© 2019 Deutscher Bundestag WD 3 - 3000 - 247/19 Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104b, 104c, 104d, 125c, 143e) Materialien zum Gesetzgebungsverfahren Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 3 - 3000 - 247/19 Seite 2 Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104b, 104c, 104d, 125c, 143e) Materialien zum Gesetzgebungsverfahren Aktenzeichen: WD 3 - 3000 - 247/19 Abschluss der Arbeit: 29. Oktober 2019 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 3 - 3000 - 247/19 Seite 3 1. Fragestellung Das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. März 2019 ist am 4. April 2019 in Kraft getreten .1 Es stellt sich die Frage, wie sich der wesentliche Beratungsablauf zu dem Gesetz gestaltet hat. 2. Gesetzeszweck Eine Änderung von Artikel 104c Grundgesetz (GG) erweitert die Möglichkeit des Bundes, die Länder und Kommunen bei ihren Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur, insbesondere Ganztagsschul- und Betreuungsangebote, Digitalisierung und berufliche Schulen zu unterstützen.2 Über einen zusätzlichen Artikel 104d GG hat der Bund die Möglichkeit, den Ländern zweckgebunden Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Kommunen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren. Die Änderung des Artikels 125c GG schafft die Möglichkeit einer sofortigen Erhöhung und Dynamisierung der Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz . In Artikel 143e GG ergänzt die Grundgesetzänderung eine Öffnungsklausel im Bereich der Bundesfernstraßenverwaltung hinsichtlich Planfeststellung und Plangenehmigung. 3. Anlagen Die folgenden 11 Dokumente sind für den Vorgangsablauf wesentlich:3 Gesetzentwürfe und Beschlussempfehlungen: – I. BR-Drs 165/18 (Gesetzentwurf) – II. BT-Drs 19/3440 (Gesetzentwurf) – III. BT-Drs 19/6144 (Beschlussempfehlung und Bericht), S. 2-6. – IV. BT-Drs 19/7940 (Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses) Behandlung im Plenum von Bundestag und Bundesrat: – V. 1. Durchgang: BR-PlPr 969, S. 194A-199A – VI. 1. Beratung: BT-PlPr 19/53, S. 5689B-5710D 1 BGBl I Nr. 11 S. 404 f. 2 Abschnitt 2 ist im Wesentlichen übernommen aus BT-Drs 19/3440 (Gesetzentwurf), S. 2-3. 3 Siehe http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2352/235235.html. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 3 - 3000 - 247/19 Seite 4 – VII. 2. Beratung: BT-PlPr 19/68, S. 7694D-7716C – VIII. 3. Beratung: BT-PlPr 19/68, S. 7715C – IX. 2. Durchgang: BR-PlPr 973, S. 461-481 – X. Abstimmung über Vermittlungsvorschlag: BT-PlPr 19/83, S. 9692B-9698D – XI. Protokollerklärung zum Vermittlungsverfahren: BT-PlPr 19783, S. 9872C-9872D Weitere Dokumente finden sich auf der Netzseite des Bundestags (Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge – DIP).4 4. Literaturhinweise – Battis/Eder, Der Krebsgang der Föderalismusreform, NVwZ 2019, S. 592-596. – Henneke, Die „wilden 13“ bekommen Junge, DVBl 2018, S. 817-822. – Lange, Die Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus durch den Bund – gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht, ZG 2018, S. 336-347. – Scheller, „Digitalpakt Schule“ – Föderale Kulturhoheit zulasten der Zukunftsfähigkeit des Bildungswesens?, Das Parlament, Beilage 2019, Nr. 27-28, S. 11-17. – Grundlegend zu bisherigen Reformen: Risse/Hoppe, Ohne Geld ist alles nichts: 10 Jahre Reform der Bund-Länder-Finanzen, Jahrbuch des Föderalismus 2017, S. 37-52. *** 4 http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2352/235235.html.