WD 3 - 3000 - 158/19 (18. Juni 2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Gefragt wurde nach dem Verfahren für die Verteilung der Vorsitze für die Ausschüsse des Deutschen Bundestages. Seit der 8. Wahlperiode (1976-1980) wird zur Ermittlung der Zugriffsreihenfolge für die Ausschussvorsitze das Verfahren St. Laguë/Schepers angewandt. Dieses Zugriffverfahren wurde durch den Bundestag auch für die laufende 19. Wahlperiode vereinbart (BT-Drs. 19/438). Der Deutsche Bundestag verfügt in der 19. Wahlperiode über 24 ständige Ausschüsse. Die Zugriffsreihenfolge auf die Ausschussvorsitze stellt sich nach dem o.a. Verfahren wie folgt dar: 1. Zugriff: CDU/CSU 2. Zugriff: SPD 3. Zugriff: AfD etc. CDU/CSU FDP DIE LINKE. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SPD CDU/CSU CDU/CSU SPD AfD CDU/CSU FDP DIE LINKE. CDU/CSU Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zugriffsverfahren für Ausschussvorsitze Kurzinformation Zugriffsverfahren für Ausschussvorsitze Fachbereich WD 3 (Verfassung und Verwaltung) Wissenschaftliche Dienste Seite 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SPD CDU/CSU AfD SPD CDU/CSU FDP CDU/CSU (fett gedruckt: Regierungsfraktionen) ***