Möglichkeit der Veröffentlichung der Verwendung von EU- Agrarsubventionen im Verhältnis zum Informationsfreiheitsgesetz - Dokumentation - © 2006 Deutscher Bundestag WD 3 - 390/06 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser/in: Möglichkeit der Veröffentlichung der Verwendung von EU-Agrarsubventionen im Verhältnis zum Informationsfreiheitsgesetz Dokumentation WD 3 - 390/06 Abschluss der Arbeit: 17.10.2006 Fachbereich WD 3: Verfassung und Verwaltung Telefon: + Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Die Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste sind dazu bestimmt, Mitglieder des Deutschen Bundestages bei der Wahrnehmung des Mandats zu unterstützen. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Diese bedürfen der Zustimmung des Direktors beim Deutschen Bundestag. Inhalt 1. Einleitung 3 2. Anlagenverzeichnis 4 - 3 - 1. Einleitung Nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG)1 hat jeder nach Maßgabe des IFG gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen . Dieser Grundsatz der Informationsfreiheit wird durch die §§ 3 bis 6 IFG zum Schutze bestimmter Interessen eingeschränkt. Hierunter fallen der Schutz öffentlicher Belange (§ 3), der Schutz behördlicher Entscheidungsprozesse (§ 4), der Schutz personenbezogener Daten (§ 5) sowie der Schutz von geistigem Eigentum und von Betriebsund Geschäftsgeheimnissen (§ 6). Nachfolgender Antrag im Bundestag zielt auf folgende Beschlussfassung:2 Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf: - In Anlehnung an die Informationspraxis in anderen EU-Mitgliedstaaten wie Dänemark, Frankreich und den Niederlanden konkrete Angaben zu Direktzahlungen und Agrarsubventionen zu veröffentlichen; … - Eine Übersicht zu erstellen und zu veröffentlichen, aus der die Direktzahlungen an die 100 Unternehmen hervorgeht, die die höchsten Agrarhilfen in Deutschland erhalten; - Eine Übersicht zu erstellen und zu veröffentlichen, aus der die durchschnittliche Höhe der ausgezahlten Agrarsubventionen pro Arbeitskraft und Hektar sowie differenziert nach Lage in begünstigten bzw. benachteiligten Gebieten hervorgeht. § 6 IFG bestimmt, dass Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nur mit Einwilligung des Betroffenen gewährt werden darf. Nach dieser Rechtslage stehen die Geheimhaltungsinteressen der Unternehmen, die von der beantragten Veröffentlichung betroffen wären, einem Informationsanspruch wohl entgegen. Eine Veröffentlichung im Umfang des Antrags könnte durch entsprechende Änderung des IFG oder der Normierung in einem anderen Bundesgesetz eingeleitet werden. Jedoch wäre dann eine umfassende verfassungsrechtliche Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den Geheimhaltungsinteressen der Unternehmen unverzichtbar. Eine solche kann auf Grund des Umfangs hier jedoch nicht erfolgen. 1 Beigefügt in Anlage 1. 2 Antrag der Fraktion DIE LINKE, Agrarhilfeempfänger offen legen, Drucksache 16/1962. - 4 - Die nachfolgende Dokumentation beschränkt sich daher auf die geltende Rechtslage. Insbesondere wird thematisiert, inwieweit die Bundesregierung Informationen über Empfänger von EU-Subventionen nach geltendem Recht veröffentlichen muss bzw. inwieweit das Informationsfreiheitsgesetz – speziell mit seinen Regelungen zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Empfänger – einer Veröffentlichung entgegensteht . 2. Anlagenverzeichnis Anlage 1: Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG) in der Fassung und Bekanntmachung vom 5. September 2005, BGBl. I S. 2722. Anlage 2: Dr. Segre-Daniel Lastrow, Arne Schlatmann, Kommentar zum Informationsfreiheitsgesetz , 1. Auflage, Heidelberg 2006 in Auszügen. Anlage 3: Dr. Matthias Rossi, Handkommentar zum Informationsfreiheitsgesetz, 1. Auflage, Baden-Baden 2006 in Auszügen. Anlage 4: Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Abgeordneten Giesela Piltz, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 16/1924 – , Probleme bei der Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes und ihre Auswirkungen auf den Informationsanspruch der Antragstellerin und Antragsteller, Drucksache 16/2168. Anlage 5: Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors , Richtlinie 2003/98/EG. Anlage 6: Protokoll der 31. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 05.04.2006 – Fragestunde. ( ) ( )