© 2019 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 - 002/19 Digitalsteuer in Deutschland Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 002/19 Seite 2 Digitalsteuer in Deutschland Aktenzeichen: WD 4 - 3000 - 002/19 Abschluss der Arbeit: 23. Januar 2019 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 002/19 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Fragestellung 4 2. Digitalsteuer 4 3. Fördermittel für deutschsprachige Medieninhalte 4 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 4 - 3000 - 002/19 Seite 4 1. Fragestellung Der Auftraggeber erkundigt sich nach bestehenden gesetzlichen Regelung zur Besteuerung der sogenannten Digitalkonzerne. Außerdem sollen die Fördermittel für deutschsprachige Medieninhalte sowie die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks benannte werden. 2. Digitalsteuer Deutschland hat bislang keine Digitalsteuer eingeführt. Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hat sich im Koalitionsvertrag 2018 darauf verständigt, dass Maßnahmen für eine angemessene Besteuerung der digitalen Wirtschaft ergriffen werden sollen. Hierbei setzt man auf EU-weite Regelungen oder eine Vereinbarung auf OECD-Ebene. Eine eigenständige nationale Steuer ist bislang nicht vorgesehen. 3. Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Im Jahr 2017 nahm der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland fast 8 Milliarden Euro (7,974 Mrd. Euro) aus dem Rundfunkbeitrag ein. Der Rundfunkbeitrag ist in Deutschland von jedem Privathaushalt und auch von Gewerbetreibenden zu entrichten. ***