© 2018 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 - 020/18 Einzelfragen zur US-Steuerreform Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 020/18 Seite 2 Einzelfragen zur US-Steuerreform Aktenzeichen: WD 4 - 3000 - 020/18 Abschluss der Arbeit: 22.1.2018 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 020/18 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Fragestellung 4 2. Körperschaftsteuer in den USA 4 3. Gegenmaßnahmen zur US-Steuerreform 4 4. Verteilungswirkungen in den USA 4 5. Vernetzungsgrad EU/Deutscher und US-Wirtschaft 4 6. Auswirkungen auf Schuldenobergrenze 5 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 020/18 Seite 4 1. Fragestellung Die Auftraggeber erkundigen sich nach Einzelaspekten der US-Steuerreform für die deutsche Wirtschaft. 2. Körperschaftsteuer in den USA Die Bundesstaatensteuer ist bei der Bemessungsgrundlage der Bundessteuer als Betriebsausgabe abzugsfähig. Dadurch ist die effektive Belastung des Gewinns mit den Ertragsteuern eines Bundesstaats geringer als die nominale Belastung.1 Der neue Körperschaftsteuersatz von 21% liegt zusammen mit der Steuer der Bundesstaaten bei rund 25%. Das entspricht dem OECD-Mittelfeld. 3. Gegenmaßnahmen zur US-Steuerreform auf EU-Ebene Als Gegenmaßnahme wird eine WTO-Klage diskutiert. Zudem gibt es Forderungen nach einer weiteren Reduzierung der Unternehmenssteuersätze. Das ZEW stellt in seinem Gutachten die bisher verabredeten Maßnahmen bei BEPS und in der ATAD-Richtlinie in Frage.2 4. Verteilungswirkungen in den USA Zur Verteilung der Steuervergünstigungen innerhalb von fünf Einkommensgruppen der US-Gesellschaft wird auf die Darstellung „Distributional Analysis of the Conference Agreement for the Tax Cuts and Jobs Act“ des Tax Policy Center (TPC) verwiesen.3 5. Vernetzungsgrad EU/deutscher und US-Wirtschaft Die Effekte für deutsche Unternehmen mit starkem US-Geschäft werden als schwierig eingeschätzt . Es dürfte sich tendenziell als steuerlich nachteilig erweisen, geistiges Eigentum für US- Geschäfte von Deutschland aus zu vermarkten. Dagegen werden US-Gesellschaften mit ausländischen Tochterunternehmen von den Steuerermäßigungen der FDII profitieren. Ein (protektionistischer ) Ansatz zur Rückholung von immateriellen Gütern und Lizenzen in die USA ist wohl gegeben . 1 Dendorfer, Will: Länderreport USA in: Recht der internationalen Wirtschaft 2017, 664 (669) 2 http://ftp.zew.de/pub/zew-docs/gutachten/US_Tax_Reform_2017.pdf [zuletzt abgerufen am 18.1.2018], Seite 35 ff. 3 http://www.taxpolicycenter.org/publications/distributional-analysis-conference-agreement-tax-cuts-and-jobsact /full Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 020/18 Seite 5 Eine erste, ausführliche Analyse der Effekte auf die europäische Wirtschaft nimmt das ZEW in seiner Analyse „Analysis of US Corporate Tax Reform Proposals and their Effects for Europe and Germany“ vor.4 6. Auswirkungen auf Schuldenobergrenze Ausgehend von den Schätzungen des Joint Committee on Taxation“ (JCT) des Kongresses liegt nach Ausführungen der Helaba5 „die Nettoentlastung durch die Reform im Fiskaljahr 2018 insgesamt bei rund 135 Mrd. Dollar, wobei die Einnahmen aus der persönlichen Einkommensteuer um 75 Mrd. Dollar und die aus der Körperschaftsteuer um 130 Mrd. Dollar fallen. Letzterem Posten stehen Mehreinnahmen aus dem „tax holiday“ für internationale Gewinne und andere Änderungen an der Besteuerung ausländischer Aktivitäten von 70 Mrd. Dollar gegenüber. Grob umgerechnet auf das Kalenderjahr ergeben sich Entlastungen von 120 Mrd. Dollar für die Haushalte und 162 Mrd. Dollar minus 80 Mrd. Dollar (= netto gut 80 Mrd. Dollar) für die Unternehmen. