WD 3 - 3000 - 228/19 (24. September 2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Es stellt sich die Frage, welche Staatsorgane in Frankreich an der Auswahl und Ernennung von Richtern beteiligt sind. Richter werden per Dekret des Präsidenten der Republik ernannt (Artikel 65 der Verfassung):1 a) auf Vorschlag des Hohen Justizrats („Conseil supérieur de la Magistrature“ – CSM) an den Präsidenten der Republik für hohe Richter2 (etwa 400 Posten, wie Richter3 am Kassationsgericht „Cour de cassation“, erste Präsidenten der Berufungsgerichte und Präsidenten von regionalen Gerichten), b) auf Vorschlag des Justizministers an den Präsidenten der Republik nach der bindenden Stellungnahme des CSM für andere Richter. Der CSM wurde unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffen und danach grundlegend reformiert. Seit 2008 ist der CSM unter dem Vorsitz des Präsidenten und des Generalstaatsanwalts des Kassationsgerichts in drei Gremien unterteilt: – eine für Richter zuständige Stelle in Angelegenheiten, die ihre Ernennung und Disziplin betreffen (unter dem Vorsitz des ersten Präsidenten des Kassationsgerichts), – eine für Staatsanwälte zuständige Stelle, die ihre Ernennung und Disziplin betreffen (unter dem Vorsitz des Generalstaatsanwalts beim Kassationsgericht – „Procureur général près la Cour de cassation“), 1 Der Text baut weitgehend auf dem folgenden Bericht des Europarats auf: Greco Eval IV Rep (2013) 3E, Corruption prevention in respect of members of parliament, judges and prosecutors, Evaluation Report France; keine wesentlichen Änderungen gem. GrecoRC4(2018)7, Second Compliance Report, France, https://www.coe.int/en/web/greco/evaluations/france (englische und französische Fassungen). 2 „Les magistrats hors hiérarchie“. 3 „Les conseillers à la Cour de cassation“. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Auswahl und Ernennung von Richtern in Frankreich Kurzinformation Auswahl und Ernennung von Richtern in Frankreich Fachbereich WD 3 (Verfassung und Verwaltung) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 – ein Plenum unter Vorsitz des ersten Präsidenten des Kassationsgerichts. Es ist zuständig für Anträge des Präsidenten der Republik oder des Ministers für Justiz. Der CSM setzt sich wie folgt zusammen: – Präsident und Generalstaatsanwalt des Kassationsgerichts, – 12 Mitglieder des Justizdienstes: jeweils sechs Mitglieder für die beiden für Richter und Staatsanwälte zuständigen Stellen, – 8 externe Persönlichkeiten: jeweils zwei nominiert vom Präsidenten der Republik, vom Präsidenten des Senats und vom Präsidenten der Nationalversammlung, eine nominiert vom Nationalen Rat der Rechtsanwaltskammern4 und eine gewählt durch den Staatsrat („Conseil d’État“). Richter („magistrats“) bilden in den für Ernennungen zuständigen Gremien zahlenmäßig eine Minderheit. In den für Disziplinarangelegenheiten zuständigen Gremien sind Richter zu gleichen Teilen vertreten wie nicht-richterliche Mitglieder. Das CSM ist finanziell unabhängig. *** 4 „Conseil national des barreaux“.