Deutscher Bundestag Register of Lobbyists Lobbyistenregister (EZPWD-Anfrage Nr. 1838 des dänischen Parlaments) Sachstand Wissenschaftliche Dienste WD 3 – 3000 – 356/11 Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 – 3000 – 356/11 Seite 2 Register of Lobbyists Lobbyistenregister (EZPWD-Anfrage Nr. 1838 des dänischen Parlaments) Verfasser/in: Aktenzeichen: WD 3 – 3000 – 356/11 Abschluss der Arbeit: 8. November 2011 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung Telefon: Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 – 3000 – 356/11 Seite 3 Das dänische Parlament bittet zum Lobbyistenregister um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Are your answers to request 1027 from 2008 still up to date or have there been any changes ? Sind die Antworten zu der EZPWD-Anfrage Nr. 1027 aus dem Jahr 2008 noch aktuell oder haben sich diesbezüglich Änderungen ergeben? If you have a register of lobbyists: Wenn Sie ein Lobbyistenregister haben: 2. How do you define a lobbyist in regards to the lobbyist register (public/private organizations , businesses, individual persons, NGO’s, unions)? Wie wird der Begriff Lobbyist, bezogen auf das Lobbyistenregister, definiert (öffentliche/ private Organisationen, Unternehmen, Einzelpersonen, Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften)? 3. What activities requires that a organization etc. registers in the lobby register (meetings in Parliament, audience with committees or members, meeting with members outside Parliament , letters, information material or discussion papers and position papers to members , organizing events, meetings or promotional activities and social events or conferences .)? Welche Aktivitäten lösen eine Registrierungspflicht im Lobbyistenregister aus (Treffen im Parlament, Gespräche mit Ausschüssen oder Abgeordneten, Treffen mit Abgeordneten außerhalb des Parlaments, Versand von Briefen, Informationsmaterial, Diskussions- und Positionspapieren an Abgeordnete, Durchführung von Werbeveranstaltungen, Konferenzen, Empfängen, etc.) 4. How often does an organization need to register in the lobby register (just once, every time they have an audience or meeting or other type of contact with a member)? Wie oft muss sich eine Organisation im Lobbyistenregister anmelden (nur einmal, jedes Mal wenn sie einen Empfang, oder einer Treffen, oder andere Arten von Kontakten mit einem Mitglied haben)? 5. If an organization has to register every time they are in contact with a member of parliament how much information do they have to provide to the register about the contact? Wenn sich eine Organisation jedes Mal anmelden muss, wenn sie Kontakt mit einem Abgeordneten aufnimmt, wie viel Informationen müssen sie dem Register über den Kontakt bereitstellen? 6. Does your lobbyist register also cover contact with staff in parliament, staff in the executive branch or ministers? Fällt auch der Kontakt mit Beschäftigten des Parlaments, Beschäftigten der Exekutive oder Ministern in den Anwendungsbereich des Lobbyistenregisters? Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 – 3000 – 356/11 Seite 4 zu Frage 1. Die Angaben zur EZPWD-Anfrage Nr. 1027 aus dem Jahr 2008 sind noch aktuell. Es besteht weiterhin bislang keine allgemeine gesetzliche Pflicht für Interessenvertreter („Lobbyisten“), sich in ein Register einzutragen. Die einzige - nicht gesetzliche - Registrierungspflicht besteht nach der 1972 in die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eingefügten Anlage 2 „Registrierung von Verbänden und deren Vertretern“. Gemäß Beschluss des Deutschen Bundestages vom 21.09.1972 führt der Präsident des Deutschen Bundestages eine öffentliche Liste, in der Verbände, die Interessen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung vertreten, eingetragen werden können. Grundsätzlich werden nur diejenigen Verbände in die öffentliche Liste aufgenommen, die eine Aufnahme von sich aus beantragt haben. Nicht registriert werden Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts und deren Dachorganisationen sowie Organisationen, deren Interessenvertretung bereits auf überregionaler Basis erfolgt. Gleiches gilt für angeschlossene Verbände eines bereits registrierten Dachverbandes sowie für einzelne Vereine und Einzelfirmen. Eine Registrierung erfolgt bis zum Redaktionsschluss der nächsten Drucklegung. Mit der Registrierung sind keine Rechte und auch keine Pflichten verbunden. Die Eintragung in die Liste begründet gemäß Anlage 2 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) keinen Anspruch auf Anhörung oder Ausstellung eines Hausausweises. Gemäß Anlage 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) sind folgende Angaben für die Registrierung eines Verbandes erforderlich: Name und Sitz, 1. Adresse mit Telefon- und Telefax-Nummer, E-Mail- und Internetadresse, weitere Adresse, Vorstand und Geschäftsführung, Interessenbereich, Mitgliederzahl, Anzahl der angeschlossenen Organisationen, Verbandsvertreter, Anschrift am Sitz von Bundestag und Bundesregierung. Die Zahl der Verbände, die offiziell beim Deutschen Bundestag registriert sind und von den Ausschüssen zu Anhörungen eingeladen werden können, nimmt kontinuierlich zu. Gegenwärtig (Stand: 04.11.2011) vertreten 2.123 Organisationen ihre Interessen gegenüber Parlament und Bundesregierung. In den Jahren 2010 und 2011 wurden diverse Anträge von den Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE zur Einführung eines Lobbyistenregisters eingebracht. Diese wurden an die zuständigen Fachausschüsse überwiesen, bisher aber noch nicht im Plenum abschließend beraten. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 – 3000 – 356/11 Seite 5 zu Fragen 2. bis 6. Da in Deutschland keine gesetzliche Pflicht für Lobbyisten besteht, sich in ein Register einzutragen , entfallen die Antworten zu den Fragen 2. bis 6.