© 2019 Deutscher Bundestag WD 3 - 3000 - 444/18 Unterrichtungspflicht der Bundesregierung in europäischen Angelegenheiten Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 3 - 3000 - 444/18 Seite 2 Unterrichtungspflicht der Bundesregierung in europäischen Angelegenheiten Aktenzeichen: WD 3 - 3000 - 444/18 Abschluss der Arbeit: 4. Januar 2019 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 3 - 3000 - 444/18 Seite 3 Nachfolgende Informationen geben einen Überblick über die Beteiligung des Bundestages in europäischen Angelegenheiten. Die Ausarbeitung Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Die Unterrichtungspflicht der Bundesregierung in Angelegenheiten der Europäischen Union (WD 3 - 3000 - 140/11) gibt einen allgemeinen Überblick über die Mitwirkung des Bundestages in Angelegenheiten der Europäischen Union. Weiterhin befasst sie sich mit der verfassungsrechtlichen Verankerung der Beteiligungsrechte des Bundestages und geht auf Einzelfragen zur Unterrichtungspflicht ein. Anlage 1 Die Ausarbeitung Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Unterrichtungspflichten der Bundesregierung im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik nach Art. 23 Abs. 2 Satz 2 GG und § 7 EUZBBG (WD 3 - 3000 - 083/15) befasst sich ausführlich mit der Frage, ob Maßnahmen im Rahmen der GASP und GSVP unter die parlamentarischen Mitwirkungs- und Informationsrechte nach Art. 23 Abs. 2 Satz 2 GG fallen, da ihr Schwerpunkt im Bereich der nationalen Außenpolitik liegt. Anlage 2 Hölscheidt, Die Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages in europapolitischen Angelegenheiten, Handbuch zur deutschen Europapolitik, 2016, S. 105 - 114 Der Verfasser setzt sich mit den Mitwirkungsrechten des Bundestages in europäischen Angelegenheiten auseinander. Kritisch sieht er die mittlerweile zahlreichen gesetzlichen Regelungen zur Ausgestaltung der verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Unterrichtungspflicht sowie die Bestrebungen des Bundestages, immer mehr Informationen über europäische Angelegenheiten zu erhalten. Anlage 3 Eine Darstellung der Praxis enthält der Wegweiser in EU-Angelegenheiten, (Hrsg. Deutscher Bundestag), S. 91 ff. Anlage 4 ***