© 2019 Deutscher Bundestag WD 3 - 3000 - 141/19 Sicherheitsbehörden in Dänemark und Deutschland Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 - 141/19 Seite 2 Sicherheitsbehörden in Dänemark und Deutschland Aktenzeichen: WD 3 - 3000 - 141/19 Abschluss der Arbeit: 6. Juni 2019 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 - 141/19 Seite 3 1. Sicherheitsbehörden in Dänemark1 1.1. Nachrichtendienste In Dänemark gibt es zwei Nachrichtendienste: Der Politiets Efterretningstjeneste (PET, auch: Danish Security and Intelligence Service) ist der dänische Inlandsnachrichten- und Sicherheitsdienst. Er ist Teil der dänischen Polizei und untersteht dem Justizministerium. Aufgabe des PET ist die Erforschung und Abwehr von Gefahren für Dänemarks Freiheit, Demokratie und Sicherheit. Er befasst sich insbesondere mit Spionageabwehr und Terrorismusbekämpfung.2 Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des PET ist das Gesetz über den Dänischen Sicherheits- und Nachrichtendienst (PET Act) vom 1. Januar 2014.3 Der Forsvarets Efterretningstjeneste (FE, auch: Danish Defence Intelligence Service) ist der Auslands- und militärische Nachrichtendienst sowie die Behörde für Informations- und Kommunikationssicherheit . Er ist dem Verteidigungsministerium zugeordnet und sammelt Erkenntnisse über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Sicherheit Dänemarks und dänischer Truppen im Rahmen internationaler Missionen sind. Gegenstand seiner Ermittlungen sind unter anderem Terrorismus, Extremismus, internationaler Waffenhandel und die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen.4 Zum FE gehört das Center for Cybersikkerhed (CFCS), die dänische Behörde für Internetsicherheit. Das CFCS schützt Dänemark vor Cyber- Angriffen und leistet Unterstützung beim Aufbau einer sicheren Infrastruktur. 1.2. Polizei Die dänische Polizei (Politiet) untersteht dem Justizministerium und ist auf 14 Polizeibezirke aufgeteilt, zu denen auch die Faröer Inseln und Grönland gehören.5 Den Bezirken steht jeweils ein Police Commissioner vor. Die Polizei ist für die allgemeine Gefahrenabwehr sowie für den Grenzschutz zuständig. In Dänemark existiert im Gegensatz zu Deutschland weder eine spezielle Grenzpolizei6 noch ein Zollfahndungsdienst7. In Zollangelegenheiten arbeitet die Polizei eng mit 1 Die Informationen zu den dänischen Sicherheitsbehörden stammen größtenteils von den englischsprachigen Internetseiten der Behörden. Aussagen über ihre Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit sind nicht möglich. 2 Siehe die Informationen auf der Internetseite des PET in englischer Sprache, abrufbar unter: https://www.pet.dk/English/About%20PET.aspx (alle Internet-Quellen zuletzt abgerufen am 5. Juni 2019). 3 Eine Zusammenfassung in englischer Sprache und Hinweise zu weiteren Rechtsgrundlagen sind abrufbar unter: https://www.pet.dk/English/Legal%20matters/Legislation.aspx. 4 Siehe die Informationen auf der Internetseite des FE in englischer Sprache, abrufbar unter: https://feddis .dk/eng/About-DDIS/Pages/About-DDIS.aspx. 5 Die Polizeibezirke sind aufgeführt auf https://politi.dk/en/police-districts. 6 Vgl. die Internetseite der Baltic Sea Region Border Control Cooperation (BSRBCC), http://www.bsrbcc.org/member -states/denmark/. 7 Vgl. Internationaler Währungsfond, Denmark: Detailed Assessment of Anti-Money Laundering and Combating the Financing of Terrorism, 2007, Nr. 365. