 7 und 8 Prozent der Gesamtsteuereinnahmen aus. Das meiste Aufkommen fließt aus der Besteuerung von Treibstoffen (47 Prozent), 23 Förderverein Ökologische Steuerreform - Dokumentation „Ökosteuern in Deutschland und Großbritannien – aus Sicht der Wirtschaft“ vom Juni 2004. www.foes.de. 24 Britische Botschaft Berlin März 2005. - 16 - Kfz-Steuern (35 Prozent), und anderen Energie- und Umweltbesteuerungen (18 Prozent) in die Staatskasse. 1990 wurde eine grundsätzliche CO2-Steuer auf fossile Brennstoffe eingeführt. Zwischen 1993 und 1994 wurden dann noch Ergänzungssteuern auf flüssige Treibstoffe für den Verkehr und eine Steuer, die sich nach Kohlenstoff- und Energiegehalt aller primären Energieträger richtet, eingeführt. Davon befreit waren Holz und Windkraft. Auch eine Abgabe auf Einweggetränkeverpackungen für Alkoholika und Softdrinks wurde eingeführt. Seit 1997 wird Energie aber aufgrund von EU-Recht beim Endverbraucher und nicht mehr an der Energiequelle besteuert. Steuernachlässe gibt es für Haushalte, die Erneuerbare Energien nutzen. Frankreich Frankreich hat seit 1997 verschiedene Ökosteuern zu einer einheitlichen Abgabe „Taxe générale sur les activités polluantes“ zusammengeführt und bestehende Abgaben erhöht. Zudem ist eine Energiesteuer für Großverbraucher in der Diskussion gewesen, die jedoch aufgrund eines Urteils des dortigen Verfassungsgerichts Ende 2000 nicht eingeführt werden konnte. 2002 verzeichnete Frankreich einen Boom im Solarsektor. Im Rahmen des „Plan Soleil“ gibt der Staat Zuschüsse auf den qm Fläche von Sonnenkollektoren , eine Senkung der Mehrwertsteuer steht zur Diskussion, außerdem gibt es Einspeisevergütungen. 2004 hat Frankreich als erster Staat die Möglichkeiten der neuen EU-Energiesteuer-Richtlinie genutzt und einen gespaltenen Dieselsteuersatz eingeführt und ihn für den privaten Verbrauch erhöht; für den gewerblichen ist er gleich hoch geblieben. Die Einführung einer nationalen Kerosinsteuer zur gleichzeitigen Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des französischen Hochgeschwindigkeitszuges TGV war im Entwurf des Klimaschutzprogramms Ende 2003 vorgesehen, sie ist zur Zeit aber noch nicht konsensfähig. Stattdessen unterstützte Präsident Chirac auf dem jüngsten G7- Gipfel den deutsch-französischen Vorschlag zur Besteuerung von Flugbenzin auf europäischer Ebene. Im Februar 2005 kündigte das französische Umweltministerium die Einrichtung einer Kommission zur Fortsetzung der nationalen Ökologischen Steuerreform an25. Italien 1998/99 wurde in Italien eine grundlegende Steuerreform begonnen, die auch eine schrittweise Einführung von Umweltsteuern auf CO2-Emissionen und die Besteuerung von Energieverbrauch vorsieht. Sie wurde ab dem Jahr 2000 nicht fortgeschrieben. Jährlich sollten die Abgaben auf Mineralöle gemessen an deren Karbongehalt angehoben werden, wobei dies hauptsächlich die privaten Haushalte betrifft, jedoch der Güterverkehr weitgehend befreit ist. Italien belastet die Energieträger stark. Der durchschnittliche Energieverbrauch ist zusätzlich wegen des milden mediterranen Klimas und den eher kleinen Fahrzeugen relativ gering. Es werden Mineralölsteuern, Energie-, CO2-, Schwefel- und NOx-Abgaben erhoben. Die Erträge werden für die Staatskasse, die 25 Environment Daily 1826, 22/02/05. - 17 - Sozialversicherung, den regionalen Ausgleich und Umweltmaßnahmen verwendet. Die Spritpreise in Italien gehören bei Benzin und Diesel zu den höchsten in Europa. Österreich 1989 führte Österreich eine Überschussbesteuerung ein, wonach beispielsweise Produktionsüberschüsse , je nach Einstufung ihrer Gefährlichkeit und Ort der Deponierung aktuell zwischen 5,80 Euro und 101,60 Euro pro Tonne besteuert werden. 