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt sind dies 0,6 % (Haushalte) bzw. 0,4 % (Unternehmen), also keine vernachlässigbare Größenordnung. Das Entlastungsvolumen für das Kalenderjahr 2018 liegt damit aber am unteren Rand dessen, was wir in unserer Prognose im Jahresausblick bereits unterstellt hatten (rund 120 Mrd. Dollar Nettoentlastung für die Unternehmen und eine etwa ebenso hohe Steuersenkung für die privaten Haushalte). Die Effekte konzentrieren sich wohl zudem bei einkommensstarken Haushalten und Großunternehmen mit hoher Sparneigung.“6 Die mittelfristigen konjunkturellen Effekte beurteilt die Helaba zurückhaltend: „Mittelfristig verbessert die Steuersenkung tendenziell die Wachstumsperspektiven für die US-Wirtschaft, wenn auch nicht annähernd in dem von ihren Autoren propagierten Maße („Wachstumstrend von 3 % p.a.“). Sie erhöht zwar den Leistungs- und Investitionsanreiz, bringt aber keine wirkliche Verbesserung der Steuersystematik, nicht zuletzt weil weitgehende Pläne zum Streichen wichtiger verzerrender Steuersubventionen im politischen Prozess auf der Strecke blieben. Negativ ist auch, dass einige zentrale Regeln (zumindest auf dem Papier) zeitlich beschränkt sind. Um die zusätzliche Verschuldung unterhalb des Limits zu halten, das auf Basis der Senatsregeln ein Verabschieden mit einfacher Mehrheit erlaubt, laufen alle wichtigen Änderungen der Steuergesetze für die privaten Haushalte formell nur bis 2025 und werden danach graduell wieder abgebaut.“7 Das Joint Committee on Taxation geht von einer Wachstumssteigerung von 0,7% für die nächsten 10 Jahre aus. Es erwartet Mehreinnahmen von 451 Milliarden US-Dollar für diesen Zeitraum.8 Das BMF geht davon aus, dass der Zeitpunkt der Steuerentlastung für die US-Volkswirtschaft zu eher unterdurchschnittlichen Wachstumswirkungen (in einer Größenordnung bis 0,3% BIP- 4 http://ftp.zew.de/pub/zew-docs/gutachten/US_Tax_Reform_2017.pdf [zuletzt abgerufen am 18.1.2018] 5 Helaba Volkswirtschaft/Research: USA aktuell. Steuerreform – der große Wurf daneben?; abrufbar unter: https://www.helaba.de/blob/helaba/450540/4ad851aceaab0e48f363d564f8cd27b5/usa-aktuell-20180108- data.pdf [zuletzt am 17.1.2018], Seite 4 6 Helaba: ebenda 7 Siehe Fn. 5 8 https://www.jct.gov/publications.html?func=startdown&id=5055 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 020/18 Seite 6 Wachstum im ersten und zweiten Jahr und von insgesamt etwa 1% über 10 Jahre) führen dürfte, da sich die US-Wirtschaft bereits in Vollauslastung befindet. Diese prozyklischen Wirkungen könnten daher kurzfristig zu temporären Preiseffekten führen (Löhne, Inflation), denen die Notenbank ggf. mit weiteren (und schnelleren) Zinserhöhungen restriktiv entgegen treten müsste. Kein Ökonom halte eine vollständige Selbstfinanzierung der Steuersenkungen für denkbar, allenfalls eine Teilfinanzierung von bis zu maximal einem Drittel. Mittelfristig sei damit ein weiterer Anstieg des US-Schuldenstands absehbar. ***