© 2016 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 - 007/16 Zahlungen an Griechenland aus dem EU-Haushalt und Leistungen zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise Sachstand Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 007/16 Seite 2 Zahlungen an Griechenland aus dem EU-Haushalt und Leistungen zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise Aktenzeichen: WD 4 - 3000 - 007/16 Abschluss der Arbeit: 20. Januar 2016 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 007/16 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Zahlungen an Griechenland aus dem Haushalt der Europäischen Union 4 1.1. Zusammenfassung der Ergebnisse 4 1.2. Übersicht: Ausgaben und Einnahmen der EU bezogen auf Griechenland (in Mio. Euro) 4 2. Leistungen zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise 5 2.1. Zusammenfassung der Ergebnisse 5 2.2. Erstes Hilfspaket 5 2.3. Zweites Hilfspaket 6 2.4. Drittes Hilfspaket 7 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 007/16 Seite 4 1. Zahlungen an Griechenland aus dem Haushalt der Europäischen Union 1.1. Zusammenfassung der Ergebnisse Griechenland ist der Europäischen Union (EU) im Jahre 1981 beigetreten. Von 1981 bis 2014 hat Griechenland rund 156 Mrd. Euro aus dem Haushalt der EU erhalten. Demgegenüber trug das Land in diesem Zeitraum mit rund 42 Mrd. Euro zur Finanzierung des EU-Haushalts bei. Per Saldo flossen von 1981 bis 2014 mehr als 113 Mrd. Euro aus dem Haushalt der Union nach Griechenland . 1.2. Übersicht: Ausgaben und Einnahmen der EU bezogen auf Griechenland (in Mio. Euro) Die Zahlen sind den Finanzberichten entnommen, die die Europäische Kommission jeweils im Herbst eines Jahres für das abgelaufene Haushaltsjahr veröffentlicht.1 Stand ist der 31. Dezember 2014, die Angabe erfolgt in Mio. Euro. Jahr Ausgaben Einnahmen Saldo EAGFL-Garantie EAGFL-Ausrichtung Fischerei Regionalfonds Sozialfonds spezif. Maßnahmen TEM-Erhebung Ausgl.-Zahlungen Gesamt 1981 146,2 0,0 0,0 122,0 6,6 111,0 8,9 - 394,7 254,5 140,2 1982 684,6 14,5 0,0 152,3 23,5 92,7 18,3 - 985,9 381,6 604,3 1983 1.007,4 21,9 0,1 214,6 20,4 70,4 16,6 - 1.351,4 377,7 973,7 1984 961,2 52,8 0,6 216,7 71,3 46,6 14,8 - 1.364,0 355,8 1.008,2 1985 1.192,6 83,7 1,7 309,0 79,0 24,6 12,2 - 1.702,8 433,2 1.269,6 1986 1.386,9 86,2 3,4 309,1 107,1 2,0 10,4 - 1.905,1 632,4 1.272,7 1987 1.340,5 78,0 3,5 293,9 151,9 0,4 8,7 - 1.876,9 340,4 1.536,5 1988 1.318,5 133,5 3,4 312,6 147,9 4,9 0,7 0,7 1.921,5 429,9 1.491,6 1989 1.700,6 209,2 5,2 418,4 217,5 - - 45,7 2.596,6 566,3 2.030,3 1990 1.941,9 232,5 5,3 543,2 303,2 - - 7,7 3.033,8 563,6 2.470,2 sonstige (Verwaltung ) 1991 2.211,8 223,4 1,8 537,2 349,1 365,2 - 0,0 3.688,5 762,1 2.926,4 Landwirtschaft strukturpolit. Maßnahmen Interne Politik externe Politik Reserven Verwaltung Ausgl.-Zahlungen 1992 2.237,4 1.811,3 260,5 0,0 - 7,7 0,0 4.316,8 728,6 3.588,2 1993 2.710,2 2.261,7 124,7 0,0 - 9,1 - 5.105,8 1.011,2 4.094,6 1994 2.723,5 2.034,0 97,6 0,0 0,0 11,1 - 4.866,2 992,3 3.873,9 1995 2.425,5 1.969,1 106,4 0,0 0,0 12,3 0,0 4.513,4 985,2 3.528,2 1996 2.801,6 2.221,9 152,0 0,0 0,0 11,5 0,0 5.187,0 1.106,0 4.081,0 1997 2.730,8 2.643,7 163,7 0,0 0,0 12,0 0,0 5.550,2 1.178,4 4.371,8 1998 2.557,4 3.232,5 153,5 0,0 0,0 14,1 0,0 5.957,5 1.310,3 4.647,2 1999 2.573,3 2.296,1 137,9 0,0 0,0 18,3 - 5.025,6 1.348,8 3.676,8 1 Die einzelnen Finanzberichte sind auf der Internetseite der Europäischen Kommission, Haushalt, unter: http://ec.europa.eu/budget/index_de.cfm abrufbar, abgerufen am 20. Januar 2016. