WD 4 – 3000 – 016/16 (9. Februar 2016) © 2016 Deutscher Bundestag Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Im Bundeshaushalt 2016 werden folgende Mittel für Integrationskurse und berufsbezogene Sprachförderung bereitgestellt: - Einzelplan 06 Kapitel 0603 Titel 68412: Durchführung von Integrationskursen nach der Integrationsverordnung - 559,08 Mio. € - Einzelplan 11 Kapitel 1101 Titel 68121 Nr. 1: berufsbezogene Deutschsprachförderung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - 179,0 Mio. €. Das BAMF beauftragt private und öffentliche Träger mit der Durchführung der Integrationskurse.1 - Ende der Bearbeitung - 1 Einzelheiten bei: http://www.bamf.de/DE/Infothek/TraegerIntegrationskurse/traegerintegrationskurse-node.html Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Umfang der Haushaltsmittel für Integrationskurse