© 2016 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 - 017/16 Besteuerung von Lebensmitteln (EZPWD-Anfrage Taxation of agro-food products Sachstand Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 017/16 Seite 2 Besteuerung von Lebensmitteln (EZPED-Anfrage ) Aktenzeichen: WD 4 - 3000 - 017/16 Abschluss der Arbeit: 18. Februar 2016 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 017/16 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Are the food products sold in the customary distribution circuits taxed, in your country, with one and the same VAT rate, or does the rate vary depending on the product? If there are rate differences, provide if possible some examples, especially regarding products with a close use? 4 3. In your country is there a tax specifically on the production or import of wheat flours, semolinas or groats for human consumption? If so, when was the tax created and what is its base and rate? 4 4. In your country is there a tax specifically on the production or import of vegetable oils for human consumption? If so, when was the tax created and what is its base and rate (state in particular whether the rate of the tax is identical for all sorts of oil or varies from one oil to another)? 4 5. Are beverages containing added sugars, artificial sweeteners or caffeine subject in your country to specific taxation? If so, when was the tax created and what is its base and rate? 5 6. Are alcoholic beverages subject in your country to uniform taxation, for example with respect to the quantity of pure alcohol they contain, or are there several taxes, with varyingly high rates depending on the beverages concerned? If there are several taxes, please list them and state, where possible, their date of creation as well the tax base and rate. 5 7. To your knowledge, are there any other taxes specifically on the production, processing, distribution or consumption of products for human consumption? 6 8. In your country are there taxes on agro-food products that have been created to encourage taxpayers to adopt certain economic or dietary habits, with a view for example to promoting public health (so-called 'incentive' or 'behavioural' taxation)? 8 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 017/16 Seite 4 1. Einleitung Rechtsgrundlage für die Erhebung der Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer sind das Umsatzsteuergesetz (UStG) von 20051, die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung und die Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem. Anfänge des Umsatzsteuergesetzes gehen bis in das 19. Jahrhundert zurück. Erste Umsatzsteuerermäßigungen sind in den Umsatzsteuergesetzen von 1931, 1932 und 1951 zu finden.2 Die wichtigste Zäsur bildete das Umsatzsteuergesetz von 19673 mit dem Übergang zum System der Mehrwertsteuer mit Vorsteuerabzug. Die ermäßigten Steuersätze in dem jetzt gültigen Umsatzsteuergesetz wurden mit dem Umsatzsteuergesetz von 1967 eingeführt und gelten seit 1968 fort. 2. Are the food products sold in the customary distribution circuits taxed, in your country, with one and the same VAT rate, or does the rate vary depending on the product? If there are rate differences, provide if possible some examples, especially regarding products with a close use? In Deutschland gilt in der Regel für Lebensmittel gemäß § 12 Abs. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. In der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 24 sind die dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände aufgelistet. Von der Steuerermäßigung sind jedoch sowohl alkoholische als auch alkoholfreie Getränke ausgenommen. Für sie wird der normale Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 Prozent veranschlagt. Einzige Ausnahme bei Getränken sind Milch und Leitungswasser. Für diese gilt ebenfalls der ermäßigte Mehrwertsteuersatz. 3. In your country is there a tax specifically on the production or import of wheat flours, semolinas or groats for human consumption? If so, when was the tax created and what is its base and rate? Weizenmehl, Gries und Grütze werden mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent besteuert.5 Erstmals wurde eine Steuerermäßigung bei Umsätzen „von Getreide, von Mehl, Schrot oder Kleie aus Getreide sowie daraus hergestellten Backwaren“6 im Umsatzsteuergesetz von 1931 gewährt. 