© 2017 Deutscher Bundestag WD 3 - 3000 – 250/17 Zusammenhang von Videoüberwachung und Straftaten in ÖPNV Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 – 250/17 Seite 2 Zusammenhang von Videoüberwachung und Straftaten in ÖPNV Aktenzeichen: WD 3 - 3000 – 250/17 Abschluss der Arbeit: 15. Dezember 2017 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 – 250/17 Seite 3 1. Einleitung Der Sachstand zeigt den Zusammenhang zwischen der Installation von Videoüberwachungsgeräten und dem Auftreten von Straftaten in Anlagen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in München auf. Die Recherche der Hotline W hat bislang keine offiziellen Statistiken der ÖPNV größerer deutscher Städte ermitteln können. Die zuständigen Stellen in München, Berlin, Köln, Stuttgart, Bremen und Hamburg sowie das BKA seien angeschrieben worden, hätten aber bislang nicht geantwortet . Der Sachstand resultiert aus einer Antwort der Stadtwerke München und ist mithin nicht als abschließende statistische Übersicht zu betrachten. 2. Videoüberwachung der ÖPNV-Anlagen Nach Angaben der Stadtwerke München gibt es gegenwärtig 1.754 stationäre Videokameras in U- Bahnhöfen und Betriebsanlagen und 3.850 mobile Videokameras in U-Bahnen, Trams und Bussen der Stadtwerke München und der Münchener Verkehrsgesellschaft. Die Zahl der mobilen Videokameras sei in den Münchener U-Bahnen im Zeitraum von 2008 bis 2016 deutlich ausgebaut worden. Alle Kameras hätten den Zweck, abschreckend auf potenzielle Straftäter zu wirken bzw. im Bedarfsfall eine Strafverfolgung durch die Sicherheitsbehörden zu ermöglichen. Die Polizei könne auf die Kameras der Bahnhofsüberwachung unmittelbar zugreifen. In den Fahrzeugen würden die Videobilder auf Festplatten aufgezeichnet, die im Bedarfsfall auf Anforderung der Polizei entnommen und von dieser zu Ermittlungs- und Fahndungszwecken gesichtet würden. 3. Entwicklung der Delikte Die Zahl der polizeilich ermittelten Gewaltdelikte sei im gleichen Zeitraum - im Vergleich zu den Jahren davor - deutlich zurückgegangen und habe im Jahre 2016 einen Tiefstand erreicht. Dies gelte sowohl absolut als auch relativ mit Blick auf die durchgehend gestiegene Zahl der Fahrgäste der Münchner U-Bahn. Hinsichtlich der Entwicklung der Sachbeschädigungen (Graffiti und Vandalismus) habe es bei den Schadenbeseitigungskosten bis Ende 2000 einen kontinuierlichen Anstieg gegeben. Bald nach Installation zusätzlicher Videokameras in Abstellanlagen und Betriebshöfen (seit 2011) sei ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen gewesen. Seit 2014 seien die Kosten zur Beseitigung der Schäden aus Sachbeschädigungsdelikten wieder leicht angestiegen, ohne jedoch das Niveau vor 2011 zu erreichen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 – 250/17 Seite 4 4. Zusammenhang Ein Zusammenhang wird nach Einschätzung der Stadtwerke für plausibel gehalten. Insbesondere für Täter von Sachbeschädigungsdelikten (Graffiti und Vandalismus) seien Überwachungskameras ein psychisches Hindernis, da es sich zumeist um spontane und unkontrollierte Gewaltdelikte handele. Dass die Beseitigungskosten seit 2014 wieder zugenommen hätten, wird darauf zurückgeführt, dass aufgrund eines Gewöhnungseffektes die Deliktbereitschaft wieder zugenommen habe. Die Stadtwerke weisen darauf hin, dass die Kameras nur ein Teil eines veränderten Sicherheitskonzepts für die Münchener U-Bahn darstellten. ***