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 - 141/19 Seite 4 der dänischen Zoll- und Steuerbehörde (Skattestyrelsen) zusammen, die dem Finanzministerium untersteht. Übergeordnete Behörde ist die Reichspolizei (Rigspolitiet). Diese ist unter anderem verantwortlich für die strategische Ausrichtung und die Ausbildung der Polizei. Sie erfüllt zudem bestimmte eigene Aufgaben wie etwa die Bauaufsicht und die Kontrolle des Verkehrs. 1.3. Militär Das dänische Militär (Forsvaret) nimmt neben Einsätzen im Ausland auch Aufgaben im Inland wahr.8 So ist die dänische Marine für die Beseitigung von Treibstoffverschmutzungen im Meer und für die Seenotrettung zuständig. Im Winter stellt das Militär Rettungsfahrzeuge zur Verfügung, wenn die Wetterbedingungen eine Versorgung durch zivile Rettungsfahrzeuge erschweren. Das Militär unterstützt zudem die Polizei, indem es Hubschrauber für Rettungseinsätze oder für die Verkehrsüberwachung zur Verfügung stellt oder Bombenentschärfungen durchführt. 2. Sicherheitsbehörden in Deutschland9 2.1. Bundesebene 2.1.1. Bundesnachrichtendienst Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat als Auslandsnachrichtendienst die Aufgabe, Informationen von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung zu sammeln und auszuwerten. Der BND untersteht direkt dem Bundeskanzleramt. 2.1.2. Bundesamt für Verfassungsschutz Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Dem BfV obliegt die Sammlung und Auswertung von Informationen über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit des Bundes und über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht. 2.1.3. Militärischer Abschirmdienst Der Militärische Abschirmdienst (MAD) ist der Nachrichtendienst der Bundeswehr. Er ist eine Dienststelle des Bundesverteidigungsministeriums. Aufgabe des MAD ist die Sammlung von Erkenntnissen über verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Bundeswehr und von Aktivitäten gegen die Bundeswehr von außen. 8 Zu den Inlandsaufgaben siehe die Informationen auf der Internetseite des dänischen Militärs in englischer Sprache, abrufbar unter: https://www2.forsvaret.dk/eng/About/National/Pages/National.aspx. 9 Die folgenden Ausführungen entstammen größtenteils dem Sachstand der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, Sicherheitspolitische Akteure in Deutschland, WD 3 - 3000 - 494/10. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 - 141/19 Seite 5 2.1.4. Beauftragter für die Nachrichtendienste des Bundes Stellung, Aufgaben und Befugnisse des Beauftragten für die Nachrichtendienste ergeben sich im Wesentlichen aus dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 3. Mai 198910. Die Aufgabe wird von einem Staatssekretär im Bundeskanzleramt wahrgenommen. Der Beauftragte erfüllt ressortübergreifende Funktionen. Unter anderem koordiniert er die Zusammenarbeit der Nachrichtendienste des Bundes und ihre ressortübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Behörden. 2.1.5. Bundespolizei Die Bundespolizei untersteht dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Zu ihren Aufgaben zählt unter anderem der Bundesgrenzschutz, die Gefahrenabwehr auf dem Gebiet der Bahnanlagen und im Bereich des Luftverkehrs, der Schutz von Bundesorganen, Aufgaben auf hoher See sowie die Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes. 2.1.6. Bundeskriminalamt Das Bundeskriminalamt (BKA) ist eine dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nachgeordnete Bundesoberbehörde. Es hat die Aufgabe, die nationale Verbrechensbekämpfung in Deutschland in enger Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern zu koordinieren und Ermittlungen in bestimmten schwerwiegenden Kriminalitätsfeldern mit Auslandsbezug durchzuführen . Neben der kriminalpolizeilichen Tätigkeit schützt das BKA auch die Verfassungsorgane des Bundes. Es ist auch nationale Zentralstelle für den Austausch von strafverfolgungsrelevanten Informationen auf europäischer und internationaler Ebene. 