WD 3-3000-264/18 (19. Juli 2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Die vorliegende Kurzinformation befasst sich mit den Regelungskompetenzen bezüglich eines Verbots der Einfuhr oder Verwendung von Grabsteinen aus Kinderarbeit. WD 3 hat hierzu die folgenden Gutachten verfasst: WD 3-439/08; WD 3-063/10; WD 3-086/10; WD 3-193/10; WD 3-206/13. Das Gutachten WD 3-439/08 hat aufgrund der damaligen Fragestellung eine allein nationale Perspektive. Die europa- und WTO-rechtlichen Aspekte sind im Gutachten WD 3-206/13 dargestellt. Der Beitrag von Hoppe in LKV 2010, 497 fasst weiterhin die wesentlichen Rechtsfragen zusammen. Kaltenborn/Reit, NVwZ 2012, 925, halten Satzungsregelungen für zulässig, die die Aufstellung von Grabsteinen aus Kinderarbeit unterbinden. Die Frage der europa- und WTO-rechtlichen Zulässigkeit solcher Satzungsregelungen beantwortet der Beitrag nicht. Der VGH Mannheim, Beschl. v. 21.5.2015 – 1 S 383/14, hat eine Regelung für unwirksam erklärt, ohne auf die landes- oder bundesrechtliche Regelungskompetenz einzugehen. Das BVerwG, Urt. v. 16.10.2013 – 8 CN 1/12, hat eine Regelung für unwirksam erklärt, ohne auf europa- oder WTO-rechtliche Aspekte einzugehen. *** Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Grabsteine aus Kinderarbeit