© 2020 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 - 015/20 Steuerrechtliche Behandlung von neuartigen Rauch- und Tabakprodukten in der Europäischen Union Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 015/20 Seite 2 Steuerrechtliche Behandlung von neuartigen Rauch- und Tabakprodukten in der Europäischen Union Aktenzeichen: WD 4 - 3000 - 015/20 Abschluss der Arbeit: 24. Februar 2020 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 015/20 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. In welche Steuerkategorie der Tabaksteuer fallen Tabaksticks für Tabakerhitzer in den einzelnen EU- Staaten und wie hoch ist der jeweilige Steuersatz? 4 2. In welche Steuerkategorie der Tabaksteuer fällt Wasserpfeifentabak in den einzelnen EU-Staaten und wie hoch ist der jeweilige Steuersatz? 6 3. Werden (nikotinhaltige) Liquids für E-Zigaretten und E- Shishas in den einzelnen EU-Staaten jenseits der Umsatzsteuer besteuert und wenn ja, mit welchem Steuersatz? 7 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 015/20 Seite 4 1. In welche Steuerkategorie der Tabaksteuer fallen Tabaksticks für Tabakerhitzer in den einzelnen EU-Staaten und wie hoch ist der jeweilige Steuersatz? Tabelle 1 enthält Informationen über diejenigen Staaten, die per Gesetz oder Verordnung eine neue Tabaksteuer-Kategorie für „erhitzen Tabak“ geschaffen oder solche Produkte in die Liste der verbrauchsteuerpflichtigen Waren aufgenommen haben.1 Staat Hinweise Steuer Bulgarien Seit 1. Januar 2018: Per Dekret Aufnahme von „Heated Tobacco Products“ in die Liste der verbrauchsteuerpflichtigen Waren. 119,1328 Euro/kg Dänemark Seit 1. Juli 2018: neue Steuerkategorie per Exekutivverordnung . 98,8261 Euro/kg (Wechselkurs: 6. Februar 2020) Griechenland Seit 1. Januar 2017: neue Steuerkategorie (Steuerhöhe wie bei anderem Rauchtabak). 156,7000 Euro/kg Italien Seit 24. Dezember 2014: Einbeziehung von „Inhalationstabak ohne Verbrennung“ in die verbrauchsteuerpflichtigen Tabakerzeugnisse. Verbrauchsteuer in Höhe von 50 % der Verbrauchsteuer auf eine äquivalente Zigarettenmenge Kroatien Seit 1. Januar 2017: neue Steuerkategorie (Steuerhöhe wie bei anderem Rauchtabak). 80,9500 Euro/kg Lettland Seit 1. Juli 2016: Erweiterung der Liste der verbrauchsteuerpflichtigen Produkte um den Begriff „Erhitzter Tabak“. 70,0000 Euro/kg Litauen Seit 1. März 2019: neue Steuerkategorie 68,6000 Euro/kg Österreich Seit 1. April 2019: neue Verbrauchsteuerklasse (Steuer entspricht der Mindeststeuer für Feinschnitt). 110,0000 Euro/kg Polen Seit 2018: neue Steuerkategorie für „Neuartige Produkte “. 32,9771 Euro/kg + 31,41 % des gewichteten Durchschnittspreises für Rauchtabak Portugal Seit 2014: Hinzufügung von „Erhitztem Tabak“ in die Liste der der besonderen Verbrauchsteuer unterliegenden Produkte. 80,0000 Euro/kg + 15 % des gewichteten Durchschnittspreises für Rauchtabak, mindestens 171,0000 Euro/kg Rumänien Seit 1. Januar 2016: neue Steuerklasse für „Erhitzten Tabak“. 82,9216 Euro/kg (Wechselkurs: 6. Februar 2020) Slowakei Seit Oktober 2016: neue Verbrauchsteuerkategorie für „rauchlose Tabakerzeugnisse“. 76,7000 Euro/kg Mindestverkaufspreis = die Verbrauchsteuer, die auf die Menge des Tabaks im Produkt zuzüglich Mehrwertsteuer anwendbar ist 1 Bis auf die Werte für Kroatien (vgl. Kapitel 2) dind die Werte entnommen aus: Vapor Products Tax: Tax Data Center, unter: https://vaporproductstax.com/taxation-database/. European Commission, Taxation and Customs, Taxes in Europe, Database v3, unter: http://ec.europa.eu/taxation_customs/tedb/taxSearch.html, abgerufen am 6. Februar 2020. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 015/20 Seite 5 Staat Hinweise Steuer Slowenien Seit 1. Juli 2016: neue Klasse verbrauchsteuerpflichtiger Tabakerzeugnisse. 