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 007/16 Seite 5 Heranführungs - strategie 2000 2.598,2 2.745,8 164,7 0,0 0,0 0,0 19,8 - 5.528,6 1.333,8 4.194,8 2001 2.613,5 2.928,4 165,4 0,0 0,0 0,0 20,5 - 5.727,9 1.350,1 4.377,8 2002 2.637,2 1.825,4 198,3 0,0 0,0 0,0 22,5 - 4.683,3 1.337,5 3.345,8 2003 2.762,1 1.908,3 158,8 0,0 0,0 0,0 20,8 - 4.850,0 1.533,7 3.316,3 2004 2.779,8 2.843,1 164,6 0,0 0,0 0,0 20,7 0,0 5.808,1 1.742,3 4.065,8 2005 2.755,7 2.652,0 167,2 0,0 0,0 0,0 21,4 0,0 5.596,3 1.801,6 3.794,7 2006 3.071,2 3.590,5 148,0 0,0 0,0 0,0 24,0 0,0 6.833,7 1.834,1 4.999,6 Wettbewerb Kohäsion natürliche Ressourcen Freiheit Sicherheit und Recht Unionsbürgerschaft EU als globaler Akteur Verwaltung Ausgl.-Zahlungen 2007 145,3 4.591,0 3.644,4 1,3 17,8 0,0 29,2 0,0 8.429,1 3.019,9 5.409,2 2008 205,7 4.712,4 3.444,7 17,2 99,5 0,0 34,6 0,0 8.514,0 2.327,9 6.186,1 2009 224,5 2.259,2 2.875,6 26,4 10,4 0,0 38,0 0,0 5.434,0 2.424,8 3.009,2 2010 201,4 2.547,2 2.916,5 34,3 7,5 0,0 41,7 0,0 5.748,7 2.310,1 3.438,6 2011 219,9 3.331,7 2.894,7 44,0 8,9 0,0 37,7 0,0 6.536,9 1.903,0 4.633,9 2012 229,9 3.218,1 2.813,2 46,2 7,1 0,0 38,3 0,0 6.352,9 1.804,5 4.548,4 2013 244,8 4.232,0 2.651,1 36,6 8,9 0,0 41,1 0,0 7.214,6 1.906,4 5.308,2 Wettbewerb Kohäsion natürliche Ressourcen Freiheit Sicherheit und Recht Spezialinstrumente globales Europa Verwaltung Ausgl.-Zahlungen 2014 167,1 3.991,8 2.853,3 38,4 6,9 0,0 37,5 0,0 7.095,0 1.949,8 5.145,2 1981 - 2014 155.696,8 42.337,8 113.359,0 2. Leistungen zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise 2.1. Zusammenfassung der Ergebnisse Griechenland hat internationale Finanzhilfen in drei Paketen erhalten.2 Die Gewährleistungen Deutschlands im Rahmen dieser drei Pakete betragen 74,77 Mrd. Euro bzw. 71,43 Mrd. Euro, in Abhängigkeit davon, ob sich der Internationale Währungsfonds (IWF) am dritten Hilfspaket beteiligt . 2.2. Erstes Hilfspaket Im Rahmen des ersten Hilfspakets wurden 73 Mrd. Euro an Griechenland ausbezahlt. Davon entfielen 52,9 Mrd. Euro auf die Eurozone, der Internationale Währungsfonds (IWF) stellte 2 Im Folgenden, soweit nicht anders angegeben: Bundesministerium der Finanzen: Europäische Finanzhilfen im Überblick (Stand: 30. November 2015), unter: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel /Themen/Europa/Stabilisierung_des_Euro/Zahlen_und_Fakten/europaeische-finanzhilfen-im-ueberblickpdf .html, abgerufen am 19. Januar 2016. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 007/16 Seite 6 20,1 Mrd. Euro bereit.3 Das entspricht 17,5 Mrd. Sonderziehungsrechten (SZR).4 Zum 31. Oktober 2015 hat Griechenland insgesamt 14,1 Mrd. SZR an den IWF zurückgezahlt. Dies entspricht rund 17,9 Mrd. Euro (Umrechnungskurs 31. Oktober 2015). Der deutsche Anteil an den europäischen bilateralen Krediten im Rahmen des ersten Hilfspakets beträgt 15,19 Mrd. Euro. Der Anteil Deutschlands an den Hilfen des IWF richtet sich nach seinem prozentualen Anteil an dessen Kapital, der sogenannten Quote. Diese beträgt derzeit 6,12 Prozent.5 Für das erste Hilfspaket haftet Deutschland demnach mit 6,12 Prozent an den noch nicht zurückgezahlten 3,4 Mrd. SZR, das entspricht 0,264 Mrd. Euro (Umrechnungskurs 31. Oktober 2015). 