Nr. WD 3-3000-169/16 (21. Juni 2016) © 2016 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Gefragt wurde, welche Regelungen für die Übergabe von Förderbescheiden der Bundesministerien an die Förderempfänger durch Abgeordnete des Bundestages gelten. In einem Telefonat mit einer Mitarbeiterin der Abgeordneten am 21. Juni 2016 wurde zunächst auf eine Kleine Anfrage aus Nordrhein-Westfalen mit dem Titel „Übergabe von Zuwendungsbescheiden des Landes durch Landtagsabgeordnete“ und deren Beantwortung (LT-Drs. 16/11884) eingegangen. Im Folgenden wurden die Vorgaben des Verwaltungsverfahrensgesetzes für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten sowie die Bedeutung und die Anwendungsfälle des Verwaltungszustellungsgesetzes besprochen. Sodann wurde auf die Förderrichtlinien der einzelnen Bundesministerien eingegangen. Anhand ausgewählter Richtlinien des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wurden exemplarisch die dort geregelten Verfahrensvorgaben erörtert. Abschließend wurde auf die Grundsätze der Gewaltenteilung sowie die Verhaltensregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages eingegangen . Die Mitarbeiterin war mit der telefonisch erteilten Auskunft zufrieden und hatte bezüglich der erörterten Thematik keine weiteren Fragen. Ende der Bearbeitung Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Fragen zur Bekanntgabe von Förderbescheiden