WD 3 - 3000 - 434/18 (12. Dezember 2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (EU-Verordnung 2016/679, im Folgenden DSGVO) stehen einer Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, insbesondere die folgenden Rechte zu: – Auskunft über verarbeitete personenbezogene Daten (Art. 15 DSGVO), – Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO), – Löschung personenbezogener Daten („Recht auf Vergessenwerden“, Art. 17 DSGVO), – Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 18 DSGVO), – Erhalt und Übermittlung der verarbeiteten personenbezogenen Daten (Art. 20 DSGVO), – Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 21 DSGVO). Die Rechte gelten auch in Bezug auf personenbezogene Daten von Privatkunden, die deren E-Mail-Anbieter speichern. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (Art. 4 Nr. 1 Hs. 1 DSGVO). Ob auch die bei einem Anmelden („Log-in“) anfallenden Daten zu den personenbezogenen Daten zählen, hängt davon ab, welche Informationen genau im Ereignisprotokoll („Logfile“) enthalten sind. Die IP-Adresse dürfte regelmäßig Bestand eines Ereignisprotokolls sein. Hierbei handelt es sich um eine Online-Kennung im Sinne der Begriffsbestimmung des Art. 4 Nr. 1 Hs. 1 DSGVO und damit um ein personenbezogenes Datum (so Klabunde, in: Ehmann/Selmayr, DSGVO, 2. Auflage 2018, Art. 4 DSGVO Rn. 18). Je nach Sachverhalt können weitere Vorschriften einschlägig sein, wie etwa § 100 Telekommunikationsgesetz – TKG (Rechte Betroffener bei der Datenerhebung zur Verhinderung von Missbrauch von Telekommunikationsdiensten) oder § 15 Abs. 3 Telemediengesetz – TMG (Rechte Betroffener bei Datenerhebung zur Werbung, Marktforschung, etc.). Insgesamt ist die Bandbreite an Rechten nach der DSGVO jedoch weitergehender, als die nach TKG und TMG. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Die Rechte betroffener Personen nach der DSGVO Kurzinformation Die Rechte betroffener Personen nach der DSGVO Fachbereich WD 3 (Verfassung und Verwaltung) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Abgesehen davon können sich aus den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Anbieter und Nutzer Rechte ergeben, die über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen. ***