© 2020 Deutscher Bundestag WD 3 - 3000 - 214/20 Föderalismusreform I - Gesetzgebungskompetenzen Ergebnisse und Reformvorschläge Dokumentation Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 3 - 3000 - 214/20 Seite 2 Föderalismusreform I - Gesetzgebungskompetenzen Ergebnisse und Reformvorschläge Aktenzeichen: WD 3 - 3000 - 214/20 Abschluss der Arbeit: 25. September 2020 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 3 - 3000 - 214/20 Seite 3 1. Einführung Gefragt wurde, welche Reformansätze während der Föderalismusreform I für eine Erhöhung der Transparenz in komplexen Zuständigkeitsverflechtungen und Entflechtungen zu klaren Verantwortlichkeiten diskutiert wurden. Gebeten wurde auch um Informationen, welche Reformvorschläge hierzu in den vergangenen Jahren entwickelt wurden. Die folgende Dokumentation gibt einen kurzen Überblick über die Ziele und Ergebnisse der Föderalismusreform I sowie über Reformgedanken zu einer Weiterentwicklung des Föderalismus. 2. Föderalismusreform I Mit der am 1. September 2006 in Kraft getretenen Föderalismusreform wurden die Gesetzgebungszuständigkeiten von Bund und Ländern neu strukturiert. Mit der Neuordnung der Gesetzgebungszuständigkeiten wurden im Wesentlichen folgende Ziele verfolgt: – Die Gestaltungsmöglichkeiten von Bund und Ländern zu stärken, – die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuzuordnen, – die Verringerung von zustimmungsbedürftigen Bundesgesetzen. Dadurch sollen die Blockademöglichkeiten durch den Bundesrat reduziert werden, – die Stärkung der Stellung der Bundesrepublik Deutschland in der EU durch die Verbesserung der Europatauglichkeit des Grundgesetzes. Informationen und Dokumente zur Föderalismusreform I sind im Webarchiv des Deutschen Bundestages verfügbar (http://webarchiv.bundestag.de/cgi/show.php?fileToLoad=562&id=1074). Es können die vorgelegten Gesetzentwürfe und Anträge der Koalitions- und Oppositionsfraktionen, die Sitzungsprotokolle – unterteilt nach Themenkomplexen – zu den gemeinsamen öffentlichen Anhörungen des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages und des Ausschusses für Innere Angelegenheiten des Bundesrates zur Föderalismusreform sowie die Stellungnahmen der Sachverständigen abgerufen werden. Der Themenkomplex „Allgemeiner Teil - Neuordnung der Zustimmungsrechte und Gesetzgebungskompetenzen“ wurde in der 12. Sitzung am 15. und 16. Mai 2006 in einer öffentlichen Anhörung beraten. 2.1. Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages 2.1.1. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder vor und nach der Föderalismusreform, WD 3 - 3000 - 274/06 Die Ausarbeitung befasst sich ausführlich mit der ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder vor und nach der Föderalismusreform I und gibt einen Überblick über die bedeutendsten Gegenstände der Gesetzgebung nach der Neuordnung. Anlage 1 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 3 - 3000 - 214/20 Seite 4 2.1.2. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Zur Reichweite der neuen Länderkompetenzen im Bereich der Gesetzgebung, WD 3 - 3000 - 468/06 In der Ausarbeitung wird ausführlich auf die weitreichende Verschiebung und Umstrukturierung der Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern durch die Föderalismusreform I eingegangen. Auch wird die Reichweite der neuen Gesetzgebungskompetenzen der Länder unter Herausarbeitung möglicher „Kompetenzkonflikte“ hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenzen des Bundes analysiert. Anlage 2 2.2. Literaturrecherche 2.2.1. Thiele, Die Neuregelung der Gesetzgebungskompetenzen durch die Föderalismusreform – ein Überblick, JA 2006, 714. Der Autor gibt eine kurze Einführung in die Historie der Föderalismusreform I und stellt im Folgenden die Modifizierung des Kompetenzkatalogs von Art. 74 GG und die Ausnahmen vom Erforderlichkeitskriterium vor. Ferner geht er auf die neu eingeführte Abweichungskompetenz der Länder ein. Anlage 3 2.2.2. Selmer, Die Föderalismusreform - Eine Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung?, JuS 2006, 1052. Der Autor stellt den historischen Hintergrund, Ziele und Schwerpunkte der Föderalismusreform dar und setzt sich kritisch mit den eingetretenen Verfassungsänderungen durch die Föderalismusreform I auseinander. Anlage 4 3. Ausblick bzw. Reformvorschläge für eine neue Föderalismusreform 3.1. Arndt, Benda, von Dohnanyi, Schneider, Süssmuth, Weidenfeld, Zehn Vorschläge zur Reform des deutschen Föderalismus, ZRP 2000, 201. Die Autoren setzen sich in dem Aufsatz mit dem deutschen Föderalismus auseinander und lieferten zehn Reformansätze mit dem Ziel einer klaren Zuordnung von Verantwortung, Durchschaubarkeit der politischen Strukturen, Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten, Stärkung der Entscheidungsfähigkeit sowie Wahrung der Gemeinschaftlichkeit. Einige Ansätze finden sich bereits infolge der zwei letzten Föderalismusreformen (2006 und 2009) in der aktuellen Rechtsordnung wieder. Anlage 5 Wissenschaftliche Dienste Dokumentation WD 3 - 3000 - 214/20 Seite 5 3.2. Häde, Föderalismusreform in Deutschland – auf dem Weg zur dritten Stufe, LKV 2011, 97. Der Autor beschreibt in seinem Aufsatz die Auswirkungen der Föderalismusreformen I und II. Er nennt wichtige „Baustellen“, die Gegenstand einer dritten Stufe der Reform des Föderalismus sein könnten. Anlage 6 3.3. Battis/Eder, Der Krebsgang der Föderalismusreform, NVwZ 2019, 592. Die beiden Autoren geben einen umfassenden Überblick über die vergangenen Verfassungsänderungen zur Neuordnung des Föderalismus, nehmen dazu kritisch Stellung und zeigen einen möglichen Lösungsweg zur Stärkung der Verantwortung der Länder unter Herausarbeitung der verfassungsrechtlichen Grenzen auf. Anlage 7 ***