© 2017 Deutscher Bundestag WD 3 - 3000 - 255/17 Waffengesetze in Großbritannien, Frankreich, Tschechien und USA Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 3 - 3000 - 255/17 Seite 2 Waffengesetze in Großbritannien, Frankreich, Tschechien und USA Aktenzeichen: WD 3 - 3000 - 255/17 Abschluss der Arbeit: 21. Dezember 2017 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 3 - 3000 - 255/17 Seite 3 1. Einleitung Gegenstand der Dokumentation ist ein Überblick über die Waffengesetze in Großbritannien, Frankreich, Tschechien und den USA. Im Folgenden werden insbesondere offizielle Internetseiten der jeweiligen Regierung aufgeführt, die Informationen über die aktuelle Rechtslage enthalten. 2. Großbritannien Der Firearms Act 1968 aus dem Jahr 1968 bildet die Grundlage für das bestehende Waffenrecht in Großbritannien. Danach sind Schusswaffen (z.B. Gewehre, Maschinenpistolen und langläufige Pistolen und Revolver), explosive Munition und Raketen verboten. http://www.legislation.gov.uk/ukpga/1968/27/introduction. Nachdem in den Jahren 1987 und 1996 in Großbritannien mehrere Menschen durch Schießereien ums Leben kamen, wurde das britische Waffenrecht im Jahr 1988 einmal und im Jahr 1997 zweimal verschärft. Mit dem Firearms (Amendment) Act 1988 wurden u.a. halbautomatische Gewehre in die Liste der verbotenen Waffen und Munitionen aufgenommen und Besitzer von Schrotflinten müssen sich registrieren lassen sowie einen Waffenschein beantragen: https://www.legislation.gov.uk/ukpga/1988/45/contents. Änderungen für die Lizenzierung, Regulierung und den Besitz von Waffen wurden 1997 mit dem Firearms (Amendment) Act 1997 umgesetzt: https://www.legislation.gov.uk/ukpga/1997/5/contents . Der Firearms (Amendment) (No. 2) Act 1997 verbietet den Besitz von Kleinkaliberwaffen: http://www.legislation.gov.uk/ukpga/1997/64/contents. 3. Frankreich Auf der Internetseite der französischen Verwaltung https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/N287 finden sich die aktuellen Waffengesetze sowie Informationen zu den vier Kategorien, in die Waffen in Frankreich eingeordnet werden. Die Kategorien für die Anschaffung und den Besitz von Waffen unterteilen sich in Kategorie A - verbotene Waffen (z.B. vollautomatische Gewehre und Pistolen), Kriegswaffen Kategorie B - genehmigungspflichtige Waffen (z.B. Pistolen und kleine halbautomatische Gewehre), Kategorie C - Waffen, die Gegenstand einer Erwerbs- und Besitzerklärung sind, Kategorie D - Registrierungspflichtige Waffen sowie Waffen und Ausrüstung, deren Erwerb und Besitz frei sind. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 3 - 3000 - 255/17 Seite 4 4. Tschechien Auf der Internetseite des Tschechischen Innenministeriums findet sich das tschechische Waffengesetz : http://www.mvcr.cz/mvcren/article/firearms-and-ammunition-legal-framework.aspx. Ein Merkblatt des Innenministeriums der Tschechischen Republik zum Waffenrecht vom Februar 2017 gibt einen Überblick über die vier Kategorien für die Einordnung von Waffen nach dem tschechischen Waffengesetz Nr. 119/2002 GBl. Demnach wird nach verbotenen Waffen und Munition, genehmigungspflichtigen Waffen, meldepflichtigen Waffen und sonstigen Waffen unterschieden. Weiterhin wird der Erwerb und Besitz von Waffen und Munition sowie die Ausfuhr, Einfuhr und Durchfuhr in der Tschechischen Republik erläutert. Anlage 1 5. USA 5.1. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Das Tragen von Waffen durch Private in den USA, Rechtlicher Rahmen und gesellschaftliche Folgen, WD 3 - 3000 - 197/11 Die Dokumentation gibt einen Überblick über das Recht auf privaten Waffenbesitz in den USA. Ferner enthält sie statistische Erhebungen und Literatur zum Waffenrecht. Anlage 2 5.2. Beaucamp, Guy, Aktuelle Rechtsprechung des U.S. Supreme Court zum Grundrecht auf Schusswaffenbesitz, Juristen Zeitung, 21/2012, S. 1050 – 1058 Der Autor setzt sich kritisch mit zwei Urteilen des Supreme Court zum Verfassungsrecht auf privaten Waffenbesitz auseinander und betrachtet anschließend die deutsche und amerikanische Verfassungsrechtslage in Bezug auf den privaten Waffenbesitz. Anlage 3 ***