1995 erließ Österreich ein Gesetz zur Erhöhung der Mineralölbesteuerung, 1996 wurde die Besteuerung von Erdgas und Elektrizität eingeführt, deren Einnahmen für Umweltprojekte verwendet werden sollten, letztlich aber zur Haushaltssanierung dienten. In Österreich wurden 1998 zwei ökologische Steuermodelle entwickelt. Bisher bestehen eine fiskalische Mineralöl-/Energiesteuer und eine Risikovorsorgesteuer. Seit Januar 2003 müssen Stromanbieter ihre Energiequelle angeben, anstatt wie bisher nur die Prozentsätze der verwendeten Rohstoffe. Allerdings wird Importstrom lediglich pauschal als solcher deklariert. Das Landwirtschafts- und Umweltministerium arbeitet an der Identifizierung von ökologisch nachteiligen Subventionen. Erste Schritte wurden bereits umgesetzt, jedoch nicht so umfassend wie von der Regierung noch 2003 angekündigt. So fand im Jahr 2004 eine Erhöhung der Treibstoffpreise um 1 Cent/l auf schwefelarmes und 2,5 Cent/l auf normales Benzin statt, sowie um 2 Cent/l auf schwefelarmen und um 3,5 Cent/l auf herkömmlichen Diesel. Insgesamt wurde hiermit das Steueraufkommen um 480 Mio. Euro im Jahr erhöht. Belgien In Belgien wird sowohl eine Mineralölsteuer als auch eine Energieabgabe erhoben. Die Abgabesätze sind im internationalen Vergleich niedrig und fließen gänzlich in die Staatskasse. Die Steuerpolitik ist in Belgien hauptsächlich Regierungsaufgabe, allerdings entwickeln die einzelnen Regionen ihre eigenen Steuern und Gebühren, je nach ihren speziellen Problemgebieten. Der Regierungsplan 2000 bis 2003 zur nachhaltigen Entwicklung Belgiens enthält ein Kapitel über die Einsatzmöglichkeiten fiskalischer Instrumente für eine nachhaltige Entwicklung. Eine Arbeitsgruppe wurde gebeten, die verschiedenen Möglichkeiten einer ökologischen Finanzreform zu prüfen. Die Regierung veröffentlichte 2002 einen Klimaplan. Slowenien Erste Ansätze für eine ökologische Finanzreform unternahm auch Slowenien bereits in den Jahren 1997/98 und führte als erster der Mittel- und Osteuropäischen Staaten eine CO2-Steuer ein. Die Steuern auf Benzin, Diesel und Heizöl sind erhöht worden und es wurden verschiedene Initiativen zur Verbesserung der Energieeffizienz eingeleitet. Das nationale Energieeffizienzprogramm (2001-2005) umfasst auch erneuerbare Energie- - 18 - quellen und fördert finanzielle Anreize zu Sparmaßnahmen. Das Programm befindet sich zur Zeit in der Umsetzungsphase26. Schweiz Die Schweiz kennt Lenkungsabgaben auf organische Lösungsmittel und schwefelhaltige Treib- und Brennstoffe. Die Einnahmen werden pro Kopf der Bevölkerung zurückerstattet (via Krankenkassenprämienabrechnung). Die Lenkungswirkung war in allen drei Fällen sehr hoch. Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) deren Abgabesätze zum 1. Januar 2005 erhöht wurden, soll die externen Kosten internalisieren und damit eine Reduktion und Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene erreichen. Ein Teil der LSVA fließt zweckgebundenen in den Eisenbahnbau und hat bisher vor allem ein weiteres steiles Wachstum im Straßengüterverkehr abgewendet. Luxemburg Zum 1.1.2005 wurde der in der Mineralölsteuer enthaltene zusätzliche Steuersatz (Sozialbeitrag ) auf Diesel zugunsten des Beschäftigungsfonds verdreifacht. Auf Benzin trat die Anwendung des Umsatzsteuerregelsatzes von 15 Prozent (vorher 12 Prozent) in Kraft. Auch in den Beitrittsländern findet derzeit eine deutliche Anpassung der Energiesteuern entsprechend der Energiesteuerrichtlinie nach oben statt. So traten z.B. in Polen zum 1.1.2005 höhere Mineralölsteuersätze für Benzin und Diesel in Kraft. Beim Schwefelgehalt des Diesels wurde eine ökologisch motivierte Steuerspreizung vorgenommen. 