WD 3 - 3000 - 210/17 (01.11.2017) © 2017 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Es wurde die Frage gestellt, wie das Institut des Ermittlungsbeauftragten geregelt ist, wie sich der Untersuchungsausschuss in die sonstigen Kontrollrechte des Bundestages einfügt und wie die Sekretariate von Untersuchungsausschüssen ausgestattet sind. Dazu wurden Literaturhinweise zu § 9 PUAG mitgeteilt, Übersichten zu den Kontrollrechten des Bundestages und beispielhaft Abschlussberichte von Untersuchungsausschüssen, die regelmäßig die Mitarbeiter des Sekretariats auflisten. Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Untersuchungsausschussrecht