WD 3 - 3000 - 219/19 (16. September 2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Gefragt wurde, ob Deutschland über ein spezielles Visum für Ehegatten oder Lebenspartner von deutschen Staatsangehörigen, die nicht dem EWR angehören, verfügt. In Deutschland gibt es kein gesondertes Visum für Ehegatten oder eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner von deutschen Staatsangehörigen, die nicht Unionsbürger, EWR-Staatsangehörige sowie Staatsangehörige der Schweiz sind. Eine Einreise nach Deutschland für Personen, die nicht Unionsbürger, EWR-Staatsangehörige sowie Staatsangehörige der Schweiz sind, ist nur mit einem nationalen Visum (Einreisevisum für einen längerfristigen Aufenthalt) möglich. Die Beantragung eines Visums für eine Familienzusammenführung zu einem deutschen Staatsangehörigen erfolgt gebührenfrei. Das nationale Visum wird in der Regel für drei Monate befristet ausgestellt. Bei Antragstellung müssen grundsätzlich zumindest Grundkenntnisse der deutschen Sprache (Niveau A1) und ein für Deutschland gültiger Krankenversicherungsschutz nachgewiesen werden. Nach der Einreise ist ein inländischer Aufenthaltstitel für einen Familiennachzug zu Deutschen zu beantragen. Die Regelungen für die verschiedenen Visaarten und Aufenthaltstitel in Deutschland finden sich im Aufenthaltsgesetz1 sowie für die hierfür erhobenen Gebühren in der Aufenthaltsverordnung.2 *** 1 Aufenthaltsgesetz, in englischer Sprache abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/englisch_aufenthg /index.html. 2 Aufenthaltsverordnung, in deutscher Sprache abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/index .html. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Visum für Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen