© 2020 Deutscher Bundestag WD 3 - 3000 - 140/20 Covid-19-Pandemie bedingte Änderungen im Wahlrecht Sachstand Wissenschaftliche Dienste Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeitpunkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen. Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 - 140/20 Seite 2 Covid-19-Pandemie bedingte Änderungen im Wahlrecht Aktenzeichen: WD 3 - 3000 - 140/20 Abschluss der Arbeit: 10. Juni 2020 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung Wissenschaftliche Dienste Sachstand WD 3 - 3000 - 140/20 Seite 3 1. Fragestellung Gefragt wird, ob aufgrund der Covid-19-Pandemie gesetzgeberische Maßnahmen in Bezug auf Wahlen ergriffen wurden und/oder ob Änderungen des Wahlrechts geplant sind. 2. Ausgangssituation Wahlen zum Deutschen Bundestag sowie zu den Landtagen der Bundesländer stehen regulär erst im Jahr 2021 an. Zu Beginn der Pandemie im März 2020 fanden im Bundesland Bayern Kommunalwahlen statt. Im Bundesland Sachsen wurden einige Bürgermeisterwahlen, die für Ende März 2020 anstanden, auf September 2020 verschoben. Im September 2020 stehen zudem Kommunalwahlen im Bundesland Nordrhein-Westfalen an. 3. Zu Änderungen des Wahlrechts aufgrund der Covid-19-Pandemie Auf Bundesebene ist es bisher zu keinen Änderungen im Wahlrecht gekommen. Da der weitere Verlauf der Pandemie nicht absehbar ist, stehen verschiedene Änderungen des Wahlrechts in der Diskussion. Einen konkreten Gesetzentwurf gibt es noch nicht. Überlegt wird, eine Notfallregelung vorzusehen, wonach die Wahl zum Deutschen Bundestag als reine Briefwahl durchgeführt werden kann. Dagegen bestehen allerdings verfassungsrechtliche Bedenken. Weiter wird überlegt, die Aufstellung der Kandidaten zur Bundestagswahl in einer Kombination aus Online-Vorstellungen und Briefwahl möglich zu machen und/oder einen kleineren Delegiertenschlüssel für die Wahl der Kandidaten vorzusehen. Bisher sind Präsenzveranstaltungen vorgeschrieben. Diskutiert wird weiter, die Bundestagswahl notfalls über mehrere Tage stattfinden zu lassen. Für die Wahlen zu den Landtagen stellen sich vergleichbare Probleme, insbesondere bei der Kandidatenaufstellung . Auch hier werden die oben genannten Änderungen diskutiert. Die Kommunalwahlen in Bayern Mitte März 2020 fanden trotz der beginnenden Covid-19-Pandemie zum vorgesehenen Termin zunächst ohne Einschränkungen statt. Zum Teil waren für die Wahlen zum Amt des Bürgermeisters bzw. Landrates allerdings weitere Stichwahlen notwendig. Der Bayerische Landtag hat in diesem Zusammenhang das bayerische Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz geändert und eine ausschließliche Briefwahl für die Stichwahl Ende März 2020 geregelt. Die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen im September 2020 sollen nicht verschoben werden. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat Anfang Juni das Gesetz zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020 beschlossen. Dieses sieht insbesondere vor, dass der Stichtag, an dem die Wahlvorschläge für die Kandidaten eingereicht sein müssen, um elf Tage verschoben wird. Zudem wird die Zahl der für eine Kandidatur benötigten Unterstützungsunterschriften auf 60 Prozent der bisher erforderten Zahl gesenkt. Schließlich werden die Stimmbezirke vergrößert, damit die Zahl der notwendigen Wahlräume und Wahlhelfer deutlich reduziert werden kann. ***