© 2020 Deutscher Bundestag WD 3 - 3000 - 147/20 Parlamentsbeteiligung bei Corona-Verordnungen in den Bundesländern Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 - 147/20 Seite 2 Parlamentsbeteiligung bei Corona-Verordnungen in den Bundesländern Aktenzeichen: WD 3 - 3000 - 147/20 Abschluss der Arbeit: 8. Juni 2020 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 - 147/20 Seite 3 Gefragt wurde, in welchen Bundesländern es Gesetzesinitiativen zu einer Beteiligung des Landesparlamentes vor Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes gibt. In folgenden Bundesländern wurden Gesetzentwürfe in den Landtag eingebracht, die eine Beteiligung des Landesparlamentes vor Erlass von Corona-Verordnungen vorsehen. 1. Baden-Württemberg Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP Gesetz zur parlamentarischen Kontrolle der Freiheitsbeschränkungen infolge der Covid-19-Pandemie Drucksache 16/8152 vom 20. Mai 2020 Ziel: Künftige und bereits bestehende Rechtsverordnungen der Landesregierung zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie sollen – insbesondere durch die Einschränkungen der Bürger- und Freiheitsrechte - unter einen Zustimmungsvorbehalt des Parlaments gestellt werden. Beratungsstand: noch keine Plenarberatung. 2. Bayern Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Gesetzentwurf zur Beteiligung des Bayerischen Landtags beim Erlass von Rechtsverordnungen nach § 32 Infektionsschutzgesetz (Bayerisches Infektionsschutz-Parlamentsbeteiligungsgesetz - (BayIfSPBG) Drucksache Nr. 18/7973 vom 18. Mai 2020 Ziel: Zustimmung des Parlaments zu Verordnungen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes, insbesondere bei denen, die Ge- und Verbote zu Grundrechtseinschränkungen beinhalten. Beratungsstand: Erste Lesung am 28. Mai 2020 mit Ausschussüberweisung. 3. Brandenburg Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Gesetz zur Beteiligung des Landtages bei Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes (Infektionsschutzbeteiligungsgesetz - IfSBG) Drucksache 7/1123 vom 29. April 2020 Ziel: Sicherstellung der Beteiligung des Landtages bei Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz . Beratungsstand: 1. Beratung am 13. Mai 2020 mit Ausschussüberweisung. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 - 147/20 Seite 4 4. Mecklenburg-Vorpommern Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Landtages bei Maßnahmen der Landesregierung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes Drucksache 7/4935 vom 29. April 2020 Ziel: § 32 Infektionsschutzgesetz (IfSG) eröffnet den Landesregierungen die Möglichkeit, eigene Rechtsverordnungen zu erlassen. Vor Erlass oder Änderung einer Rechtsverordnung wird dem zuständigen Gesundheitsausschuss und gegebenenfalls weiteren Fachausschüssen die Möglichkeit für die Abgabe einer Stellungnahme gegeben. Beratungsstand: Erste Lesung am 13. Mai 2020, Beschluss: Ablehnung der Ausschussüberweisung. 5. Niedersachsen – Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Gesetz zur Beteiligung des Landtages bei Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes Drucksache 18/6297 vom 20. April 2020 Ziel: Sicherstellung der Beteiligung des Niedersächsischen Landtages bei Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes, Unterrichtungspflichten, Anhörung des Landtags. Beratungsstand: Erste Beratung am 23. April 2020 mit Ausschussüberweisung. – Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Niedersächsisches Gesetz zur Bekämpfung der Coronavirus-Epidemie Drucksache 18/6381 vom 5. Mai 2020 Ziel: Begrenzung der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus, Erstellung von Plänen und Maßnahmenprogrammen (z. B. Hygienische Maßnahmen, eine Testing- und Tracing-Strategie und Instrumente zur adaptiven Steuerung flankierender kontakteinschränkender Maßnahmen zur Verhinderung eines Anstiegs von Neuinfektionen) durch die Landesregierung, Ermächtigung der Landesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Landtag; Verordnungsermächtigung, Grundrechtseinschränkungen. Beratungsstand: Erste Beratung am 12. Mai 2020 mit Ausschussüberweisung. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 - 147/20 Seite 5 6. Saarland Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Gesetz zur Sicherstellung der parlamentarischen Kontrollfunktion bei Maßnahmen der Landesregierung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (Infektionsschutz-Parlaments-Kontrollgesetz – IfSPKG) Drucksache 16/1301 vom 7. Mai 2020 Ziel: Die Beteiligung des Saarländischen Landtages bei Erlass von Rechtsverordnungen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes zu gewährleisten. Beratungsstand: noch keine Plenar-/Ausschussberatung. 7. Sachsen Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Gesetz zur Beteiligung des Landtages bei Maßnahmen der Staatsregierung nach dem Infektionsschutzgesetz im Freistaat Sachsen (Sächsisches Infektionsschutz-Beteiligungsgesetz - SächsIfSBetG) Drucksache 7/2259 vom 4. Mai 2020 Ziel: Verpflichtung der Staatsregierung, die auf der Grundlage der bundesgesetzlichen Verordnungsermächtigung des Infektionsschutzgesetzes zu erlassenden Rechtsverordnungen und deren Änderungen dem Landtag zur Überprüfung und Stellungnahme vorzulegen, um eine parlamentarische Kontrolle zu gewährleisten. Beratungsstand: 1. Beratung am 11. Juni 2020 mit Ausschussüberweisung. ***