© 2016 Deutscher Bundestag WD 3 - 3000 - 268/16 Parlamentarische Gremien und Einrichtungen der Exekutive für Migrationsfragen Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 - 268/16 Seite 2 Parlamentarische Gremien und Einrichtungen der Exekutive für Migrationsfragen Aktenzeichen: WD 3 - 3000 - 268/16 Abschluss der Arbeit: 15. Dezember 2016 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 - 268/16 Seite 3 1. Fragestellung Gefragt wird, ob es im Deutschen Bundestag spezielle Gremien für Fragen der Migration und der Migrationssteuerung gibt. Ferner wird gefragt, welche Einrichtungen sich im Bereich der Exekutive auf Bundesebene mit solchen Themen befassen. 2. Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages Für Fragen der Migration ist im Deutschen Bundestag in erster Linie der Innenausschuss zuständig. Die Migrationspolitik zählt mit der Asyl- und Flüchtlingspolitik sowie der Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik zu den zentralen Themen der Innenpolitik. Der Innenausschuss gehört zu den 23 ständigen Fachausschüssen des Deutschen Bundestages, in denen ein Großteil der parlamentarischen Arbeit stattfindet. Der fachliche Zuschnitt der ständigen Ausschüsse folgt weitgehend der Organisation der Bundesregierung. Das bedeutet, dass in der Regel je einem Bundesministerium ein ständiger Fachausschuss gegenübersteht. So ist für die Themenbereiche des Bundesministeriums des Innern in erster Linie der Innenausschuss zuständig. 3. Einrichtungen der Exekutive auf Bundesebene für Migration und Integration Im Bereich der Exekutive auf Bundesebene ist neben dem bereits oben angesprochenen Bundesministerium des Innern insbesondere das in dem Geschäftsbereich des Ministeriums angesiedelte Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für Fragen der Migration zuständig. Das BAMF dient als Kompetenzzentrum für Asyl, Migration und Flüchtlinge und besitzt ein vielfältiges Aufgabenspektrum. Das BAMF ist zuständig für die Durchführung von Asylverfahren und die Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes in Deutschland. Daneben koordiniert es die Förderung der Integration. Auch die Migrationsforschung gehört zu den Aufgabenfeldern der Behörde. Weiter ist die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zu nennen, die die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung der Integrationspolitik und der Förderung des Zusammenlebens von Ausländern und Deutschen unterstützt. Sie ist als Staatsministerin im Bundeskanzleramt angesiedelt. Beraten und unterstützt wird sie durch einen Beirat. Dieser besteht aus Vertretern von Migrantenorganisationen, der kommunalen Spitzenverbände, der Bundesagentur für Arbeit, der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, von Spitzenorganisationen des Deutschen Sports, der Freien Wohlfahrtspflege, der Kirchen- und Religionsgemeinschaften sowie aus Wissenschaft und Forschung. Abschließend sind außerdem das Bundesverwaltungsamt, das für die Verwaltungsaufgaben der Bundesministerien zuständig ist und beispielsweise das Ausländerzentralregister führt und die deutschen Auslandsvertretungen im Visumverfahren unterstützt, sowie der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten zu nennen. ***