© 2021 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 – 022/21 Zahlungen und Rückflüsse zwischen Bundeshaushalt und EU-Haushalt Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 – 022/21 Seite 2 Zahlungen und Rückflüsse zwischen Bundeshaushalt und EU-Haushalt Aktenzeichen: WD 4 - 3000 – 022/21 Abschluss der Arbeit: 9. März 2021 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 – 022/21 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Fragestellung 4 2. Vorbemerkung 4 3. Eigenmittel und Rückflüsse pro Einwohner bzw. Lohn- /Einkommensteuerpflichtigem 4 4. Nettozahlungen von Deutschland an den EU-Haushalt 6 5. EU-Förderung in Deutschland und seinen Bundesländern 7 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 – 022/21 Seite 4 1. Fragestellung Der Auftraggeber bittet um Darstellung sowohl der Zahlungen aus dem Bundeshaushalt an den Haushalt der Europäischen Union (EU) als auch der Rückflüsse von dort an den Bundeshaushalt ab dem Jahr 2000. Dabei sollen auch die Zahlungen pro Einwohner und pro Lohn- und Einkommensteuerpflichtigem berechnet werden. Außerdem interessiert die Verteilung der Rückflüsse auf die einzelnen Bundesländer. 2. Vorbemerkung Die EU finanziert ihre Aufgabenwahrnehmung aus den EU-Eigenmitteln und den sonstigen Einnahmen . Der weit überwiegende Teil der Gesamteinnahmen stammt dabei aus den EU-Eigenmitteln (rund 99 Prozent der gesamten EU-Einnahmen). Die sonstigen Einnahmen der EU machen demgegenüber nur einen kleinen Teil des EU-Haushalts aus (etwa 1 Prozent). Unter die sonstigen Einnahmen der EU fallen z.B. folgende Positionen: Steuern, die auf die Gehälter der EU-Bediensteten erhoben werden, Beiträge von Drittländern zu bestimmten EU-Programmen oder Bußgelder von Unternehmen, die gegen das Wettbewerbsrecht oder andere Rechtsvorschriften verstoßen haben .1 Die EU-Eigenmittel bestehen aus den folgenden drei Eigenmittelarten: - traditionelle Eigenmittel (Zölle und Zuckerabgaben), - Mehrwertsteuer-Eigenmittel, die auf einer vereinheitlichten Bemessungsgrundlage basieren, - Bruttonationaleinkommen-Eigenmittel. Der deutsche Beitrag zur Finanzierung der EU wird allein vom Bund erbracht. Die Europäische Union ihrerseits fördert in allen 28 bzw. 27 EU-Staaten Projekte und Programme , zum Beispiel für die Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums, Regionalund Stadtentwicklung, Beschäftigung und soziale Eingliederung, Meeres- und Fischereipolitik, Forschung und Innovation sowie Bildung und Kultur. Die Rückflüsse der EU fließen in den deutschen Bundeshaushalt und kommen im Jahr 2020 beispielsweise aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL), dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), dem Europäischen Sozialfonds (ESF), dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), aus den transeuropäischen Netzen (TEN) sowie der Erhebungskostenpauschale für Eigenmittel. Hinzu kommen sonstige Rückflüsse (Direktzahlungen außerhalb des Bundeshaushalts). Letztere haben im Jahr 2019 laut Bundeshaushaltsplan 2021, Einzelplan 60, Anlage 1 / Anlage E 17,69 Prozent der gesamten EU-Rückflüsse des Jahres betragen (2 Mrd. Euro von 11,303 092 Mrd. Euro).2 3. Eigenmittel und Rückflüsse pro Einwohner bzw. Lohn-/Einkommensteuerpflichtigem Die folgende Tabelle enthält, soweit verfügbar, rein zahlenmäßige Angaben zur Höhe des deutschen Anteils der EU-Eigenmittel sowie der jeweiligen Rückflüsse. Anschließend werden diese 1 Burth, Andreas: Entwicklung des deutschen Beitrags zur Finanzierung der EU-Eigenmittel, 14. Mai 2016, im Internet unter: https://www.haushaltssteuerung.de/weblog-entwicklung-des-deutschen-beitrags-zur-finanzierung -der-eu-eigenmittel.html, abgerufen am 1. März 2021. 