WD 3 - 3000 - 142/19 (5. Juni 2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Gefragt wird nach Maßnahmen der Bundesregierung, doppelte Stimmabgaben von Wählern, die neben der deutschen Staatsbürgerschaft eine weitere Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates besitzen, bei Wahlen zum Europäischen Parlament zu verhindern oder zu erschweren. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 19/8633 - Anlage 1) ausführlich zu dem Verbot einer mehrfachen Stimmabgabe und den Vorkehrungen in Deutschland zur Vermeidung von mehrfachen Stimmabgaben Stellung genommen. Weiterhin geht sie kurz auf den einzigen bekannten Fall einer doppelten Stimmabgabe ein. Die Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 142/14 (Anlage 2) gibt einen detaillierten Überblick über die rechtlichen und verwaltungsorganisatorischen Regelungen in Deutschland und ausgewählten Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Vermeidung einer doppelten Stimmabgabe durch Doppelstaater. … Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Doppelte Stimmabgabe bei Europawahlen