88,0000 Euro/kg Tschechien Seit 1 April 2019: neue Steuerkategorie. 88,9034 Euro/kg (Wechselkurs: 6. Februar 2020) Ungarn Seit 1. Januar 2017: neuartige Tabakerzeugnisse werden verbrauchsteuerpflichtige Waren. 0,0297 Euro pro Stick Wenn eine Flüssigkeit in Kombination mit Tabak zur Erzeugung von Dampf erhitzt wird: 0,2079 Euro pro Milliliter (Wechselkurs: 6. Februar 2020) Vereinigtes Königreich Seit 1. Juli 2019: Einführung von „Erhitztem Tabak“ als neue Zollkategorie (Steuerhöhe wie bei handgerolltem Tabak). 276,3133 Euro/kg (Wechselkurs: 6. Februar 2020) Zypern Seit 22. September 2017: neue Steuerkategorie, eingeführt im Rahmen von Dringlichkeitsverfahren. 150,0000 Euro/kg Tabelle 1: Staaten mit neuen Steuer-Kategorien für „erhitzten Tabak“ In Tabelle 2 sind die Staaten aufgeführt, zu denen keine Angaben über eine besondere steuerliche Behandlung von Tabaksticks für Tabakerhitzer vorliegen. Deutschland besteuert diese Produkte wie anderen Rauchtabak, zu dem zum Beispiel auch Pfeifentabak gehört. In der Annahme, dass auch die anderen Staaten bei der Besteuerung so verfahren, sind in der Tabelle die Steuersätze für anderen Rauchtabak ausgewiesen.2 Staat Euro pro Kilogramm Prozent des Kleinverkaufspreises mindestens Euro pro Kilogramm Belgien 48,3083 31,50 104,5527 Deutschland 15,6600 13,13 22,0000 Estland 89,6300 ---- ---- Finnland 65,0000 48,00 ---- Frankreich3 (ab 1. März 2020) 27,2000 50,60 126,0000 Irland4 273,9030 ---- ---- 2 Soweit nicht anders angegeben, sind die Werte entnommen aus: European Commission, Taxation and Customs, Taxes in Europe, Database v3, unter: http://ec.europa.eu/taxation_customs/tedb/taxSearch.html, abgerufen am 20. Februar 2020. 3 République Français: Code général des impôts, Article 575A, unter: https://www.legifrance.gouv.fr/affichCode- Article.do?cidTexte=LEGITEXT000006069577&idArticle=LEGIARTI000006310103&dateTexte=&categorie Lien=cid, abgerufen am 24. Februar 2020. 4 Revenue: Irish Tax and Customs: Excise Duty rates: Tabacco Products Tax, unter: https://www.revenue .ie/en/companies-and-charities/excise-and-licences/excise-duty-rates/tobacco-products-tax.aspx, abgerufen am 20. Februar 2020. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 015/20 Seite 6 Staat Euro pro Kilogramm Prozent des Kleinverkaufspreises mindestens Euro pro Kilogramm Luxemburg5 18,2500 33,75 54,5000 Malta 122,0000 ---- ---- Niederlande6 114,6500 (ab1. April 2020: 155,9700) ---- 114,6500 Schweden7 185,0931 ---- ---- Spanien ---- 28,40 22,0000 Tabelle 2: Besteuerung von anderem Rauchtabak 2. In welche Steuerkategorie der Tabaksteuer fällt Wasserpfeifentabak in den einzelnen EU- Staaten und wie hoch ist der jeweilige Steuersatz? Eine allgemeine Abfrage bei den 26 Mitgliedstaaten der EU ergab, dass ausschließlich Portugal eine eigene nationale Kategorie für die Besteuerung von Wasserpfeifentabak verwendet. Der Steuertarif beträgt 50 Prozent des Kleinverkaufspreises. Malta besteuert Wasserpfeifentabak mit dem Steuertarif für Feinschnitt, alle anderen Staaten mit dem für (anderen) Rauchtabak. Die Meldungen sind in Tabelle 3 zusammengestellt. Staat Tarifliche Einordnung Steuertarif Deutschland anderer Rauchtabak 15,66 Euro/kg + 13,13 % des Kleinverkaufspreises, mindestens 22,00 Euro/Kg Estland Rauchtabak 89,63 Euro/kg Finnland Rauchtabak 65,00 Euro/kg Frankreich anderer Rauchtabak 134,00 Euro/kg Griechenland keine Angabe 156,70 Euro/kg Irland anderer Rauchtabak 273,90 Euro/kg Kroatien anderer Rauchtabak 80,95 Euro/kg Luxemburg anderer Rauchtabak 18,25 Euro/kg + 33,75 % des Kleinverkaufspreises, mindestens 54,50 Euro/kg Malta Feinschnitt 36,40 Euro/kg Niederlande keine Angabe 114,65 Euro/kg Österreich anderer Rauchtabak 34 % des Kleinverkaufspreises Polen keine Angabe 35,59 Euro/kg + 32,05 % des Kleinverkaufspreises 5 Portail des Dounas et accises: Evolution des taux d’accises sur les tabacs manufacturés, unter: https://douanes .public.lu/dam-assets/fr/accises/Evolution-taux-accises-tabacs-manufactures.pdf, abgerufen am 20. Februar 2020. 