2 https://www.bundeshaushalt.de/fileadmin/user_upload/BHH%202021%20gesamt.pdf, S.3040, abgerufen am 4. März 2021. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 – 022/21 Seite 5 durch die Anzahl der Einwohner bzw. Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen geteilt (eigene Berechnung ). Die Anzahl der Einwohner bezieht sich auf den 31. Dezember des jeweiligen Jahres, außer für das Jahr 2020, bei dem die Zeitreihe am 30. September 2020 endet. Die verfügbare Zeitreihe zu den Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen in Deutschland umfasst auf Grund der Fristen zur Abgabe der Steuerklärungen und der Bearbeitungszeiten in den Finanzämtern aktuell nur die Jahre bis einschließlich 2016. Außerdem wurde die vorher dreijährliche Lohn- und Einkommensteuerstatistik erst ab dem Veranlagungsjahr 2012 auf einen jährlichen Turnus umgestellt. Die Daten zur Anzahl der Einwohner sowie der Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen wurden durch das Statistische Bundesamt aus der Genesis Online Datenbank zusammengestellt . Erläuterung zu lohn- und einkommensteuerpflichtigen Personen: Diese können unbeschränkt bzw. beschränkt steuerpflichtig sein. Unbeschränkt lohn- und einkommensteuerpflichtig sind natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sowie die im Ausland lebenden deutschen Behördenangehörigen mit deren Familien. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte. Zusammenveranlagte Ehegatten gelten grundsätzlich als ein Steuerpflichtiger. Beschränkt einkommensteuerpflichtig sind dagegen natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Sie unterliegen mit allen in § 49 Einkommensteuergesetz aufgeführten inländischen Einkünften der Steuerpflicht. Die Daten zu den EU-Eigenmitteln und Rückflüssen stammen aus der jährlich erscheinenden Publikation „EU budget [Jahr] Financial Report“3. Eigenmittel ab dem Jahr 2019 wurden dem Finanzbericht 2020, S 684 und 2021, S. 755 des Bundesministeriums der Finanzen sowie Rückflüsse im Jahr 2019 dem Bundeshaushalt 2021, Einzelplan 60, Anlage 1 / Anlage E, S. 3040 entnommen. 3 So beispielsweise für das Jahr 2018: https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/about_the_european_commission /eu_budget/financial_report_web.pdf, abgerufen am 2. März 2021. 4 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/finanzbericht- 2020.html, abgerufen am 2. März 2021. 5 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Wirtschafts _und_Finanzdaten/Finanzberichte/Finanzbericht-2021.html, abgerufen am 2. März 2021. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 – 022/21 Seite 6 4. Nettozahlungen von Deutschland an den EU-Haushalt In der folgenden Statistik für die Jahre 2000 bis 2018 werden die Nettozahlungen von Deutschland an den EU-Haushalt als operative Haushaltssalden angezeigt. Bei den von der Europäischen Kommission berechneten "operativen“ Haushaltssalden werden Faktoren weitgehend herausgerechnet, die die Ausgaben und Einnahmen der Staaten ungleichmäßig in der Art beeinflussen, dass ein Vergleich erschwert wird. Aufgeführt wird, dass beispielsweise Küstenländer mit internationalen Häfen – wie die Niederlande – erhebliche Zolleinnahmen für importierte Güter abführen, die in andere Mitgliedstaaten weitergeliefert werden. Andere Staaten – wie zum Beispiel Belgien – erhalten Kostenerstattungen für den Sitz großer EU- Organe. Nach