2.3. Zweites Hilfspaket Bei dem zweiten Hilfspaket wurden Griechenland Kredite in Höhe von 28,8 Mrd. Euro vom IWF und in Höhe von 144,5 Mrd. Euro von der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) zugesagt , insgesamt also 173,3 Mrd. Euro. Der Deutsche Bundestag hat am 18. Dezember 2014 auf der Grundlage von Bundestagsdrucksache 18/35326 zugestimmt, den Bereitstellungszeitraum für das EFSF-Programm bis 28. Februar 2015 zu verlängern. Am 27. Februar 2015 hat der Deutsche Bundestag in seiner 89. Sitzung auf der Grundlage von Bundestagsdrucksache 18/40797 zugestimmt, den Bereitstellungszeitraum für das EFSF-Programm um weitere vier Monate bis 30. Juni 2015 zu verlängern. Das EFSF-Programm ist am 30. Juni2015 abgelaufen, die bisher nicht ausgezahlten EFSF-Programmmittel sind nicht mehr abrufbar. Bis zum 28. Februar 2015 hat die EFSF 130,9 Mrd. Euro an Griechenland ausbezahlt, die sich wie in nachfolgender Tabelle dargestellt verteilen. 3 Die Höhe der IWF-Mittel unterliegt Wechselkursschwankungen. Das Bundesministerium der Finanzen verwendet in seiner Darstellung den Wechselkurs zum Zeitpunkt der Auszahlung; verbleibende Programmmittel werden zum aktuellen Wechselkurs ausgewiesen. 4 Sonderziehungsrechte sind ein vom IWF geschaffenes Hauptreservemedium, das in finanziellen Beziehungen zwischen dem IWF und seinen Mitgliedstaaten als Zahlungsmittel dient. Der Wert von SZR wird mittels eines Währungskorbes bestimmt, in dem die wichtigsten im internationalen Handel eingesetzten Währungen vertreten sind. 5 International Monetary Fund: IMF Members' Quotas and Voting Power, and IMF Board of Governors, Stand 18. Januar 2016, unter: http://www.imf.org/external/np/sec/memdir/members.aspx, abgerufen am 18. Januar 2016. 6 Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Finanzhilfen zugunsten Griechenlands; technische Verlängerung und Fortführung der Stabilitätshilfe. 7 Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Finanzhilfen zugunsten Griechenlands; Verlängerung der Stabilitätshilfe . Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 007/16 Seite 7 in Mrd. Euro Gesamtzusage bislang ausgezahlt Privatsektorbeteiligung* zuzüglich aufgelaufener Zinsen*8 30,0 5,5 29,7 4,9 Bankenrekapitalisierung 48,2 48,2 allgemeine Programmmittel 60,8 48,1 Insgesamt 144,5 130,9 *Restbeträge wurden durch Griechenland nicht in Anspruch genommen Von den Kreditzusagen des IWF wurden 11,8 Mrd. Euro an Griechenland ausbezahlt. Damit die EFSF Finanzmittel zu besten Konditionen aufnehmen und an Programmländer vergeben kann, ist die Kreditvergabekapazität in Höhe von 440 Mrd. Euro durch Gewährleistungen der Euro-Staaten von insgesamt 780 Mrd. Euro abgesichert. Der Deutsche Bundestag hat die Regierung ermächtigt, eine Gewährleistung bis maximal 211,0459 Mrd. Euro zu übernehmen.9 Das entspricht einem Anteil von 27,057 Prozent. Deutschland übernimmt somit im Rahmen der EFSF Gewährleistungen für Griechenland in Höhe von 35,41 Mrd. Euro. Für die an Griechenland ausgezahlten Kredite des IWF haftet Deutschland gemäß seines oben beschriebenen Anteils mit 0,722 Mrd. Euro. 2.4. Drittes Hilfspaket Nachdem Griechenland am 8. Juli 2015 einen Antrag auf Finanzhilfe an den European Stability Mechanism (ESM) gestellt hatte, haben die ESM-Gremien am 19. August 2015 insbesondere festgelegt : – die Finanzhilfe wird in Form eines Darlehens gewährt, – die Höhe des Darlehens soll bis zu 86 Mrd. Euro betragen, abzüglich einer erwarteten Beteiligung des Internationalen Währungsfonds (IWF) in Höhe von 16 Mrd. Euro10, – die maximale durchschnittliche Laufzeit der Darlehenstranchen wird 32,5 Jahre betragen. Die