WD 3 - 3000 - 261/20 (12. November 2020) © 2020 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Gefragt wurde, ob es in Deutschland Einschränkungen hinsichtlich des Sprachgebrauchs bei der Verteilung von Wahlkampfmaterialien gibt. Mit Wahlwerbung präsentieren die Parteien sich und ihr politisches Programm, um damit Stimmen zu sammeln. In Deutschland ist die Wahlwerbung gesetzlich nicht geregelt. Die grundsätzliche Möglichkeit der Wahlwerbung wird geschützt durch Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG) (Pressefreiheit), Art. 5 Ab. 3 GG (Kunstfreiheit) und Art. 21 GG (Parteienprivileg). Die Parteien sind für die Inhalte ihrer Wahlwerbung selbst verantwortlich. Wahlwerbung hat ihre Grenzen, wo verbotene Parteien Wahlwerbung betreiben oder wo die Wahlwerbung strafbar ist. Sie unterliegt den allgemein geltenden Gesetzen.1 Im Wahlkampf zu den Bundestagswahlen 2013 und 2017 nutzten viele Parteien zusätzlich auch Wahlwerbung in anderen Sprachen, z. B. bei Wahlplakaten, Flyern oder Zeitungsartikeln.2 *** 1 Informationen des Bundeswahlleiters zur Wahlwerbung (https://www.bundeswahlleiter.de/service /glossar/w/wahlwerbung.html). 2 Mehrsprachige Wahlwerbung in Berlin, Tagesspiegel vom 19.09.2013 (https://www.tagesspiegel.de/berlin /mehrsprachige-wahlwerbung-in-berlin-kampf-um-waehler-mit-migrationshintergrund/8812038.html); CDU mit türkischer Wahlanzeige auf Stimmenfang bei Deutschtürken, Daily Sabah vom 14.09.2017 (https://www.dailysabah.com/deutsch/deutschland/2017/09/14/cdu-mit-tuerkischer-wahlanzeige-auf-stimmenfang -bei-deutschtuerken). Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Mehrsprachige Wahlwerbung