dieser Aufstellung betrug beispielsweise im Jahr 2018 die Nettozahlung Deutschlands an die EU rund 13,41 Milliarden Euro. Auch wenn, bezogen auf die absoluten Zahlen, Deutschland im Jahr 2018 mit seinen Zahlungen erneut auf Platz eins aller EU-Mitgliedstaaten lag, so war jedoch in Bezug zur jeweiligen Bevölkerungszahl in dem Jahr Dänemark der größte Nettozahler mit 206 Euro pro Einwohner (Deutschland 161 Euro). Außerdem wird argumentiert, dass die Frage, Jahr EU-Eigenmittel von Deutschland in Euro EU-Rückflüsse an Deutschland in Euro Anzahl Einwohner in Deutschland Anzahl Lohn- /ESt- Pflichtige in Deutschland EU-Eigenmittel pro Einwohner in Euro EU-Eigenmittel pro Lohn- /ESt- Pflichtigem in Euro EU-Rückflüsse pro Einwohner in Euro EU-Rückflüsse pro Lohn- /ESt- Pflichtigem in Euro 2000 21.774.900.000 10.256.500.000 82.259.540 264,71 124,68 2001 19.727.200.000 10.246.900.000 82.440.309 28.832.107 239,29 684,21 124,29 355,40 2002 17.582.200.000 11.697.300.000 82.536.680 213,02 141,72 2003 19.203.100.000 10.594.900.000 82.531.671 232,68 128,37 2004 20.229.800.000 11.745.500.000 82.500.849 35.020.509 245,21 577,66 142,37 335,39 2005 20.136.300.000 12.284.100.000 82.437.995 244,26 149,01 2006 20.501.200.000 12.242.400.000 82.314.906 249,06 148,73 2007 21.710.000.000 12.483.600.000 82.217.837 38.365.668 264,05 565,87 151,84 325,38 2008 22.215.300.000 11.193.800.000 82.002.356 270,91 136,51 2009 20.509.900.000 11.713.300.000 81.802.257 250,73 143,19 2010 23.772.600.000 11.825.200.000 81.751.602 38.706.068 290,79 614,18 144,65 305,51 2011 23.127.100.000 12.133.000.000 80.327.900 287,91 151,04 2012 26.213.800.000 12.245.200.000 80.523.746 38.847.681 325,54 674,78 152,07 315,21 2013 29.376.200.000 13.056.200.000 80.767.463 39.538.581 363,71 742,98 161,65 330,21 2014 29.143.000.000 11.484.500.000 81.197.537 39.939.556 358,91 729,68 141,44 287,55 2015 28.125.500.000 11.013.300.000 82.175.684 40.393.185 342,26 696,29 134,02 272,65 2016 27.423.100.000 10.082.300.000 82.521.653 40.924.126 332,31 670,10 122,18 246,37 2017 23.682.500.000 10.926.900.000 82.792.351 286,05 131,98 2018 29.266.500.000 12.053.900.000 83.019.213 352,53 145,19 2019 30.990.000.000 11.303.092.000 83.166.711 372,63 135,91 2020 32.310.000.000 83.190.556 388,39 Summen 507.020.200.000 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 – 022/21 Seite 7 ob sich mit der EU-Mitgliedschaft für einen Staat mehr Vor- oder mehr Nachteile verbinden, nicht mit einer ausschließlich buchhalterischen Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben bezogen auf den EU-Haushalt beantwortet werden könne. Vielmehr sei es notwendig, aus der EU-Mitgliedschaft resultierende Faktoren wie politische Stabilität und Sicherheit, der freie Personenverkehr , der Binnenmarkt usw. in die Bewertung mit einzubeziehen.6 Höhe der Nettozahlungen von Deutschland an die Europäische Union (EU) bezogen auf den EU- Haushalt von 2000 bis 2018 (operative Haushaltssalden, in Milliarden Euro)7: 5. EU-Förderung in Deutschland und seinen Bundesländern Der größte Teil des EU-Fördergeldes wird innerhalb der EU-Staaten selbst verwaltet, wobei primär die Behörden der einzelnen EU-Länder für Prüfungen und Kontrollen zuständig sind. Dies erledigen in Deutschland meistens die Bundesländer. Diese sind im Regelfall auch für die Auswahl EU-geförderter Projekte zuständig. Die EU-Förderung in Deutschland von 2014 bis 2020 betrug aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds 27,9 Mrd. Euro, die Direktzahlungen für die Landwirtschaft betrugen ca. 5 Mrd. Euro (durchschnittlich 281 Euro / ha) jährlich. Grundsätzlich werden die Landwirtschaft und der ländliche Raum durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert. 6 https://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/europa/70580/nettozahler-und-nettoempfaenger, abgerufen am 3. März 2021. 