WD 3 - 3000 - 381/18 (26. Oktober 2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Gefragt wird, ob Parteien auch außerhalb von Wahlkampfzeiten kostenlose Rundfunksendezeiten in Anspruch nehmen können, um ihr Programm, Ideen und Errungenschaften zu präsentieren. Die Parteien erhalten während ihrer Beteiligung an den Wahlen zum Deutschen Bundestag und dem Europäischen Parlament kostenlose Sendezeiten bei den öffentlich-rechtlichen Hörfunkund Fernsehanstalten; private Sender dürfen für Sendezeiten nur die Selbstkosten berechnen, § 42 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag, § 11 Abs. 1 ZDF-Staatsvertrag. Außerhalb von Wahlkampfzeiten ist politische Werbung nicht zulässig, § 7 Abs. 9 Rundfunkstaatsvertrag , § 11 Abs. 2 ZDF-Staatsvertrag. Dadurch soll verhindert werden, dass einzelne gesellschaftliche Gruppierungen und Kräfte durch den Ankauf von Werbezeiten auf die öffentliche Meinungsbildung einwirken und diese beeinflussen (Döpkens, in Spindler/Schuster (Hrsg.), Recht der elektronischen Medien, 3. Aufl. 2015, Rn. 101). *** Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Parteienwerbung außerhalb eines Wahlkampfs