© 2018 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 - 018/18 Einzelfragen zur Grunderwerbsteuer Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 018/18 Seite 2 Einzelfragen zur Grunderwerbsteuer Aktenzeichen: WD 4 - 3000 - 018/18 Abschluss der Arbeit: 22. Januar 2018 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 018/18 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung 4 2. Entwicklung der Steuersätze 4 3. Entwicklung der Einnahmen 5 4. Urteil des BVerfG vom 23.06.2015 5 5. Share-Deals in der Grunderwerbsteuer 6 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 018/18 Seite 4 1. Einführung Der Auftraggeber bittet um eine Aktualisierung des Aktuellen Begriffs „Grunderwerbsteuer“ vom 04. Februar 2015 hinsichtlich der Entwicklung der Steuersätze und der Einnahmen. Ergänzend dazu sollen aktuelle Urteile des Bundesverfassungsgerichts kursorisch erörtert werden. 2. Entwicklung der Steuersätze Die Veränderungen der Steuersätze in den Ländern kann folgender Tabelle entnommen werden: Quelle: Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Entwicklung der Grunderwerbsteuer, Steuersätze in den Bundesländern, im Internet unter: https://www.bfwbund .de/api/downloads/view/10368 [19.01.2018]. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 018/18 Seite 5 3. Entwicklung der Einnahmen Das Statistische Bundesamt hat zur Aufkommensentwicklung seit 2013 folgende Daten übermittelt : 4. Urteil des BVerfG vom 23.06.2015 Mit Beschluss vom 23.06.2015 hat das BVerfG die Regelung zur Ersatzbemessungsgrundlagen für verfassungswidrig erklärt. Begründet wird dies mit einer Ungleichbehandlung gegenüber den Steuerschuldnern, deren Grunderwerbsteuer auf Grundlage der Regelbemessungsgrundlage erhoben wird. Aufgrund des Beschlusses des BVerfG (v. 23.6.2015, 1 BvL 13/11 und 1 BvL 14/11, BGBl 2015 I S. 1423) ist § 8 Abs. 2 GrEStG ab dem 1.1.2009 nicht mehr anwendbar. Das BVerfG hat dem Bundesgesetzgeber zudem aufgegeben, bis zum 30.6.2016 rückwirkend zum 1.1.2009 eine Neuregelung zu treffen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 018/18 Seite 6 Mit dem Steueränderungsgesetz 2015 erfolgt die vom BVerfG geforderte Annäherung der als Ersatzbemessungsgrundlage ermittelten Werte an den gemeinen Wert und damit an die Regelbemessungsgrundlage nach § 8 Abs. 1 GrEStG. In § 23 Abs. 14 Satz 1 GrEStG wird zudem bestimmt, dass die Änderung auf alle Erwerbsvorgänge anzuwenden ist, die nach dem 31.12.2008 verwirklicht werden.1 5. Share-Deals in der Grunderwerbsteuer Zudem wird auf den Aktuellen Begriff „Share Deals in der Grunderwerbsteuer“ vom 09. Februar 2017 verwiesen. Dieser ist als Anlage beigefügt. *** 1 Becker, Werner: Neue Anweisungen zur vorläufigen Festsetzung der Grunderwerbsteuer, 14.10.2015, im Internet unter: https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/vorlaeufige-festsetzung-der-grunderwerbsteuer _164_323712.html [19.01.2018].