© 2021 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 – 004/21 Entwicklung des Personalbestandes und der Personalausgaben in der Bundesverwaltung Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 – 004/21 Seite 2 Entwicklung des Personalbestandes und der Personalausgaben in der Bundesverwaltung Aktenzeichen: WD 4 - 3000 – 004/21 Abschluss der Arbeit: 29.01.2021 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 – 004/21 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Entwicklung der Bundesministerien seit 1998 4 2. Entwicklung des Personalbestandes und der Personalausgaben 4 2.1. Personalbestand 4 2.2. Personalausgaben und Anteile am Bundeshaushalt 5 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 – 004/21 Seite 4 1. Entwicklung der Bundesministerien seit 1998 Die Anzahl der Bundesministerien (einschließlich Bundeskanzleramt) stellt sich im Zeitraum 1998 – 2021 wie folgt dar:1 ab 1998 ab 1999 ab 2000 ab 2004 ab 2006 ab 2016 17 16 1) 15 2) 14 3) 15 4) 15 (+1) 5) Erläuterungen: 1) Das Bundesministerium für Post und Telekommunikation wurde aufgelöst. 2) Die Bundesministerien für Verkehr und Bau wurden zusammengelegt. 3) Die Bundesministerien für Wirtschaft und Arbeit wurden zusammengelegt. Der Bereich soziale Sicherung wurde in das Bundesministerium für Gesundheit eingegliedert. 4) Die in 2004 erfolgte Zusammenlegung der Bundesministerien für Wirtschaft und Arbeit wurde rückgängig gemacht. 5) Neben den 15 Bundesministerien erhielt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit einen eigenen Einzelplan 21. 2. Entwicklung des Personalbestandes und der Personalausgaben Das BMF erstellt im Rahmen der Berichterstattung in den jährlichen Finanzberichten finanzstatistische Darstellungen zur Entwicklung des Personalbestandes und der Personalausgaben in der Bundesverwaltung. Diese Darstellungen beziehen sich allerdings auf die gesamte Bundesverwaltung . Eine Differenzierung nach einzelnen Bundesministerien bzw. Behörden wird hierbei nicht vorgenommen.2 2.1. Personalbestand Die Entwicklung des Stellen-/Personalbestandes in der Bundesverwaltung enthalten die Übersichten in den Anlagen zu diesem Gliederungspunkt 2.1. 1 Vgl. Haushaltsgesetze 1998 – 2021, Teil I: Haushaltsübersicht (z. B. Haushaltsgesetz 1998, BGBl. I 1997, S. 3256 <3266>). 2 Entsprechende statistische Darstellungen werden nach Auskunft des Bundesamtes für Statistik auch von diesem nicht erstellt, da über die finanzstatistischen Daten allein das BMF / die Bundesregierung verfügt. Die erbetenen Informationen zu den einzelnen Bundesministerien können daher allenfalls im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage von der Bundesregierung im Wege einer Ressortabstimmung erteilt werden. Vgl. dazu etwa parlamentarische Anfragen auf: BT-Drs. 19/8025, 19/9319, 19/12041. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 4 - 3000 – 004/21 Seite 5 2.2. Personalausgaben und Anteile am Bundeshaushalt Die Entwicklung der Personal- und Versorgungsausgaben sowie deren Anteil am Bundeshaushalt sind in den Übersichten bzw. Tabellen in der Anlage zu diesem Gliederungspunkt 2.2 dargestellt. ***