WD 3 - 3000 - 161/20 (26. Juni 2020) © 2020 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Gefragt wurde, wer über die Erfassungskriterien für die Polizeiliche Kriminalstatistik entscheidet. Rechtsgrundlage für die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) auf Bundesebene ist das „Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten“ (Bundeskriminalamtgesetz - BKAG1) (§ 2 Abs. 6 Ziff. 2 BKAG). Danach hat das Bundeskriminalamt (BKA) „als Zentralstelle ... kriminalpolizeiliche Analysen und Statistiken, einschließlich der Kriminalstatistik, … zu erstellen und hierfür die Entwicklung der Kriminalität zu beobachten und auszuwerten“. Die PKS wird jährlich aus Daten der Landeskriminalämter und dem Bundeskriminalamt erstellt. Zuständig für die PKS ist die Kommission „Polizeiliche Kriminalstatistik“ (KPKS), die sich aus Statistikfachleuten der 16 Länder und des BKA (Geschäftsführung) zusammensetzt. Die KPKS ist für alle bundeseinheitlich zu regelnden Fragen der PKS zuständig. Diese Kommission arbeitet der Arbeitsgemeinschaft Kripo (Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter und des BKA) und über diese dem Arbeitskreis II (Innere Sicherheit) der „Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder“ (Innenministerkonferenz - IMK) zu.2 Für die Erfassung der Straftaten durch die Polizeidienststellen von Bund und Ländern sind die bundeseinheitlichen „Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik“3 verbindlich . Inhaltliche Änderungen der Richtlinien werden vom Arbeitskreis II in Kraft gesetzt.4 1 Bundeskriminalamtgesetz (abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/bkag_2018/index.html). 2 Bundeskriminalamt, Polizeiliche Kriminalstatistik Bundesrepublik Deutschland, Geschichtliche Entwicklung, Stand: 2019, S. 5 (abrufbar unter: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Polizeiliche Kriminalstatistik/PKS2019/FachlicheBroschueren/fachlicheBroschueren_node.html). 3 Bundeskriminalamt, Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik, Stand: 2018 (abrufbar unter : https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik /2018/pks2018Richtlinien.html). 4 Bundeskriminalamt, Polizeiliche Kriminalstatistik Bundesrepublik Deutschland, Geschichtliche Entwicklung, Stand: 2019, S. 8 (abrufbar unter: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Polizeiliche Kriminalstatistik/PKS2019/FachlicheBroschueren/fachlicheBroschueren_node.html). Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Polizeiliche Kriminalstatistik Kurzinformation Polizeiliche Kriminalstatistik Fachbereich WD 3 (Verfassung und Verwaltung) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 Die letzte Änderung der Erfassungskriterien war die Aufnahme des Phänomens „Messerangriffe“ in die PKS. Die IMK hat sich auf ihrer 208. Sitzung vom 6. - 8. Juni 2018 dafür ausgesprochen, Straftaten, die unter Verwendung des Tatmittels „Messer“ verübt werden, in die PKS aufzunehmen . Seit 1. Januar 2020 werden Messerangriffe bundeseinheitlich statistisch erfasst und bundesweit in der PKS erfasst.5 *** 5 Bundeskriminalamt, IMK-Bericht, Polizeiliche Kriminalstatistik 2019, Ausgewählte Zahlen im Überblick, S. 9 (abrufbar unter: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik /PKS2019/FachlicheBroschueren/fachlicheBroschueren_node.html).