7 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/988587/umfrage/nettozahlungen-von-deutschland-an-die-europaeische -union/, abgerufen am 4. März 2021. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 – 022/21 Seite 8 Dabei stammen aus dem EGFL die Direktzahlungen an die Landwirte, während aus dem ELER Förderprogramme für nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung und ländliche Entwicklung (z. B. ökologischer Landbau) bezuschusst werden – hier gilt das Prinzip der nationalen Kofinanzierung. Die EU-Förderung für Forschung und Innovation ("Horizon 2020") belief sich auf 80 Mrd. Euro EU-weit bis 2020, wobei im vergangenen 7. Forschungsrahmenprogramm 16.500 deutsche Forscher an 8.000 EU-Projekten teilnahmen und eine Förderung von 6,4 Mrd. Euro erhielten.8 Fast 1,46 Mrd. Euro betrug auch das EU-weite Budget bis 2020 für "Kreatives Europa".9 Für den Zeitraum von 2014 bis 2020 sind im Rahmen der EU-Förderung unter anderem folgende Zahlungen aus den jeweiligen Fonds an die einzelnen Bundesländer gegangen: Baden-Württemberg10: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 247 Mio. Euro Europäischer Sozialfonds (ESF) 260 Mio. Euro EU-Förderung für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum (EGFL und ELER), davon ELER-Budget 710 Mio. Euro Bayern11: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 495 Mio. Euro Europäischer Sozialfonds (ESF) 298 Mio. Euro EU-Förderung für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum (EGFL und ELER), davon ELER-Budget 1,52 Mrd. Euro Berlin12: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 635 Mio. Euro Europäischer Sozialfonds (ESF) 215 Mio. Euro EU-Förderung für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum (EGFL und ELER), davon ELER-Budget (zusammen mit Brandenburg) 1,05 Mrd. Euro Brandenburg13: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 846 Mio. Euro Europäischer Sozialfonds (ESF) 362,4 Mio. Euro EU-Förderung für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum 8 https://ec.europa.eu/germany/eu-funding/grants_de, abgerufen am 3. März 2021. 9 Europa vor Ort in Thüringen | Deutschland, abgerufen am 5. März 2021. 10 https://ec.europa.eu/germany/content/europa-vor-ort-baden-w%C3%BCrttemberg_de, abgerufen am 4. März 2021. 11 https://ec.europa.eu/germany/content/europa-vor-ort-bayern_de, abgerufen am 4. März 2021. 12 https://ec.europa.eu/germany/business-funding/Berlin_de, abgerufen am 4. März 2021. 13 https://ec.europa.eu/germany/business-funding/Brandenburg_de, abgerufen am 4. März 2021. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 – 022/21 Seite 9 (EGFL und ELER), davon ELER-Budget (zusammen mit Berlin) 1,05 Mrd. Euro Bremen14: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 97 Mio. Euro Europäischer Sozialfonds (ESF) 76,2 Mio. Euro EU-Förderung für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum (EGFL und ELER), davon ELER-Budget (zusammen mit Niedersachsen) 1,12 Mrd. Euro Hamburg15: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 55 Mio. Euro Europäischer Sozialfonds (ESF) 78 Mio. Euro Hessen16: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 241 Mio. Euro Europäischer Sozialfonds (ESF) 172 Mio. Euro EU-Förderung