WD 3 - 3000 - 229/17 (20.11.2017) © 2017 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Es wurden die Möglichkeiten erörtert, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Zeit kurzfristig eine Wahlrechtsreform verabschiedet werden kann, die das Ziel hat, die Bundestagsgröße zu begrenzen. Dabei scheiden von vorn herein grundlegende Reformen aus. Auf jeden Fall würde die Diskussion einer grundsätzlichen Umstellung des Wahlrechts (z.B. auf das Verhältnis, das Mehrheitswahlsystem oder ein Grabenwahlrecht) sehr lange Zeit in Anspruch nehmen. Auch eine Reform, die einen Neuzuschnitt der Wahlkreise erforderlich macht, ist kurzfristig nicht möglich, weil die Wahlkreiskommission ca. 2 Jahre Vorlauf benötigt. Eine Reform, wie sie Präsident Lammert in der vergangenen Wahlperiode vorgeschlagen hat, könnte zwar aus rechtlichen Gründen zügig verabschiedet werden. Politisch muss aber berücksichtigt werden, dass der Reformvorschlag die Zustimmung der Fraktionen nicht gefunden hat. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Wahlrechtsreform