2.1.7. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterstützt Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft im Bereich der IT- und Internetsicherheit.11 Das BSI ist eine nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Das BSI erarbeitet Mindeststandards und Handlungsempfehlungen zur IT- und Internetsicherheit, um Anwender bei der Vermeidung von Risiken zu unterstützen. Zudem ist das BSI für den Schutz der IT-Systeme des Bundes vor Viren, Trojanern und anderen technischen Bedrohungen zuständig. 2.1.8. Zollkriminalamt und Zollfahndungsdienst Das Zollkriminalamt (ZKA) ist eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Das ZKA ist die Zentralstelle des Zollfahndungsdienstes, der Kriminalpolizei des Zolls. Es hat die Aufgabe, die Ermittlungstätigkeiten zu steuern und zu überwachen, dafür notwendige Informationen zu sammeln und bereitzustellen. Die Ermittlungen beziehen sich auf 10 BGBl. I 1989, S. 901. 11 Die Ausführungen zum BSI entstammen dem Sachstand der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages , nationale Cybersicherheitsbehörden in ausgewählten Staaten, WD 3 - 3000 - 084/19. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 - 141/19 Seite 6 Delikte in den Bereichen Steuerhinterziehung, Geldwäsche, Drogen- und Waffenschmuggel, Subventionsbetrug und Außenwirtschaftsvergehen. 2.1.9. Bundeswehr In Ausnahmefällen kann die Bundeswehr gemäß Art. 87a Abs. 4 GG zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung der Polizei Amtshilfe zum Schutz von zivilen Objekten oder bei der Bekämpfung bewaffneter Aufständischer leisten. Erforderlich dafür ist, dass die Polizeikräfte, auch bei Unterstützung durch andere Bundesländer und der Bundespolizei (Art. 91 GG), nicht ausreichen. Bei Naturkatastrophen oder bei besonders schweren Unglücksfällen kann ein Bundesland ebenfalls Unterstützung durch die Bundeswehr anfordern (Art. 35 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 GG). 2.2. Landesebene 2.2.1. Polizei Die allgemeinen Aufgaben der Gefahrenabwehr sind in den 16 Bundesländern in unterschiedlicher Weise auf die jeweils zuständigen Behörden aufgeteilt. So gibt es Bundesländer, die eine Trennung zwischen der Gefahrenabwehr und ordnungsrechtlichen Aufgaben12 vornehmen und entsprechend unterschiedlichen Behörden zuordnen (so etwa im Land Berlin). Andere Bundesländer haben ein Einheitssystem; dort obliegen der Polizei die Gefahrenabwehr sowie weitere Aufgaben (so etwa Baden-Württemberg, Bremen, Sachsen und Saarland). Die oberste Polizeibehörde ist in der Regel in das jeweilige Innenministerium eingegliedert. Die Untergliederung der Mittelbehörden sowie der unteren Polizeibehörden ist in jedem Bundesland unterschiedlich. 2.2.2. Landeskriminalämter Die Landeskriminalämter sind als obere Landesbehörden den jeweiligen Innenministerien nachgeordnet und dienen als Bindeglied zwischen den Polizeidienststellen der Bundesländer und dem Bundeskriminalamt. Sie übernehmen Ermittlungstätigkeiten in Fällen von überregionaler Bedeutung und führen kriminaltechnische Untersuchungen durch. 2.2.3. Landesämter für Verfassungsschutz Die Landesämter für Verfassungsschutz erfüllen auf Ebene der 16 Bundesländer die Aufgaben des Verfassungsschutzes. Ihre Befugnisse sind in den Verfassungsschutzgesetzen der Länder geregelt. *** 12 Zu den ordnungsrechtlichen Aufgaben zählen zum Beispiel die Bauaufsicht, die Gewerbeaufsicht, das Melde- und Ausländerwesen sowie die Jugend- und Gesundheitsämter.