WD 4 - 3000 - 014/19 (6. Februar 2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Aus den uns vorliegenden Quellen ergeben sich keine aktuelleren Beträge der Bagatellgrenzen für die Umsatzsteuer-Rückerstattung in EU-Ländern als jene in der Ausarbeitung WD 4 – 3000 – 125/15 genannten. Insofern bleibt es für Österreich bei einer Steuerbefreiung ab einem Liefergesamtwert von mindestens 75,01 Euro sowie für Italien ab einem Liefergesamtwert von mindestens 154,95 Euro (inkl. Mehrwertsteuer).1 *** 1 Schwarz, in Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG, § 6 UStG Rz. 19, Stand: 16.09.2016 (abgerufen am 5. Februar 2019 über Haufe Steuer Office Kanzlei-Edition) Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Bagatellgrenzen der Umsatzsteuer-Rückerstattung in EU-Ländern