4. In your country is there a tax specifically on the production or import of vegetable oils for human consumption? If so, when was the tax created and what is its base and rate (state 1 BGBl. I 2005 S. 386 ff 2 RGBl. I 1931 S. 728 ff, RGBl. I 1932 S.39 ff, BGBl. I 1951 S. 791 ff 3 BGBl. I 1967 S. 545 ff 4 https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2Fges%2FUStG%2Fcont%2FUStG%2EANL2%2Ehtm, abgerufen am 10.02.2016 5 Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2, Nr. 14/Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände 6 RGBl. I 1931 S. 729 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 017/16 Seite 5 in particular whether the rate of the tax is identical for all sorts of oil or varies from one oil to another)? Genießbare tierische und pflanzliche Fette und Öle, auch solche in verarbeiteter Form, werden mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent besteuert.7 Erstmals wurden im Umsatzsteuergesetz von 1932 Öle und Fette von der Umsatzsteuer befreit.8 5. Are beverages containing added sugars, artificial sweeteners or caffeine subject in your country to specific taxation? If so, when was the tax created and what is its base and rate? Zucker-, süßstoff- oder koffeinhaltige Getränke werden mit dem vollen Steuersatz in Höhe von 19 Prozent besteuert. Eine zusätzliche Sondersteuer neben der Mehrwertsteuer wird auf diese Lebensmittel nicht erhoben. Unter Umständen kann für koffeinhaltige Getränke die Kaffeesteuer erhoben werden (nähere Hinweise Nr. 7/Kaffeesteuer) 6. Are alcoholic beverages subject in your country to uniform taxation, for example with respect to the quantity of pure alcohol they contain, or are there several taxes, with varyingly high rates depending on the beverages concerned? If there are several taxes, please list them and state, where possible, their date of creation as well the tax base and rate. Der Mehrwertsteuersatz für alkoholische Getränke beträgt 19 Prozent. Neben der Mehrwertsteuer werden auf alkoholische Getränke noch folgende Sondersteuern erhoben: Branntweinsteuer: Branntwein und branntweinhaltige Getränke unterliegen der Branntweinsteuer. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über das Branntweinmonopol vom 8. April 1922 (BranntwMonG)9, welches ab dem 1. Januar 2018 durch das in Anpassung an die Vorgaben der EU erlassene Alkoholsteuergesetz vom 21. Juni 2013 (AlkStG)10 abgelöst wurde. Unter den Begriff Branntwein fallen insbesondere: Ethylalkohol mit einem beliebigen Alkoholgehalt, vergällt oder unvergällt, und Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 1,2 Vol.-Prozent (Positionen 2207 und 2208 der Kombinierten Nomenklatur), andere Getränke mit einem Alkoholgehalt von über 22 Vol.-Prozent (Positionen 2204, 2205, und 2206 der Kombinierten Nomenklatur). Zu Branntweinen zählen unter anderem Weinbrand, Whisky, Wodka, Korn, Obstbrände. Branntweinhaltige Waren sind Lebensmittel (außer Getränke), Lebensmittelaromen sowie Essig, Kosmetikprodukte, Arzneimittel, die unter Zusatz von Branntwein hergestellt werden. Für diese 7 Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2, Nr. 26/ Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände 8 RGBl. I 1932 S. 53 9 RGBl. I 1922 S. 335, 405 10 BGBl. I 2013 S. 1650 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 017/16 Seite 6 Produkte besteht Steuerfreiheit. Der Regelsteuersatz beträgt 1 303 Euro je Hektoliter reinen Alkohols . Alkopopsteuer: Auf Alkopops - alkoholhaltige Mischgetränke, die aus alkoholfreien oder gegorenen Getränken und branntweinsteuerpflichtigen Erzeugnissen hergestellt sind - wird eine Sondersteuer erhoben. Die Alkopopsteuer ist mit dem Gesetz über die Erhebung einer Sondersteuer auf alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) zum Schutz junger Menschen (Alkopopsteuergesetz - AlkopopStG) vom 23. Juli 200411 eingeführt worden. Die Steuer für Alkopops wird erhoben, wenn die Getränkemischungen einen Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Vol.-Prozent, aber weniger als 10,0 Vol.