WD 3 - 3000 - 176/17 (21.09.2017) © 2017 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005 enthielt die Vereinbarung, für den Bund ein modernes transparentes Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrecht zu schaffen. Die Bundesregierung hat hierzu am 13. September 2006 das Programm „Zukunftsorientierte Verwaltung durch Innovationen“ auf den Weg gebracht und darin das Ziel formuliert, die Bundesverwaltung leistungsfähiger, serviceorientierter, wirtschaftlicher und innovativer zu gestalten. Am 12. November 2007 legte die Bundesregierung hierzu den Gesetzentwurf zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz – DNeuG, BT-Drs. 16/7076) dem Bundestag vor. Nach umfassender Beratung in Bundestag und Bundesrat wurde es am 11. Februar 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet. Mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz sind Maßnahmen umgesetzt worden, die die Leistungsbezogenheit des Dienstrechts und einen flexibleren Personaleinsatz fördern und die Effizienz öffentlichen Handelns steigern sollen. Ein wesentliches Element war die Novellierung des Bundesbesoldungsgesetzes und die Einführung einer einheitlichen Grundgehaltstabelle für die Beamten und Soldaten des Bundes. Das Grundgehalt beinhaltet nun die bis dahin jährlich gezahlte Sonderzahlung sowie die allgemein gewährten Bezügebestandteile. Während für die Einarbeitung der allgemeinen Stellenzulage in das monatliche Grundgehalt als Begründung Vereinfachung und Deregulierung genannt wurden (siehe Gesetzentwurf Dienstrechtsneuordnungsgesetz BT-Drs. 16/7076, S. 94 u. 151), wurden für den Einbau der jährlichen Sonderzahlung in das monatliche Grundgehalt der Beamten keine Gründe genannt. Auch in den Ausschussberatungen des Gesetzentwurfs spielte diese Thematik keine maßgebliche Rolle (Ausschussdrucksachen, Protokoll der öffentlichen Anhörung). Schließlich finden sich auch in der Literatur zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz keine erläuternden Hinweise bezüglich der Integration der jährlichen Sonderzahlung in das Grundgehalt. *** Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Gründe für die Integration der Sonderzahlung in das monatliche Grundgehalt der Bundesbeamten