6 Belastingdienst: Tarievenlijst Accijns en verbruiksbelastingen, Accijns op rooktabak, unter: https://www.belastingdienst .nl/wps/wcm/connect/bldcontentnl/themaoverstijgend/brochures_en_publicaties/tarievenlijst_accijns _en_verbruiksbelastingen. Government of the Netherlands: Tax policy Information 2020, unter: https://www.government.nl/documents/publications/2020/01/30/tax-policy-information-2020, beide abgerufen am 11. Februar 2020. 7 Skatteverket: Skattesatser, unter: https://www.skatteverket.se/foretagochorganisationer/skatter/punktskatter/tobaksskatt /skattesatser.4.46ae6b26141980f1e2d4664.html, abgerufen am 20. Februar 2020, Wechselkurs von demselben Tag. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 015/20 Seite 7 Staat Tarifliche Einordnung Steuertarif Rumänien anderer Rauchtabak 98,12 Euro/kg Schweden Rauchtabak 185,00 Euro/kg Slowakei Rauchtabak 76,70 Euro/kg Slowenien keine Angabe 43,00 Euro/kg Spanien anderer Rauchtabak 28,4 % des Kleinverkaufspreises, mindestens 22,00 Euro/kg Tschechien Rauchtabak 99,21 Euro/kg Ungarn keine Angabe 60,00 Euro/kg Zypern anderer Rauchtabak 150,00 Euro/kg Tabelle 3: Besteuerung von Wasserpfeifentabak 3. Werden (nikotinhaltige) Liquids für E-Zigaretten und E-Shishas in den einzelnen EU-Staaten jenseits der Umsatzsteuer besteuert und wenn ja, mit welchem Steuersatz? Tabelle 4 enthält Informationen über die Besteuerung von (nikotinhaltige) Liquids für E-Zigaretten und E-Shishas in den EU-Mitgliedstaaten. Staat Hinweise/Besteuerung Österreich keine Angaben Belgien keine Angaben Bulgarien keine Angaben Zypern 0,1200 Euro/Milliliter Tschechien keine Angaben Deutschland keine Besteuerung Dänemark keine Angaben Estland 0,2000 Euro/Milliliter Griechenland 0,1000 Euro/Milliliter Spanien keine Angaben Finnland 0,3000 Euro/Milliliter Frankreich keine Angaben Kroatien 0,0000 Euro/Milliliter Ungarn 0,0600 Euro/Milliliter Irland keine Angaben Italien8 mit Nikotin 0,08207 Euro/Milliliter ohne Nikotin 0,04104 Euro/Milliliter Litauen 0,1200 Euro/Milliliter Luxemburg keine Angaben Lettland 0,0100 Euro/Milliliter für das Flüssigkeitsvolumen plus 0,005 Euro/Milligramm für das Nikotingewicht Malta keine Angaben Niederlande keine Angaben Polen mit und ohne Nikotin 0,1174 Euro/Milliliter (die Steuer ist bis zum 30. Juni 2020 auf 0,00 Euro gesetzt) 8 Institute for Global Tobacco Control (IGTC) an der Johns Hopkins Bloomberg School of Public Health, unter: https://www.globaltobaccocontrol.org/e-cigarette/tax, abgerufen am 11. Februar 2020. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 015/20 Seite 8 Staat Hinweise/Besteuerung Portugal 0,3100 Euro/Milliliter Rumänien 0,1100 Euro/Milliliter Schweden9 0,1894 Euro/Milliliter plus 18,9360 Euro/Kilogramm der Nikotinsubstanz (Wechselkurs: 10. Februar 2020) Slowenien 0,1800 Euro/Milliliter pSlowakei keine Angaben Vereinigtes Königreich keine Angaben Tabelle 4: Besteuerung von (nikotinhaltigen) Liquids für E-Zigaretten und E-Shishas * * * 9 Hofverberg, Elin: Sweden: Sweden: New Tax on Electronic Cigarettes and Other Non-Tobacco Nicotine Products Takes Effect, Library of Congress, 26. Juli 2018, unter: https://www.loc.gov/law/foreign-news/article/swedennew -tax-on-electronic-cigarettes-and-other-non-tobacco-nicotine-products-takes-effect/, abgerufen am 6. Februar 2020.