Auszahlung der ersten Tranche in Höhe von 26,0 Mrd. Euro wurde vom Deutschen Bundestag in seiner 118. Sitzung am 19. August 2015 freigegeben. Von den 26,0 Mrd. Euro entfallen 8 Diesen Kredit verwendete Griechenland, um einen Teil der Anleihen, die am Schuldenschnitt teilgenommen haben, auszuzahlen und die bis dahin unter den alten Anleihen aufgelaufenen Zinsansprüche der teilnehmenden Gläubiger zu tilgen. Dies sollte einen Anreiz zur Teilnahme schaffen und den freiwilligen Schuldenschnitt ermöglichen. Vgl. Antrag des Bundesministeriums der Finanzen: Finanzhilfen zugunsten der Hellenischen Republik , Bundestags-Drucksache 17/8730, Seite 2f. 9 § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus (Stabilisierungsmechanismusgesetz – StabMechG) vom 22. Mai 2010, BGBl. I Seite 627. 10 Antrag des Bundesministerium der Finanzen: Stabilitätshilfe zugunsten Griechenlands; hier: Vereinbarung über ein MoU zwischen der Hellenischen Republik und dem ESM, Bundestags-Drucksache 18/5780, Anlage 5a. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 007/16 Seite 8 10,0 Mrd. Euro auf die Bankenrekapitalisierung und –abwicklung, 16,0 Mrd. Euro sind Allgemeine Programmmittel für die kurzfristig anstehenden Rückzahlungsverpflichtungen Griechenlands gegenüber externen Gläubigern. Die erste Tranche ist mittlerweile vollständig an Griechenland ausgezahlt worden.11 Der ESM löst als permanenter Krisenbewältigungsmechanismus die EFSF ab. Der ESM verfügt über rund 704,8 Mrd. Euro Stammkapital. Diese Summe teilt sich auf in rund 80,5 Mrd. Euro eingezahltes und rund 624,3 Mrd. Euro abrufbares Kapital. Der deutsche Finanzierungsanteil am ESM beträgt 26,9616 Prozent. Das maximale Haftungsrisiko Deutschlands beim ESM ist unter allen Umständen auf insgesamt rund 190,0 Mrd. Euro beschränkt.12 Übernimmt der ESM allein die Kredite für Griechenland in Höhe von 86 Mrd. Euro, entspricht die Haftungssumme Deutschlands gemäß seines Finanzierungsanteils rund 23,19 Mrd. Euro. Stellt der ESM Griechenland 70 Mrd. Euro an Krediten zur Verfügung, reduziert sich die Haftungssumme Deutschlands gemäß seines Anteils auf rund 18,87 Mrd. Euro. Für die 16 Mrd. Euro, die der IWF an Krediten leisten würde, entspräche die Haftung Deutschlands 0,98 Mrd. Euro. Abschließend sind die Gewährleistungen Deutschlands zur Bewältigung der Staatschuldenkrise in Griechenland, wie sie oben beschrieben wurden, zur besseren Übersicht in Tabellen zusammengestellt . Die erste Tabelle beziffert das 1. Szenario, in dem der ESM im dritten Hilfspaket vollständig die Kredite bereitstellt, in der zweiten Tabelle wird eine Beteiligung des IWF berücksichtigt : Szenario 1 1. Hilfspaket in Mrd. Euro 2. Hilfspaket in Mrd. Euro 3. Hilfspaket in Mrd. Euro Summe europäische bilaterale Kredite 15,19 -- -- 15,19 EFSF -- 35,41 -- 35,41 ESM -- -- 23,19 23,19 IWF 0,26 0,72 -- 0,98 Summe 15,45 36,13 23,19 74,77 Szenario 2 1. Hilfspaket in Mrd. Euro 2. Hilfspaket in Mrd. Euro 3. Hilfspaket in Mrd. Euro Summe europäische bilaterale Kredite 15,19 -- -- 15,19 EFSF -- 35,41 -- 35,41 ESM -- -- 18,87 18,87 IWF 0,26 0,72 0,98 1,96 Summe 15,45 36,13 19,85 71,43 - Ende der Bearbeitung - 11 ESM: Financial Assistance Greece, unter: http://www.esm.europa.eu/assistance/Greece/index.htm, abgerufen am 18. Januar 2016. 12 ESM: Vertrag zur Errichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus, unter: http://www.esm.europa .eu/about/legal-documents/ESM%20Treaty.htm, abgerufen am 19. Januar 2016.