5.3. Beitrag der Ökosteuern zur Entlastung des Faktors Arbeit Während der 90er Jahre stieg das Interesse an einer Ökologische Finanzreform als ein Weg zur Entlastung des Faktors Arbeit (gleichzeitige Eindämmung von Umweltschäden und Steigerung der Beschäftigtenzahlen) in den europäischen Ländern stetig an. Nachfolgende Auflistung gibt eine Übersicht über die Verwendung von Steuereinnahmen in ausgewählten europäischen Ländern zur Entlastung der Arbeitskosten27 Belgien Das Aufkommen aus einer „speziellen Energieabgabe“ (eingeführt 1993) geht in eine Spezialfond zur Finanzierung der Ausweitung der Sozialversicherung Dänemark Neue oder steigende umweltbezogene Steuern haben die Einnahmen um ca.2,5 Mrd. CHF bis 1998 erhöht, bei gleichzeitiger Senkung der Einkommensteuer. Seit 1996 wird 26 http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/e14110.htm 27 Quelle: aktualisiert vom OECD (1997) Environmental taxes and green tax reform, zitiert in: Die Schweizer CO2-Abgabe im Europäischen Vergleich, Marktwirtschaftliche Instrumente für den Klimaschutz, Förderverein Ökologische Steuerreform e.V. 2005. - 19 - die CO2- Abgabe der Industrie zur Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitnehmern eingesetzt. Finnland Niedrigere Abgaben auf Einkommen und Arbeit (2,6-2,8 Mrd. CHF von 1999-2003) angestoßen in Teilen durch die neue Ökosteuer und Energiebesteuerung Italien Über die Hälfte der Einnahmen (ca.1,75 Mrd. CHF) im ersten Jahr der Kohlenstoff- Steuer, die im Januar 1999 eingeführt wurde, fließen in die Reduktion von Beschäftigungskosten Niederlande Ein großer Teil der Einnahmen aus der „regulierenden Energieabgabe“, die 1996 eingeführt wurde, fließt in die Reduzierung von Sozialversicherungsbeiträgen von Arbeitnehmern Schweden Die Steuerreform von 1991 resultierte in 2,5 Mrd. CHF Steuerumschichtung für umweltbezogene Abgaben und einer Reduzierung u. a. der Einkommensteuer. Ziel ist, bis zum Jahr 2012 mehr als 5 Mrd. CHF Steuerlast vom Faktor Arbeit auf den Energieverbrauch umzuschichten. Großbritannien Die Aufkommen der Deponierungsabgabe und der Klimaschutzabgabe, die 1996 bzw. 2001 eingeführt wurden, sollen für die Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge von Beschäftigten um 0,4% verwendet werden. - 20 - Anlagen 1. Michael Kohlhaas, Gesamtwirtschaftliche Effekte der Ökologischen Steuerreform, Band II des Endberichtes für das Vorhaben: „Quantifizierung der Effekte der Ökologischen Steuerreform auf Umwelt, Beschäftigung und Innovation“, Forschungsprojekt im Auftrag des Umweltbundesamtes, DIW Berlin, August 2005 2. Die Ökologische Steuerreform: Einstieg, Fortführung und Fortentwicklung zur Ökologischen Finanzreform, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit , Februar 2004 3. Fünf Jahre ökologische Steuerreform, Bundesministerium der Finanzen, Monatsbericht 03.2004, S. 35 - 43 4. Die Ökologische Steuerreform (ÖSR) in Deutschland, Förderverein Ökologische Steuerreform e.V. 2005 5. Führende Finanzökonomen begrüßen Ökosteuer als Teil eines „rationalen Steuersystems “, Pressemitteilung, Förderverein Ökologische Steuerreform e.V., 25.04.2005 6. Schlegelmilch, Kai, Zwischenbilanz: Erfahrungen und Wirkungen der Ökologischen Steuerreform in „DACH“: Fall: Deutschland, Akademie für Politsiche Bildung Tutzing und Förderverein Ökologische Steuerreform, Tutzing 15./16.4.2005 7. Beland, Dr. Ulrike, Deutscher Industrie und Handelskammertag, Ökosteuer - eine Zwischenbilanz, Tutzing, 15.4.2005 8. Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischen Strom (einschließlich Berichtigungen) 9. Die neue Energiesteuerrichtlinie, Bundesministerium der Finanzen, Monatsbericht 01.2004, S. 71 - 76 10. Die Ökologische Steuerreform (ÖSR) in europäischen Ländern, Förderverein Ökologische Steuerreform e.V. 2005 11. Umsteuern - FÖS-Memorandum 2004, Förderverein Ökologische Steuerreform e.V., Oktober 2004 12. Das BUND-Subventions-Dossier: Vorschläge zum Abbau umweltschädlicher Subventionen , BUND Freunde der Erde 2003 13. Hintergrundinformation: Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten bei Subventionen , Umweltbundesamt, Juni 2003