für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum (EGFL und ELER), davon ELER-Budget 319 Mio. Euro Mecklenburg-Vorpommern17: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 968 Mio. Euro Europäischer Sozialfonds (ESF) 385 Mio. Euro EU-Förderung für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum (EGFL und ELER), davon ELER-Budget 937 Mio. Euro Niedersachsen18: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 691 Mio. Euro Europäischer Sozialfonds (ESF) 288 Mio. Euro EU-Förderung für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum (EGFL und ELER), davon ELER-Budget (zusammen mit Bremen) 1,12 Mrd. Euro Nordrhein-Westfalen19: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 1,21 Mrd. Euro 14 https://ec.europa.eu/germany/business-funding/Bremen_de, abgerufen am 4. März 2021. 15 https://ec.europa.eu/germany/business-funding/Hamburg_de, abgerufen am 4. März 2021. 16 https://ec.europa.eu/germany/business-funding/Hessen_de, abgerufen am 4. März 2021. 17 https://ec.europa.eu/germany/content/europa-vor-ort-mecklenburg-vorpommern_de, abgerufen am 4. März 2021. 18 https://ec.europa.eu/germany/content/europa-vor-ort-niedersachsen_de, abgerufen am 4. März 2021. 19 https://ec.europa.eu/germany/business-funding/Nordrhein-Westfalen_de, abgerufen am 4. März 2021. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 – 022/21 Seite 10 Europäischer Sozialfonds (ESF) 627 Mio. Euro EU-Förderung für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum (EGFL und ELER), davon ELER-Budget 618 Mio. Euro Rheinland-Pfalz20: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 186 Mio. Euro Europäischer Sozialfonds (ESF) 109 Mio. Euro EU-Förderung für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum (EGFL und ELER), davon ELER-Budget 300 Mio. Euro Saarland21: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 143 Mrd. Euro Europäischer Sozialfonds (ESF) 74 Mio. Euro EU-Förderung für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum (EGFL und ELER), davon ELER-Budget 34 Mio. Euro Sachsen22: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2,09 Mrd. Euro Europäischer Sozialfonds (ESF) 663 Mio. Euro EU-Förderung für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum (EGFL und ELER), davon ELER-Budget 879 Mio. Euro Sachsen-Anhalt23: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 1,43 Mrd. Euro Europäischer Sozialfonds (ESF) 612 Mio. Euro EU-Förderung für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum (EGFL und ELER), davon ELER-Budget 859 Mio. Euro Schleswig-Holstein24: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 271 Mio. Euro Europäischer Sozialfonds (ESF) 89 Mio. Euro EU-Förderung für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum (EGFL und ELER), davon ELER-Budget 419 Mio. Euro Thüringen25: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 1,17 Mrd. Euro Europäischer Sozialfonds (ESF) 499 Mio. Euro 20 Europa vor Ort in Rheinland-Pfalz | Deutschland, abgerufen am 5. März 2021. 21 Europa vor Ort im Saarland | Deutschland, abgerufen am 5. März 2021. 22 Europa vor Ort in Sachsen | Deutschland, abgerufen am 5. März 2021. 23 Europa vor Ort in Sachsen-Anhalt | Deutschland, abgerufen am 5. März 2021. 24 Europa vor Ort in Schleswig-Holstein | Deutschland, abgerufen am 5. März 2021. 25 Europa vor Ort in Thüringen | Deutschland, abgerufen am 5. März 2021. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 – 022/21 Seite 11 EU-Förderung für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum (EGFL und ELER), davon ELER-Budget 680 Mio. Euro ***