WD 3 - 3000 - 273/19 (28. November 2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Abgeordneten ist es unbenommen, sich in einem Kommunalwahlkampf zu engagieren. Das gehört zur Mandatsausübung (Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG). Ob die Abgeordneten zu der Landesgruppe einer Fraktion gehören, spielt keine Rolle. Finanziert werden dürfen Auftritte, Bürgerdialoge oder ähnliche Treffen nicht aus Fraktionsmitteln. Wahlkampf zu führen, gehört nicht zu den Aufgaben der Fraktionen (§ 50 Abs. 1 AbgG). *** Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Auftritte der Landesgruppe einer Fraktion in einem Kommunalwahlkampf