-Prozent Alkohol aufweisen. Der Steuersatz beträgt 5 550 Euro je Hektoliter reinen Alkohols. Schaumweinsteuer: Auf Wein wird in Deutschland keine Verbrauchsteuer erhoben. Einer gesonderten Verbrauchsteuer unterliegt nur Schaumwein. Rechtliche Grundlage für die Erhebung der Schaumweinsteuer ist das Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG) vom 15. Juli 200912. Die Schaumweinsteuer bemisst sich nach der Menge und dem Alkoholgehalt der jeweiligen Getränke . Der Alkoholgehalt muss mindestens 1,2 Vol.-Prozent und darf höchstens 15 Vol.-Prozent betragen. Im Bereich von 13 Vol.-Prozent bis 15 Vol.-Prozent muss der vorhandene Alkoholgehalt ausschließlich durch Gärung entstanden sein. Die Steuer beträgt 136 Euro je Hektoliter. Bei einem Alkoholgehalt von weniger als 6 Vol.-Prozent beträgt die Schaumweinsteuer 51 Euro je Hektoliter . Biersteuer: Gegenstand der Biersteuer sind folgende Erzeugnisse: Bier aus Malz (Position 2203 der Kombinierten Nomenklatur), Mischungen von Bier mit nichtalkoholischen Getränken (Position 2206 der Kombinierten Nomenklatur). Alkoholfreies Bier (Alkoholgehalt von maximal 0,5 Vol.-Prozent) unterliegt nicht der Biersteuer. Die Höhe der Biersteuer richtet sich nach dem Stammwürzgehalt des Bieres, welcher in Grad Plato gemessen wird. Der Regelsteuersatz beträgt pro Hektoliter 0,787 Euro je Grad Plato. Die Biersteuer basiert auf dem Biersteuergesetz (BierStG) vom 15. Juli 200913. 7. To your knowledge, are there any other taxes specifically on the production, processing, distribution or consumption of products for human consumption? Neben den unter Punkt 6. genannten Sondersteuern gibt es noch die Tabak- und die Kaffeesteuer: 11 BGBl. I 2004, S 1857 12 BGBl. I 2009, S 1870 13 BGBl. I 2009, S.1870 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 017/16 Seite 7 Tabaksteuer: Die Tabaksteuer wird gemäß dem Tabaksteuergesetz (TabStG) vom 15. Juli 200914 für: Tabakwaren - Zigarren, Zigarillos, Zigaretten und Rauchtabak (Feinschnitt und Pfeifentabak ) und den Tabakwaren gleichgestellte Erzeugnisse, die ganz oder teilweise aus anderen Stoffen als Tabak bestehen, erhoben. Der Steuertarif beträgt für: Zigaretten: 9,82 Cent je Stück und 21,69 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens jedoch 19,636 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises der zu versteuernden Zigarette, Zigarren/ Zigarillos: 1,4 Cent je Stück 1,47 Prozent des Kleinstverkaufspreises, mindestens 5,760 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises der zu versteuernden Zigarre bzw. des Zigarillos, Feinschnitt: 48,49 Euro je Kilogramm und 14,76 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens 95,04 Euro je Kilogramm abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises des zu versteuernden Feinschnitts, Pfeifentabak: 15,66 Euro je Kilogramm und 13,13 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens 22,00 Euro je Kilogramm. Kaffeesteuer: Die Kaffeesteuer wird auf Kaffee und kaffeehaltige Waren erhoben. Rechtsgrundlage ist das Kaffeesteuergesetz vom 15. Juli 2009 (KaffeeStG)15. Steuergegenstand sind Kaffee und kaffeehaltige Waren. Der Steuersatz beträgt für: Röstkaffee 2,19 Euro je Kilogramm (Position 0901 der Kombinierten Nomenklatur), löslichen Kaffee 4,78 Euro je Kilogramm (Unterposition 2101 11 der Kombinierten Nomenklatur ). Außerdem werden kaffeehaltige Waren mit einem Kaffeegehalt von 10 bis 900 Gramm Kaffee je Kilogramm nach einem nach dem Kaffeegehalt abgestuften Tarif zwischen 0,12 Euro und 3,83 Euro je Kilogramm der Ware besteuert. Die folgenden Verbrauchsteuern wurden zwischenzeitlich abgeschafft: Essigsäuresteuern (1909 – 1980) Salzsteuer (bis 1992) Speiseeissteuer (1930 – 1971) Süßstoffsteuer (1922 – 1965) Teesteuer (bis 1992) Zuckersteuer (1841 – 1992). 14 BGBl. I 2009, 1870 15 BGBl. I 2009, S. 1870 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 017/16 Seite 8 8. In your country are there taxes on agro-food products that have been created to encourage taxpayers to adopt certain economic or dietary habits, with a view for example to promoting public health (so-called 'incentive' or 'behavioural' taxation)? Mit Ausnahme der Alkopopsteuer gibt es in Deutschland keine Extrabesteuerung ungesunder Lebensmittel bzw. Lebensmittelbestandteile, um eine gesunde Lebensweise zu fördern und damit eine Lenkungswirkung des Verbrauchs zu erreichen. Diese Lebensmittel werden nur mit der Mehrwertsteuer besteuert. (Ende der Bearbeitung)